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Beschlussvorlage (Unfallgefahr auf der Hagelkreuzstraße, Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Unfallgefahr auf der Hagelkreuzstraße,
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Unfallgefahr auf der Hagelkreuzstraße,
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV-66-12-08-9882 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 12.11.2008 X 02.12.2008 X Herr Würtz (Verfasser/in) 117/2008 nö. S. TOP 6 29.10.2008 (Datum) BETREFF: Unfallgefahr auf der Hagelkreuzstraße, Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 600 € davon: 600 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der TVA empfiehlt dem HFA, den Bürgerantrag hinsichtlich der Aufstellung von 3 Stck. Pollern im Bereich des Gehweges Hagelkreuzstraße Haus-Nr. 35 abzulehnen. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 10.06.2008 führte die Bürger Initiative Stommeln (BIS)/ Hr. Ecker Beschwerde gegen eine aus ihrer Sicht bestehende Unfallgefahr im Bereich Hagelkreuzstraße/ Einmündung Wirtschaftsweg zum Bolander Hof. Der TVA empfahl in seiner Sitzung am 16.09.2008 dem HFA, -1- den Antrag hinsichtlich der Polleraufstellung im Bereich des Hauses Hagelkreuzstraße Nr. 35 und auf dem Gehweg der gegenüberliegenden Straßenseite abzulehnen (TOP 3, Vorlage Nr. 9/2008). In der HFA-Sitzung am 28.10.2008 erklärte der Beschwerdeführer, dass er seinen eigentlichen Antrag zurückziehe. Stattdessen stelle er den Antrag, zur Verringerung der Unfallgefahr 3 Stck. Poller vor dem Grundstück des Hauses Hagelkreuzstraße Nr. 35 aufzustellen. Der HFA entschied daraufhin, den neuen Antrag im zuständigen TVA behandeln zu lassen (s. Anlage 1). Die Stellungnahme der Verwaltung, eine Aufstellung von Pollern aufgrund des erhöhten Unterhaltungsaufwandes abzulehnen, hat weiterhin Bestand. Diese Meinung wurde durch eine Überprüfung der Situation vor Ort durch die verkehrslenkenden Behörden bekräftigt, zumal die Pollerinstallation zu Behinderungen querender Fußgänger führen würde. Die vorhandene öffentliche Verkehrsfläche inkl. der privat befestigten Fläche ist für Ein- und Abbiegevorgänge aus dem Wirtschaftsweg in die Hagelkreuzstraße ausreichend dimensioniert. Ein mögliches Fehlverhalten vereinzelter Lkw-Führer kann natürlich dennoch nicht ausgeschlossen werden und auch durch Poller nicht verhindert werden. -2-