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Mitteilungsvorlage (Anpassung der Wegweisung im Zuge der Umgestaltung der Venloer Straße (K24) im Bereich des Gewerbegebietes in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,9 kB
Datum
12.11.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Mitteilungsvorlage (Anpassung der Wegweisung im Zuge der Umgestaltung der Venloer Straße (K24) im Bereich des Gewerbegebietes in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12-22-9600 (Amt/Aktenzeichen) Termin 12.11.2008 Herr Würtz (Verfasser/in) ö. S. X 108/2008 nö. S. TOP 28.10.2008 (Datum) BETREFF: Anpassung der Wegweisung im Zuge der Umgestaltung der Venloer Straße (K24) im Bereich des Gewerbegebietes in Pulheim MITTEILUNG: Im Frühjahr des Jahres 2008 wurde die Venloer Straße (K 24) im Bereich des Gewerbegebietes Pulheim umgestaltet. Durch die Inbetriebnahme des 3. Bauabschnitts der B 59n und die damit verbundene Reduzierung des Kfz-Aufkommens auf der Venloer Straße, konnte die Fahrbahn um eine Fahrspur reduziert werden. Die sich daraus ergebenden Freiflächen wurden beidseitig der Fahrbahn zu Grünflächen mit Baumanpflanzungen umgewandelt. Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der B 59n sowie der geänderten Spuraufteilung auf der Venloer Straße ist eine Anpassung der Wegweisung erforderlich geworden. In einem gemeinsamen Ortstermin mit den zuständigen Vertretern des Landesbetriebs Straßenbau NRW und des Rhein-Erft-Kreis sowie der Stadt Pulheim wurden die Änderungen der wegweisenden Beschilderung abgestimmt. Ein Schwerpunkt wurde dabei auf den Rückbau der für die heutigen Verkehrsverhältnisse überdimensionierten Schilderbrücke über die Venloer Straße gesetzt. Diese wird durch einen mittig zwischen den beiden Linksabbiegerspuren angebrachten Wegweiser (s. Anlage) ersetzt und durch eine Mittelinsel mit Klebebordsteinen entsprechend geschützt. Eine Aufstellung der Beschilderung im Bereich des Banketts hätte aufgrund der Bepflanzung zu unzureichenden Sichtverhältnissen bzw. zum Entfall von mindestens zwei Baumstandorten geführt. -1-