Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
03.12.2008
ö. S.
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
124/2008
nö. S. TOP
12
04.11.2008
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
SPD-Fraktion, Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB
die Aufstellung der Änderung Nr. 15.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich:
Wacholderweg).
Ziel der Änderung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Bolzplatzes zu schaffen.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß
§ 32 LPlG zu stellen.
ERLÄUTERUNGEN:
Im Juni 2006 ist von der SPD-Fraktion die Anlage eines Bolzplatzes für die Ortsteile Sinthern /
Geyen / Manstedten angeregt worden.
Durch die Verwaltung sind mehrere Standorte in Sinthern und Geyen im Hinblick auf eine solche
Nutzung geprüft worden.
Dabei waren Verfügbarkeit der Fläche, Erreichbarkeit, Lage im Stadtraum, zu erwartende Beeinträchtigungen umgebender (Wohn-)Nutzungen wesentliche Kriterien für die Auswahl der in Betracht kommenden Standorte.
Im Juni 2008 ist ein Standort am Wacholderweg in Sinthern ausgewählt worden (siehe Anlage,
Übersichtsplan FNP-Änderung 15.9).
Die Fläche erscheint aus planerischer Sicht geeignet für die Anlage eines Bolzplatzes. Sie grenzt
nach Norden an einen Spielplatz an, nach Westen ist die Umgebungsnutzung durch eine Einfamilienhausbebauung, Kleingärten sowie einen Reiterhof geprägt. In östlicher und südlicher Richtung
sind Ackerflächen vorhanden.
Für das ca. 6000 m² umfassende Plangebiet stellt der Flächennutzungsplan 'Fläche für die Landwirtschaft' dar. Ein Bebauungsplan existiert nicht.
Ziel der Planung ist die Änderung der bisherigen Darstellung in 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz'.
Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist der Bereich als Ackerfläche dargestellt. Entsprechend der vorgesehenen Darstellung im Flächennutzungsplan ist die Anpassung des Regionalplans erforderlich.
Parallel zur Änderung Nr. 15.9 des Flächennutzungsplanes wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern mit dem Ziel der Festsetzung einer Fläche für einen Bolzplatz durchgeführt.
Seitens des Jugendamtes ist mit Schreiben vom 10.09.2008 angeregt worden, dass neben dem
Bolzplatz eine ca. 250 m² große Bitumenfläche für eine kleine Skateanlage sowie die Aufstellung
eines Streetballständers vorgesehen werden sollte.
-2-
Im Hinblick auf die Planung ist zu untersuchen, inwieweit die vorgesehenen Nutzungen zu nicht
vertretbaren Beeinträchtigungen der bestehenden umgebenden Nutzungen führen können und
inwieweit lärmmindernde Maßnahmen notwendig sein können.
Hierzu ist mit Schreiben vom 04.11.2008 bei verschiedenen Ingenieurbüros die Abgabe eines Kostenangebots für eine gutachterliche Untersuchung zur Lärmsituation angefragt worden.
Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss
die Aufstellung der Änderung 15.9 des Flächennutzungsplanes zu beschließen und die Verwaltung
zu beauftragen, bei der Bezirksregierung eine Anfrage gemäß § 32 LPIG zu stellen.
-3-