Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
03.12.2008
ö. S.
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
178/2008
nö. S. TOP
10
20.11.2008
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 14.3 - Ortsteil Geyen / Sinthern
Bereich: südlich der Rather Straße sowie parallel zur Brauweilerstraße
Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft / Regenrückhaltebecken / und
Wohnbaufläche in Wohnbaufläche / Grünfläche / Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Lebensmitteleinzelhandel
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1 + 4) BauGB
Beschluss gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung
der Behörden
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
-1-
ja
nein
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB die
Aufstellung der Änderung Nr. 14.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: südlich
der Rather Straße sowie parallel zur Brauweilerstraße).
1. Ziel der Änderung ist es, die vorbereitenden bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine
Wohnbebauung, eine Grünfläche sowie einen Lebensmitteleinzelhandel als Nahversorger zu
schaffen.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß
§ 32 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Am 08.12.1998 wurde die Änderung Nr. 12.6 des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Pulheim
wirksam. Die Änderung der Darstellung von 'Fläche für die Landwirtschaft' in 'Wohnbaufläche' erfolgte, um die vorbereitende Bauleitplanung für einen Bebauungsplan zu schaffen, mit dem die
baurechtlichen Festsetzungen zur Realisierung eines Supermarktes an der Brauweilerstraße getroffen werden sollten.
Für die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung Nr. 12.6 waren
wesentlich die zum Erwerb zur Verfügung stehenden zwei Grundstücke (Gemarkung Brauweiler,
Flur 21, Flurstücke 130/64 und 132/64) ausschlaggebend. Auf Grund der seitens potentieller Investoren als nicht-ausreichend erachteten Größe dieser Flächen wurde für das Plangebiet bislang
kein Bebauungsplan aufgestellt und kein Supermarkt realisiert.
Im Jahr 2001 wurde von einem Investor Interesse zur Errichtung eines großflächigeren Supermarktes bekundet (vgl. Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 03.05.2001 zu
TOP I.01). Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung einer 'Sonderbaufläche' begonnen. Der Plangeltungsbereich
wurde über die FNP-Änderung 12.6 hinaus um die südlich angrenzende Parzelle (Gemarkung
Brauweiler, Flur 21, Flurstück 128/65) erweitert (vgl. Niederschrift der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 06.06.2001, zu TOP I.10, Seite 445).
Die damalige Planung konnte jedoch ebenfalls nicht realisiert werden, dementsprechend wurde
das Verfahren zur Änderung des FNP nicht weiter geführt und kein Bebauungsplan aufgestellt.
2008 liegt der Verwaltung eine Option zum Erwerb eines größeren Teilstücks der östlich an die
Parzellen 130/64 und 132/63 angrenzenden Parzelle 1000 vor. Gleichzeitig besteht seitens eines
Investors das Interesse zur Errichtung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels (siehe LHA
13.03.2008, TOP II.1).
Vor dem Hintergrund der veränderten Optionen bezüglich des Grunderwerbs sowie den Planungen
zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes wird die erneute Änderung des Flächennutzungsplans
erforderlich.
Gleichzeitig ist es planerisch sinnvoll, den Bereich südlich der Rather Straße, in dem ein Wohnhaus mit einigen kleinen Nebengebäuden sowie teilweise verwilderte Gartengrundstücke mit einem umfangreichen Baumbestand vorhanden sind, in das Plangebiet einzubeziehen.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt 'Wohnbaufläche' / 'Fläche für die Landwirtschaft' / 'Regenrückhaltebecken' dar (vgl. Anlage).
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Für den geplanten Standort des Einzelhandelsbetriebes ist eine Darstellung als 'Sonderbaufläche'
(SO) mit der Zweckbestimmung 'Lebensmitteleinzelhandel' notwendig. Somit wird ausschließlich
ein großflächiger Lebensmitteleinzelhandel mit einem Sortimentsschlüssel von 90 % für Lebensmittel / Waren des kurzfristigen Bedarfs und einem Randsortiment von 10 % für sonstige Sortimentsbestandteile möglich.
Im Bereich der Rather Straße soll 'Wohnbaufläche' (W) dargestellt werden. Am westlichen und
südlichen Rand des Plangebiets ist im Hinblick auf die geplante Ortsrandbegrünung die Darstellung 'Grünfläche'
erforderlich.
Parallel zur Durchführung der Flächennutzungsplanänderung 14.3 soll der Bebauungsplan Nr. 86
Geyen aufgestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 14.3 – Ortsteil Geyen/
Sinthern des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zu fassen und bei der Bezirksplanungsbehörde die Anfrage gemäß § 32 Landesplanungsgesetz (LPIG) zu stellen sowie die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden zur vollständigen Ermittlung und
zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und zur Ermittlung im Hinblick auf
den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der im weiteren Verfahren zu erstellenden Umweltprüfung durchzuführen.
-3-