Daten
Kommune
Pulheim
Größe
26 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
II / 40 11 20
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
25.11.2008
ö. S.
X
Frau Brandt
(Verfasser/in)
140/2008
nö. S. TOP
7
10.11.2008
(Datum)
BETREFF:
Aufnahmesituation in den Grundschulen inklusive der Offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungsvorschläge zur Deckung der Bedarfe an OGS-Plätzen
für die Haushaltsberatungen von HFA / Rat zu entwicklen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Die beiliegende Aufstellung stellt die Situation der Anmeldung der Schulneulinge und die Anzahl der zur Verfügung stehenden OGS-Plätze im Vergleich zum von den Eltern bei den Anmeldungen angemeldeten Bedarfen dar.
Schulneulinge:
Die Zahl der Anmeldungen der Schulneulinge ist insgesamt leicht rückläufig (s. Statistik, TOP 9,
Vorlage 139/2008).
Problematisch ist die Situation erneut im Ortsteil Pulheim und in Brauweiler.
Wie schon in den vergangenen Jahren werden die betroffenen Schulleitungen des Ortsteils
Pulheim Gespräche mit Einbindung der Verwaltung führen, um die überzählig angemeldeten
Schüler/innen gemäß den rechtlich vorgegebenen Kriterien auf andere Schulen zu verteilen.
Aktuell haben die EGS Auweilerstr. und die KGS Buschweg deutliche Überhänge, so dass je
nach Wohnort und Religionszugehörigkeit ein Teil der Schüler/innen an der KGS Bachstr. aufgenommen werden könnte.
In diesem Jahr wird auch Frau Rach, Schulleiterin der KGS Kopfbuche und Vorsitzende von
GiP e.V. an diesen Gesprächen teilnehmen, da ggf. nach entsprechender Beschlussfassung
über die Anzahl der Plätze und so entstehender Kapazitäten noch Schüler/innen mit OGSBedarf an Schulen anderer Ortsteile aufgenommen werden könnten.
Da in Dansweiler die Zweizügigkeit mit den dort angemeldeten Schüler/innen bereits gesichert
ist, schlägt die Verwaltung vor (s. TOP 8, Vorl. 138/2008), an der Richezaschule ein weiteres
Jahr drei Züge einzurichten, um zum einen dem Elternwillen gerecht werden zu können und
zum anderen in beiden Ortsteilen in etwa gleich starke Klassen mit 22 und 23 Schüler/innen
bilden zu können. Da im gleichen Zug auch drei vierte Schuljahresklassen diese Schule verlassen werden, verändert sich insofern die Raumsituation nicht.
OGS-Plätze:
In der beiliegenden Liste werden den bei der Anmeldung angegebenen Bedarfen die derzeit zur
Verfügung stehenden OGS- Plätze gegenübergestellt. Bei der aktuell bewilligten Gruppenzahl
fehlen stadtweit etwa 200 Plätze. Erfahrungsgemäß kommen noch Anträge hinzu.
An fast allen Schulen haben etwa die Hälfte, an einigen sogar zwei Drittel der Eltern / Erziehungsberechtigten Bedarf für OGS angemeldet. Die prozentuale Verteilung der Ganztagsplätze
im Bereich der Kindertagesstätten lässt diese Entwicklung dauerhaft erwarten: Für 36,38 % der
Kinder haben die Erziehungsberechtigten Ganztagsplätze mit 45 Stunden gebucht, für 35 Stunden 35,32 % und lediglich 28,30 % der Kinder besuchen die Einrichtungen 25 Stunden.
Die Tendenz zu den Ganztagsangeboten ist auch im Elementarbereich noch steigend. Es ist
nicht davon auszugehen, dass familiäre Situationen und Betreuungsnotwendigkeiten sich aufgrund des Wechsels eines Kindes von der Kindertagesstätte zur Schule verändern, sondern
dass trotz sinkender Schülerzahlen die Zahl der OGS-Bedarfe noch steigen, zumindest aber auf
derzeitigem Niveau bleiben werden.
Begründet liegt die hohe Nachfrage zum Teil an offensichtlich steigenden beruflichen Notwendigkeiten. Aufgrund der hohen Professionalität und Qualität der Arbeit der pädagogischen
Fachkräfte ist aber außerdem das Interesse der Elternschaft im Vergleich zu früher abgefragten Bedarfen auch wegen der besonderen Förderung, die die Kinder in den Einrichtungen erfahren, enorm gestiegen.
-2-
Die Beschlussfassung des Rates, die OGS-Plätze im Stadtgebiet auf 25 % der Schülerinnen
und Schüler im Primarbereich zu begrenzen, erfolgte seinerzeit aufgrund entsprechender Vorgaben von Landesseite.
Dieser Ausbaustand ist in Pulheim zwischenzeitlich erreicht.
Tatsächlich wurden alle eingehenden Anträge auf Einführung weiterer OGS genauso wie die
Errichtung zusätzlicher OGS-Gruppen an bestehenden Schulen bisher positiv beschieden, unabhängig davon, welche Auslastung in den einzelnen Kommunen bestand. Vorrangig waren bei
allen Ganztagsentscheidungen die pädagogischen Konzepte. Pulheim ist insofern vorbildlich
aufgestellt.
Nach Einführung einer OGS-Gruppe genießt diese Bestandschutz.
Das Land NRW hatte für das OGS-Programm Hauhalts-/Fördermittel zur Finanzierung von
205.000 Plätzen zur Verfügung gestellt. Aufgrund von z.T. zögernder Umsetzung in anderen
Städten und Kreisen wird diese Zahl voraussichtlich erst mit dem Schuljahreswechsel in 2009
erreicht werden.
Entgegen aller Erwartungen gibt es nach entsprechenden Anfragen derzeit keine Aussagen der
Bezirksregierung oder des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, dieses Programm auszuweiten. So ist also zunächst davon auszugehen, dass 2009 voraussichtlich der letztmögliche
Termin für die Beantragung weiterer Gruppen sein wird.
Zu prüfen wäre, ob dem immens hohen Nachfrageüberhang zumindest an einzelnen Standorten ohne größeren Aufwand Rechnung getragen werden könnte.
An einigen Schulen bestehen schon jetzt Raumkapazitäten, an anderen werden solche dadurch
entstehen, dass mehr Züge die Schule als 4. Klassen verlassen als durch die Erstklässler gebildet werden können.
Es bestünde dort bei Aufhebung der 25%-Begrenzung im Einzelfall die Möglichkeit, die Einrichtung je einer weiteren Gruppe zu beantragen, um dem massiven Andrang so weit wie möglich
zu entsprechen.
Aus Sicht der Verwaltung und der Schulleitungen wäre dies erstrebenswert, um weitere Härtefälle zu vermeiden. Die Schulen entscheiden über die Aufnahme der Kinder nach einem für alle
Schulen im Qualitätszirkel entwickelten Kriterienkatalog. Den Schwerpunkt für die Aufnahme
bildet zur Zeit die Berücksichtigung der familiären Situation.
Trotz dieses Aufnahmeverfahrens werden Kinder abgewiesen werden müssen, bei denen dies
zu einem echten Härtefall in den Familien führen wird. Bereits im letzten Jahr haben sich verzweifelte Eltern an Verwaltung und Politik gewendet, bei denen ein solcher Härtefall offenkundig
vorlag oder die Schulleitung aus pädagogischen Gründen die zusätzliche Förderung für dringend geboten hielt.
Schulen, bei denen sich Lösungen innerhalb des räumlichen Bestands abzeichnen könnten
wären:
GGS Sinnersdorf
Hier war seinerzeit schon von drei zu belegenden Gruppen ausgegangen worden, ein entsprechender Raum ist vorhanden und war im Zuge der Einrichtung der beiden bestehenden Gruppen bereits renoviert worden. In Sinnersdorf hatte sich die Annahme des Angebotes der OGS
erst verzögert etabliert, da massive Kritik in der Elternschaft durch die Auflösung des Hortes
entstanden war, was zu einer ablehnenden Haltung gegenüber dem für weniger professionell
erachteten OGS-Angebot geführt hatte. Mittlerweile bestehen hier die gleichen Bedarfe wie an
den anderen Standorten, weil die hohe Qualität der Arbeit auch in diesen Gruppen offensichtlich
ist.
-3-
GGS Sinthern/Geyen
Aufgrund des massiven Rückgangs der Schülerzahlen (85 Abgänge im Vergleich zu 47 Zugängen) ist absehbar, dass die Schule voraussichtlich zweizügig werden wird. Somit würden zwei
Klassenräume innerhalb der Schule frei, einer bereits in 2009, ein weiterer drei Jahre später (s.
TOP 9, Vorlage 139/2008 Schülerstatistik). Langfristig ließe sich so auch eine 3-gruppige OGS
im Raumbestand der Schule unterbringen. Derzeit ist die OGS auf dem Gelände des Familienzentrums im Pavillon untergebracht. Die Schüler/innen müssen das Schulgelände verlassen
und den Bach überqueren, um in die Gruppenräume zu gelangen. Das Außengelände hinter
diesem Pavillon ist nicht ausreichend nutzbar, da dort keine Drainage verlegt ist, nach Starkregen eine Sumpflandschaft entsteht und der Bauhof mitteilt, dass dort keine Spielgeräte aufgebaut werden können, sondern sich der Aufbau nur auf dem Schulgelände ermöglichen lässt.
Zudem besteht räumlich nicht die Möglichkeit am jetzigen Standort im Pavillon eine dritte Gruppe einzurichten. Die Errichtung einer etwaigen zusätzlichen Gruppe im Raumbestand des
Schulgeländes bei Verbleib der beiden anderen Gruppen im Pavillon bedeutete ein enormes
logistisches wie auch pädagogisch bedingtes Problem: Die Essensanlieferung müsste an zwei
verschiedene Orte erfolgen, Geschirr etc. jeweils hin und her transportiert werden, da Küche,
Spülmaschine etc. nur an einem Standort installiert sein können. Das Auseinanderreißen der
verschiedenen Gruppen ist zudem pädagogisch fragwürdig.
Da in 2009 nicht nur die voraussichtlich letzte Chance zur Beantragung der Einrichtung weiterer
Gruppen besteht, sondern noch dazu die Förderinvestitionsmittel (IZBB) ausgegeben und abgerechnet werden müssen, wäre zu überlegen, bereits jetzt dem Wunsch der Schule zu entsprechen, langfristig alle drei OGS-Gruppen im Raumbestand der Schule unterzubringen
GGS Brauweiler
Hier könnte einer der noch vorhandenen Pavillonräume vorübergehend solange durch eine weitere, vierte OGS-Gruppe, genutzt werden, bis die zu erwartende Zweizügigkeit einen Raum im
Bestand der Hauptgebäude der Schule frei werden ließe.
Anders als in Sinthern/Geyen wäre zum einen die weitere Gruppe immer noch relativ nah bei
den anderen untergebracht. Vor allem aber entsteht in Bezug auf die Mittagessenversorgung
hier kein Problem, weil die Gruppen anders als in den anderen Schulen nicht in den Gruppenräumen sondern gemeinsam in einem großen mensaartigen Raum essen.
GGS Dansweiler
Auch in Dansweiler ließe sich durch Verlegung einer Klasse und Tausch von kleineren Räumen
eine weitere Gruppe ohne bauliche Veränderungen unterbringen.
KGS Stommeln
Durch den Rückgang der Schülerzahlen bestünde auch hier räumlich die Möglichkeit, eine weitere Gruppe einzurichten. Aufgrund der für diese Gruppenbildung vor Ort noch nicht ausreichende OGS-Schüler/innenzahl, würde dies sogar ggf. zu einer Entlastung im Zentralort Pulheim führen können, wenn Eltern bereit wären, wegen des dringenden OGS-Bedarfs das Kind
in Stommeln einzuschulen.
Würde für alle genannten Beispiele eine Lösung zur Errichtung der weiteren Gruppen gefunden,
wäre die Nachfrage der Eltern in diesen Orten jeweils insgesamt zu befriedigen. Lediglich für
den Zentralort Pulheim ist keine Lösung im räumlichen Bestand der Schulen ersichtlich. Sowohl
in der KGS am Buschweg als auch an der EGS Auweiler Straße ist die maximale Belegungskapazität ausgeschöpft. In der EGS Auweiler Straße werden unter schwierigsten pädagogischen
Bedingungen bereits vier Gruppen in drei Gruppenräumen untergebracht, was nur durch das
immense Engagement der pädagogischen Fachkräfte sowie durch die erheblich größere Kapazität eines Raumes ermöglicht werden kann.
-4-
Ohne vorhandene Räume ist eine pädagogische Arbeit auf dem bestehenden und prozessual
sich permanent entwickelnden qualitativen Niveau nicht möglich.
Unabhängig von den räumlichen Voraussetzungen ist zu bedenken, dass jeder weiteren Gruppe Haushaltsmittel für die Investitionen in die Ausstattung der Räume zur Verfügung gestellt
werden müssten.
Für die Einführung neuer OGS-Gruppen werden allerdings bereits seit zwei Jahren keine Bundesmittel mehr für die Investitionen zur Verfügung gestellt, so dass sie budgetrelevant zusätzlich zu veranschlagen wären. Für die bestehenden Gruppen hat die Stadt Pulheim jeweils
25.000 Euro pro Gruppe für die Innenausstattung an Fördermitteln erhalten, die das Land aus
dem Förderprogramm des Bundes (IZBB) zur Verfügung gestellt hat.
Da aus diesen Mitteln auch die großen, besonders kostenintensiven Anschaffungen wie z.B. die
Küchen, Industriespülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner usw. finanziert worden sind, die
allen – also auch den neuen – Gruppen zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen, bestünde für
die weiteren Gruppen ein deutlich geringerer Investitionsbedarf. Anzuschaffen wären lediglich
die Innenausstattung der Gruppenräume (Mobiliar, Spiel- und Sachmittel etc.) Gegebenenfalls
müssten an einigen Standorten zudem Kosten für die Renovierung der in Betracht kommenden
Räumlichkeiten sowie für etwaige Umzüge eingeplant werden.
Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung bis zu den Terminen der Haushaltsberatungen gemeinsam mit den Schulleitungen und GiP e.V. die jeweiligen Realisierungsmöglichkeiten prüfen und entsprechende Kostenschätzungen vorlegen.
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