Daten
Kommune
Pulheim
Größe
12 kB
Datum
04.02.2009
Erstellt
16.03.09, 21:55
Aktualisiert
16.03.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV / 661
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
04.02.2009
Herr Kleine-Erwig
/ Herr Rademann
(Verfasser/in)
ö. S.
X
53/2009
nö. S. TOP
28.01.2009
(Datum)
BETREFF:
Entwässerung Fordsiedlung
hier: Zeitplan zur Abkopplung der Trennkanalisation "Hackenbroicher Straße"
MITTEILUNG:
Im Bereich der Hackenbroicher Straße existiert eine Trennkanalisation. Das gesondert gesammelte Regenwasser wird bisher allerdings in die Mischwasserkanalisation und durch die Fordsiedlung
zu dem auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage gelegenen Regenüberlaufbecken RÜB 2
Pulheim geleitet. Im Rahmen der hydraulischen Sanierung des Kanalnetzes Pulheim ist es vorgesehen, dies zu ändern und das Regenwasser zum Becken an der Adolf-von-Menzel-Straße zu
leiten. Die Verwaltung hat in der Sitzung des TVA vom 12.11.2008 dargestellt, dass hierdurch
auch eine gewisse Entlastung der Fordsiedlung erreicht werden kann. Ratsmitglied Volkmar
Bromby hat daher um Information zur geplanten Realisierung dieses Projekts gebeten.
Verlässliche Angaben zu den Kosten und zum Ablauf des Projekts können zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht gegeben werden, da bisher nur die Darstellungen aus der hydraulischen Berechnung
vorliegen und selbst die Planungsgrundlagen noch nicht ermittelt wurden. Auch existiert noch kein
Konzept für den notwendigen – genehmigungsbedürftigen – Umbau des Beckens Adolf-von-Menzel-Straße. Mit den sich aus diesen Randbedingungen sich ergebenden Vorbehalten schätzt die
Verwaltung, dass das Projekt insgesamt einen Finanzbedarf von etwa 3,6 Millionen Euro aufweist
und – sofern die Finanzierung gesichert werden kann – in folgenden Schritten realisiert werden
kann:
a) Erweiterung des Regenrückhaltebeckens „RRB Adolf-von-Menzel-Straße“ um eine Regenwasserbehandlungsanlage
• Vergabe der Ingenieurleistungen am 17.03.09 im VGA
• Erstellung von Behandlungskonzepten sowie darauf aufbauender Genehmigungsplanung
bis 08/ 2 009
• Genehmigung durch UWB bis 02 / 2010 (Zeitbedarf ist nicht von der Stadt steuerbar)
• Erstellung der Ausführungsplanung u. einer Leistungsbeschreibung bis 05 / 2010
• Vergabe der Bauleistungen in 06 / 2010
• Bau von 07 / 2010 bis 03 / 2011
b) Bau eines Stauraum- und Verbindungskanals vom Regenrückhaltebecken RRB 2 „Schule
Buschweg“ durch die Worringer Straße bis zur August-Macke-Straße
• Vergabe der Ingenieurleistungen 03 / 2010
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• ausführungsreife Planung des Kanals in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW als Baulastträger der Worringer Straße u. Erstellung einer Leistungsbeschreibung bis
12 / 2010
• Vergabe der Bauleistungen 09 / 2011
• Bau von 10 / 2011 bis 05 / 2012
In der August-Macke-Straße / Stefan-Lochner-Straße / Adolf-von-Menzel-Straße existiert bereits eine ausreichend dimensionierte Kanalisation, so dass mit dieser Maßnahme eine leistungsfähige Verbindung vom Regenrückhaltebecken RRB 2 „Schule Buschweg“ bis zum Becken Adolf-von-Menzel-Straße geschaffen wird.
Als Folge der Maßnahmen reduziert sich die Größe des Einzugsgebiets des RÜB 2 Pulheim um
etwa 15%. Dadurch ergibt sich eine Verbesserung der Rückstausituation in der Fordsiedlung in der
Form, dass kritische Einstauereignisse anschließend in etwas geringeren Intervallen auftreten. Die
Einstauhöhe der Kanäle in der Fordsiedlung wird allerdings weiterhin unmittelbar von der Schwellenhöhe am RÜB 2 Pulheim abhängen. Wenn das Regenüberlaufbecken gefüllt ist, werden sich
auch nach Realisierung der Maßnahmen vergleichbare Wasserstände wie heute einstellen.
Da die zulässige Ableitungsmenge zur Kläranlage sehr gering ist, wird der Einstau zudem auch in
Zukunft länger andauern. Allen Bewohner der Fordsiedlung ist folglich dringend zu empfehlen,
entweder auf regelmäßig benötigte Entwässerungseinrichtungen – wie z.B. Waschmaschinen – im
Keller zu verzichten oder Hebeanlagen zu installieren. Es ist sinnvoll derartige Maßnahmen mit
eventuell notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung gem.
§ 61a LWG zu kombinieren, da dadurch der Aufwand oftmals deutlich reduziert werden kann. Beispielsweise wäre bei einer Stilllegung der Grundleitung, eine Prüfung und Sanierung dieser Leitung entbehrlich.
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