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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern Bereich: Wacholderweg Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 03.12.2008 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 124/2008 nö. S. TOP 12 04.11.2008 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern Bereich: Wacholderweg Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion, Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB die Aufstellung der Änderung Nr. 15.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: Wacholderweg). Ziel der Änderung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Bolzplatzes zu schaffen. Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 32 LPlG zu stellen. ERLÄUTERUNGEN: Im Juni 2006 ist von der SPD-Fraktion die Anlage eines Bolzplatzes für die Ortsteile Sinthern / Geyen / Manstedten angeregt worden. Durch die Verwaltung sind mehrere Standorte in Sinthern und Geyen im Hinblick auf eine solche Nutzung geprüft worden. Dabei waren Verfügbarkeit der Fläche, Erreichbarkeit, Lage im Stadtraum, zu erwartende Beeinträchtigungen umgebender (Wohn-)Nutzungen wesentliche Kriterien für die Auswahl der in Betracht kommenden Standorte. Im Juni 2008 ist ein Standort am Wacholderweg in Sinthern ausgewählt worden (siehe Anlage, Übersichtsplan FNP-Änderung 15.9). Die Fläche erscheint aus planerischer Sicht geeignet für die Anlage eines Bolzplatzes. Sie grenzt nach Norden an einen Spielplatz an, nach Westen ist die Umgebungsnutzung durch eine Einfamilienhausbebauung, Kleingärten sowie einen Reiterhof geprägt. In östlicher und südlicher Richtung sind Ackerflächen vorhanden. Für das ca. 6000 m² umfassende Plangebiet stellt der Flächennutzungsplan 'Fläche für die Landwirtschaft' dar. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Ziel der Planung ist die Änderung der bisherigen Darstellung in 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz'. Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist der Bereich als Ackerfläche dargestellt. Entsprechend der vorgesehenen Darstellung im Flächennutzungsplan ist die Anpassung des Regionalplans erforderlich. Parallel zur Änderung Nr. 15.9 des Flächennutzungsplanes wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern mit dem Ziel der Festsetzung einer Fläche für einen Bolzplatz durchgeführt. Seitens des Jugendamtes ist mit Schreiben vom 10.09.2008 angeregt worden, dass neben dem Bolzplatz eine ca. 250 m² große Bitumenfläche für eine kleine Skateanlage sowie die Aufstellung eines Streetballständers vorgesehen werden sollte. -2- Im Hinblick auf die Planung ist zu untersuchen, inwieweit die vorgesehenen Nutzungen zu nicht vertretbaren Beeinträchtigungen der bestehenden umgebenden Nutzungen führen können und inwieweit lärmmindernde Maßnahmen notwendig sein können. Hierzu ist mit Schreiben vom 04.11.2008 bei verschiedenen Ingenieurbüros die Abgabe eines Kostenangebots für eine gutachterliche Untersuchung zur Lärmsituation angefragt worden. Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung der Änderung 15.9 des Flächennutzungsplanes zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung eine Anfrage gemäß § 32 LPIG zu stellen. -3-