Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 11 zur Beschlussvorlage 116/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
220 kB
Datum
12.11.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19
Beschlussvorlage (Anlage 11 zur Beschlussvorlage 116/2008) Beschlussvorlage (Anlage 11 zur Beschlussvorlage 116/2008) Beschlussvorlage (Anlage 11 zur Beschlussvorlage 116/2008)

öffnen download melden Dateigröße: 220 kB

Inhalt der Datei

ANLAGE 11 STADI P@f,LHEIM DER SIADTDRE(O . Postfoch 1345' 5024 Pulheim StodtPulheim An die Anwohner Rothous Alte KölnerStroße26 TieFbauamt Amt/Abt. Telefon02238/BOB-ö 278 / 279 Telefox02238/808345 Fr. Sclrunraclrer/ erteili Auskunft H. Breidenbach Geschöftszeichen rv /66 Dotum 0 7. 0 5 . 1 . 9 9 t I n Fornat i onsscluei ben l{oLkenbrucham Samstag, den 01.05.91 Sehr geehrte Damenund Heuen, von einem Großteil der betroflenen Anwohnerist hier eine Nachricht bzg1. der Folgen des o.a. l{olkenbruchs vonr Woclrenende eingegangen. Die Stadt ist bemüht, sich eine 0bersicht der Schädenzu verschafFen, nöchte aber vorweg über einige Rückschlüsse der bereits durchgeFüluten tiberprüFungen auf klären. Der vorerwähnte Starkregerr (bis 70 l/qm in einer Zeit von 40 Minuten) hat bei veitem die Niederschlagsmengeüberschritten, die nach dem Stand der Technik bei der Dimensionierung von Kanalnetzen (9 l/qn in einer Zeit von 15 Minuten) zugrunde gelegt wird. 0.h., da$ bei einem sol.chen Extremlall wie am Hochenende,mit einer vorülrergehendenUberlastung des Ent.wässerungsnetzesund einem damit verbundenen Rückstau gerechnet werden muß. Aus diesem Grunde sehen die Entwässerungssatzungen der Städte vor, dap siclr die Grundstückseigentümer selbst gegen den Rückstau des Abr.rassersaus der öffentl. Abwasseranlagein die eigenen Grundstücksentwässerungsenlagen scl'rützenmüssen (s.DIN 1985) ! Für den durch den Rückstau des Abwassers entstandenen SchadenauF den Grundstückenhaftet die Stadt laut Entwässerungssatzung nicht. Es heiFt: Alle unter der Rückstauebenebefindlichen öffnungen (2.8. l{aschküclren, lrlasclrmaschinen,AuFenkellertreppenablauf ) sind vur Rüukstau zu sichern. Rückstauebene = StraFenoberkante ! Hier sei noch zu vermerken, daF ein Rückstau nicht unbedingt bei starkem Regenerfolgen mup, sondern auch bei einer Betriebsstörurrg {.2.8. Verstoplung oder ähnliches) aultreten kann -L- B e s u c hs z e i t e n , B o n k v e r bni d u n g e n geschlossen mitfwochs sowieSoziolomt 14-18Uhr ' Amterdes Boudezernotes Montog-Freitog B.3OUhr-12Uhr . Donnerstog BLZ 37010050 Köln24881-509, Posigiroomt Kreissporkosse Pulheim l5Zl000018,BLZ37050299 eG 100,BLZ37069156 Brouweiler-Sinthern Roiffeisenbonk nk Pulheim 3700010.BLZ370 40044 Commerzbo 8t237069606 eG 10400015, Pulheim Volksbonk BonkPulheim Dresdner 5004500,BLZ37080040 ANLAGE 11 Um sich zukünftig geqlen die Abwasseraustritte in den unter der Rückstauebene liegenden Räumenzu schützen, ist es erforderliclr, da9 Sie lhre Anlage überprüfen und evtl. in Ordnung bringen müssen. Zwei Lösungen bieten sich en! zum einen der Einbau von Rür-:kstauverschl.üssen und zum anderen, als bessere Lösung, die Keller über eine Hebeanlage (Puryre) zu entwässern. Eine Schemazeichnung als Beispiel ist dem Schreiben beigelügt. Es ist allerdings darauf zu aclrten, dap r.renn ein Rückstauversclr-Lup eingebaut ist bzw. wird, kein AuFenanschluF (2.8. Ke.llertreppen - oder Terrassenablauf usvr. ) der unter der Rückstauebene liegt, über diesen Verschlup entsorgt werden darf, da ansonsten bei funktir:nieren des Rückstauversch.Lusses dieses Regenwasser nicht mehr ablie$en kann und somit im Haus z.B. über den l'lasu'hküchenablauF zurüekstaut und den Keller unter ilasser' setzt. Diese unter der Rückstauebene liegenden Anschlüsse können nur ordnungsgenräp und rückstausicher über eine Hebeanlage (Pumpe) entsorgt werden. Eine regelmäpige Wartung der Entwässerungsanlage sowie eine ordnungsgemäpe Abdiclrtung der Revisionsschächte, Rohrmuffen und Reinigungsöffnungen ist hierbei selbstverständlich. Manu-lrer Sclraden mit rjerr danrit verbundenen Unannehmlichkeiten lrätte sich also verhindern lassen, wenn die Entwässerungsanlage gem. der DIN 1985, so wie sie die Ortssatzung vorsc-lueibt, in 0rdnung bzw. installiert geHesen wäre. Aul eines möchte ich Sie in diesem Zusammenhangnoch hinweisen. Bei den bislrerigen ilberprülungen lrat sich gezeirgt, dag fräuFig die vorhandene Rückstaueinrichtung falsch angelegt oder nicht mehr funktionstüchtig war. AuFerdem ist noch zu vernerken, dap die StatJt Pullrein einnral jälulich die ini öfFentlichen Eereich liegenden Kanäle urrd turnusmäpig aut--h die StrapenabläuFe (Gtrlly) reirrigeri läpt. Ebenfalls werden tägliclr die Puntpstatirrnen überr*acht. Eine Kontr'olle hat ergeben, dap auch bei diesem starken Niederschlag keine Pmpe ausgefallen war. Iclr hoFfe, Sie lraben Ver'stärrdnis daFür, dag bei der'Vielzahl der betrofFenen Bürger nicht alles überprüFt werden kann und dap ich einigerrnrit dieser' Infor'matiün weitergeholfen lrabe und sich dadurch evtl.. RückFragen erledigen. Ihnen diese Sollten aber noch Fragen offerr trleiben, sind wir gerne bereit, zu beantworten. l'ti r Irn (J Anlage VOff-IffiItilIBENFLIJTU $TH NüEN UTZ ANLAGE 11 nf,mfi RJck Eintauf (t@t über 3äck stq,,eb"ni ?tu:K /1 lrl3forkrcgcn und bcl HochworrJ tonn dgrWottcr lnr l(cnol llbcr Dcr Kcllcr wlrd Obcrflutctr*rnn: Jltn | | f! x"ll.t unlnrhurrt.lltrlluf. , ttrlon bu,dr l0clrtxvrrrchlul nlchl ;rrtfrlottrn ht. Olo Ol.hfuni drr iluffot nlcftl ordnunlrtrntl curtrf ehrl kt. E nrqn*i ::t,lt::;ofl{rf Slra0enoberkanle Rtirkslauebene lvenn.nkhl ärllich änd€r3 feslgelegll I I Regenvasserkanal2/ a-( ---L- Brispirlfür Rü<kstrurbenc L, v NN' L.i tu ngsch.m. S(hmutrYas3erlenal