Daten
Kommune
Pulheim
Größe
474 kB
Datum
05.03.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
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Inhalt der Datei
Kinder- und Jugendförderplan
Teilplan Jugendverbandsarbeit
Stand: 16.02.2009
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Jugendamt
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Inhaltsverzeichnis
I.
Einleitung
II.
Gesetzliche Grundlagen und Ziele der Jugendverbandsarbeit
III. a. Aktuelle Situation der Jugendverbandsarbeit in Pulheim
III. b. Die spezifische Rolle der Pulheimer Jugendverbände innerhalb des Jugendhilfespektrums
IV.
Finanzierungsstruktur der Pulheimer Jugendverbandsarbeit für die Jahre 2009 bis
2010
V.
Anlage
I. Einleitung
Am 06.10.2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Kinder- und Jugendförderungsgesetz
als Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG NRW)
verabschiedet. Es ist – mit Ausnahme seiner erst ab 1. Januar 2006 geltenden Gewährleistungsverpflichtung für das Land und die Kommunen (§§ 1, 16 und 17 KJFöG) – zum 01. Januar
2005 in Kraft getreten.
Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) NRW ist die landesrechtliche Ausgestaltung gemäß § 15 SGB VIII, der die einzelnen Bundesländer ermächtigt, das Nähere über Inhalt und Umfang der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Förderung der Jugendverbände (§12 SGB
VIII), der Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) und des erzieherischen Jugendschutzes (§14 SGB
VIII) über ein Landesgesetz zu regeln.
Für den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde der entsprechende Teilfachplan in
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.10.2007 vorberaten, in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses am 21.10.2007 dem Rat empfohlen und von diesem am 06.11.2007
verabschiedet.
Im Folgenden soll auf die Ausgestaltung der Förderung der Jugendverbandsarbeit eingegangen
werden.
Um die Jugendverbände an den Planungen teilhaben zu lassen und um Gelegenheit zu geben,
die eigenen Grundsätze, Leistungsangebote und Ziele mit in den Förderplan einbringen zu können, fanden im Vorfeld drei Treffen mit Vertretern der Jugendverbände im Jugendamt statt.
Grundlage der Gespräche war ein vorab verschickter Fragebogen, der die aktuelle Situation und
das Aktivitätsspektrum der zur Zeit im Stadtgebiet Pulheim ansässigen Jugendverbände abbilden soll (s. auch Teil III a und Anhang). Die Beteiligten an dem Verfahren sind analog der Förderungsadressaten der „Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit“ zur Mitgestaltung
des Prozesses eingebunden.
Sportvereine und kulturtragende Vereine (Schützen-, Karnevals-, Brauchtumsvereine) wurden in
diesen Prozess nicht mit eingebunden, da wesentliche Merkmale der unabhängigen Selbstorganisation und Orientierung außerhalb des engeren Vereinszwecks fehlen. Zudem wird die Förderung des Sports in Pulheim über die städtische Sportabteilung nach einem eigenen System abgewickelt. Die übrigen Vereine können durch die städtische Kulturabteilung gefördert werden.
II. Gesetzliche Grundlagen und Ziele der Jugendverbandsarbeit
Jugendverbandsarbeit als Teil der Jugendarbeit soll laut § 11 KJHG Kindern und Jugendlichen
die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung stellen. Sie soll Kinder und Jugendliche zur Selbstbestimmung befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung
und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Im Gegensatz zur Offenen Jugendarbeit, die durch absolute Freiwilligkeit der Teilnahme und
Orientierung an aktuellen Bedürfnissen junger Menschen geprägt ist, findet Jugendverbandsarbeit in festen Gruppenstrukturen statt, die sich stark an den jeweiligen Zielen und Werten des
Trägers ausrichtet. Durch Mitgliedschaften und feste Anmeldeverfahren ist darüber hinaus eine
größere Verbindlichkeit gewährleistet.
Die Jugendverbandsarbeit wird von freien Trägern geleistet. Jugendverbände haben den Anspruch, mit ihrem vielfältigen Bildungs-, Freizeit- und Erholungsangebot junge Menschen in ihrer
Eigeninitiative, Selbständigkeit und ihrem Engagement für die Gemeinschaft zu unterstützen. In
Jugendgruppen und –verbänden wird die Jugendarbeit meist von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche dazu zu befähigen, Verantwortung wahrzunehmen, Entscheidungen zu treffen, Anliegen und Interessen junger Menschen
in Kirche, Staat und Gesellschaft zu vertreten, ist Teil der Aufgaben der Jugendverbandsarbeit.
Dies geschieht sowohl innerhalb des eigenen Verbandes, beispielsweise in der Gestaltung von
Gruppenstunden, aber auch auf weitergehenden Ebenen des Jugendverbandes bis hin zur
Übernahme von Leitungsfunktionen.
Grundlage der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit ist das ehrenamtliche Engagement ihrer
Mitglieder. Ohne diese unentgeltlich geleisteten Tätigkeiten wären die vielfältigen Aktivitäten der
Jugendverbände nicht denkbar. Die ehrenamtlich Tätigen leiten Gruppen, Ferienfreizeiten und
Projekte, gestalten die Öffentlichkeitsarbeit, sind als Sport- und Freizeitbetreuer aktiv, übernehmen Verantwortung in politischen Interessensvertretungen oder in Vorstandstätigkeiten. Unterstützt werden die ehrenamtlich Aktiven von hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Jugendverbände. Sie sichern die Kontinuität der Arbeit, übernehmen die Anleitung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen in Form von Gruppenleiter/innen-Schulungen und fungieren so als Multiplikator/innen, die die Jugendverbandsarbeit auf ehrenamtlicher Basis absichern.
Jugendverbände sind Wertegemeinschaften, die sich ausgehend von ihren Traditionen an spezifischen Wertvorstellungen orientieren. Diese Wertvorstellungen prägen das Grundsatzprogramm
eines jeden Jugendverbandes und den Charakter der Angebote, Projekte und Aktionen. In Zeiten von gesellschaftlichen Umbrüchen, fortschreitender Globalisierung, zunehmender Kommerzialisierung und Mediatisierung bieten Jugendverbände Kindern und Jugendlichen mit ihren
wertorientierten Ansätzen Orientierungshilfen und stellen diesen gesellschaftlichen Trends bewusst Angebote entgegen, die Gemeinschaftserlebnisse und Mitgestaltung bieten und die Möglichkeit geben, die Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck zu bringen. Dabei
lernen die Kinder und Jugendlichen durch intergeneratives Lernen die Strukturen des Miteinanders der Generationen kennen. Ein weiterer Aspekt ist die Internationalität der Jugendverbandsarbeit. Internationale Projekte fördern Begegnung, Solidarität und Toleranz.
Vor diesem Hintergrund ist die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern ( § 12 KJHG).
Die Förderung der Jugendverbandsarbeit in Pulheim erfolgt im wesentlichen über die „Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Pulheim“ vom 01. Januar 2002.
Gemäß § 75 SGB VIII anerkannte Träger der Jugendhilfe können finanzielle Unterstützung für
folgende Maßnahmen beantragen:
- Freizeit- und Ferienmaßnahmen
- Internationale Jugendbegegnungen im In- und Ausland
-
Mitarbeiter- und Betreuerschulungen
Allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen/Projektförderung
Zuschüsse zu Jugendpflegematerial
Globalzuschuss, der die notwendige Mindestorganisation der Jugendverbände sicherstellt
Sonderzuschüsse für benachteiligte Kinder und Jugendliche
Die Bezuschussung erfolgt nach den in den Richtlinien angegebenen Bestimmungen und Fördersätzen (siehe Teil IV).
III. a. Aktuelle Situation der Jugendverbandsarbeit in Pulheim
Ende 2007 wurden die Jugendverbände gebeten, einen Erhebungsbogen auszufüllen, um die
aktuelle Situation der Jugendverbandsarbeit in Pulheim abbilden zu können. Der Fragebogen ist
als Anlage 1 Bestandteil dieses Jugendhilfeplanes. Der Rücklauf lief sehr schleppend an, so
dass der ursprünglich für Ende Dezember 2007 angedachte Redaktionsschluss auf Ende Februar 2008 verlängert werden musste.
Trotz der verlängerten Rücklaufzeit schickten von den 26 angeschriebenen Verbänden nur 18
den Erhebungsbogen zurück. Die folgenden Daten beziehen sich demzufolge ausschließlich auf
die Angaben der zurückgegebenen Fragebögen.
Angaben zu den Mitgliedern
Mit Stand von Februar 2008 waren im Stadtgebiet Pulheim 932 Kinder und Jugendliche im Alter
von 6-27 Jahren in Jugendverbänden organisiert.
Aufgesplittet nach Alter und Geschlecht ergibt sich folgendes Bild:
Alter
6-12 Jahre
13-21 Jahre
22-27 Jahre
männlich
151
202
19
weiblich
181
171
38
Hinzuzuzählen sind weitere 170 Kinder und Jugendliche, die im Erhebungsbogen nicht nach
Alter und Geschlecht unterteilt wurden.
Auffallend ist, dass offensichtlich keines der Mitglieder aus einer Familie mit Migrationshintergrund stammt. Vermutlich führten aber Unsicherheiten über die Definition von Migrationshintergrund zu diesem Ergebnis.
Ausrichtung der verbandlichen Jugendarbeit
Ausrichtung der Jugendverbände
9
10
8
5
6
4
4
2
Die0 religiös orientierten Jugendverbände stellen die am stärksten vertretene Gruppierung im
Stadtgebiet,
unter „sonstige“
sind z.B.
die Jugendfeuerwehr
und das Jugendrotkreuz
zusamkonfessionelle
Verbände
konfessionelle
Verbände
sonstige
mengefasst. (evangelisch)
(katholisch)
Die religiös orientierten Jugendverbände stellen die am stärksten vertretene Gruppierung im
Stadtgebiet, unter „sonstige“ sind z.B. die Jugendfeuerwehr und das Jugendrotkreuz zusammengefasst.
Mitarbeiter/innen
Die Jugendarbeit wird zu 94% von ehrenamtlich tätigen Kräften getragen.
Mitarbeiter/innen in Jugendverbänden
3%
3%
ehrenamtliche Kräfte
hauptamtliche Kräfte
Honorarkräfte
94%
Bezüglich der Qualifikation kann man sagen, dass der Großteil der Mitarbeiter/innen eine (Gruppen-) Leiterschulung absolviert hat, die z.B. vom Erzbistum Köln angeboten wird. Auch JuleicaSchulungen sind häufig vertreten, einzelne Mitarbeiter/innen verfügen über einen pädagogischen, theologischen oder musischen Studienabschluss.
Aktivitäten und Angebote der Jugendverbände
Das Spektrum der Aktivitäten und Angebote reicht von Gruppenstunden (z.B. musikalische
Früherziehung, Messdienergruppe, Gottesdienste, Konfirmandentreffen, Offener Treff), die in
der Regel ein Mal in der Woche stattfinden, über Tagesveranstaltungen (z.B. Sommerfest, Grillfeste, Weihnachtsfeiern), Wochenendaktionen (z.B. Messdienerfahrt) und Ferienmaßnahmen
(z.B. Osterferienfreizeit, Sommerlager) bis hin zu Mitarbeiter- und Betreuerschulungen (z.B. Erste-Hilfe-Ausbildung, Leiterschulungen).
Angabe zu Räumlichkeiten
Alle Ortsgruppen im Stadtgebiet verfügen derzeit über entsprechende Räumlichkeiten inklusive
Küche und Toiletten, die Zusammenkünfte finden beispielsweise in Pfarrzentren, Gemeindehäusern oder Feuerwehrhäusern statt. Eine Mehrfachbelegung der Räumlichkeiten durch Jugendgruppen verschiedener Verbände ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Zum Teil haben die Verbände die Möglichkeit, ein Außengelände zu nutzen.
Ziele und Perspektiven
Im Rahmen der Erhebung wurde auch ermittelt, welche Inhalte und Ziele die jeweilige Arbeit im
Verband prägt. Einen exemplarischen Überblick gibt nachstehende Auflistung, die auch über
Wünsche und Perspektiven berichtet.
Jugendgruppen innerhalb katholischer Kirchengemeinden:
Ziele: christliche, soziale Gemeinschaftsbildung, soziale Kompetenzen stärken, Wir-Gefühl vermitteln, sinnvolle Freizeitbeschäftigung, Kirche zu einem lebendigen Teil des Dorflebens machen
Perspektiven: Gruppenarbeit- und Strukturen erhalten, ausbauen, fest verankern, Zusammenarbeit mit anderen Gruppen, Erhaltung von finanziellen Zuschüssen, Reduktion Verwaltungsaufwand
Jugendgruppen innerhalb evangelischer Kirchengemeinden
Ziele: Anbindung an Gemeinde und Gemeinschaft, Hinführen zu christlichen Werten und biblischer Botschaft, ethische Grundorientierung stärken
Perspektiven: Kooperation mit weiteren Verbänden/Gruppen, Jugendarbeit ausbauen, verankern
Sonstige Jugendverbände im Stadtgebiet
Ziele: soziale Kompetenzen stärken, Freizeitausgleich bieten, Entwicklung der eigenen Persönlichkeit stärken, Mitgestalten, Verantwortung tragen
Perspektiven: Erweiterung Leiterrunde, Ausbau Mitgliederzahlen, Erhaltung von finanziellen Zuschüssen, Raumangebot verbessern
III b. Die spezifische Rolle der Pulheimer Jugendverbände
innerhalb des Jugendhilfespektrums
Um die Jugendverbände an der Gestaltung des Förderplans teilhaben zu lassen, hatte das Jugendamt für Januar 2008 zu einem ersten Treffen eingeladen. Bei diesem ersten Koordinationstreffen, an dem nur vereinzelte Vertreter der Jugendverbände teilgenommen haben, wurde vereinbart, dass die Pulheimer Jugendverbände gemeinschaftlich die Bedeutung der Jugendverbandsarbeit innerhalb des öffentlichen Jugendhilfespektrums in einem Positionspapier darlegen.
Die zweite Gesprächsrunde Anfang April 2008 sollte dazu dienen, dieses Positionspapier mit
den vom Jugendamt ausgearbeiteten Anteilen des Förderplans zusammenzuführen. Die wiederholt geringe Resonanz (nur drei Vertreter der Jugendverbände kamen der Einladung nach)
verhinderte ein konstruktives Arbeiten, so dass das Treffen zu keinem Ergebnis führte.
Auch am dritten Treffen Anfang November 2008 nahmen nur vereinzelte Verbandsvertreter teil.
Die Runde einigte sich dennoch auf das folgende Positionspapier:
Aspekte der Jugendverbandsarbeit in Pulheim zur Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans
Was leistet die freie Jugendarbeit in Pulheim?
•
Im Jahr 2006 lässt sich aus der Liste der Stadt eine Zahl von über 1250 Mitgliedern in
den Verbänden der freien Jugendarbeit entnehmen. Wenn man bedenkt, dass diese Liste vermutlich nicht alle Mitglieder aller freien Träger im Stadtgebiet erfasst und man die
Personen im direkten Umfeld (z.B. Eltern, Geschwister) mit einbezieht, die häufig mit Interesse, Anteilnahme und Engagement die Arbeit in den Verbänden verfolgen und unterstützen, so stellt man fest, dass ein beachtlicher Anteil der Bevölkerung mit den Jugendverbänden
in
regem
Kontakt
stehen.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Träger vermitteln – je nach Verband in unterschiedlicher Weise - den Kindern und
Jugendlichen in Gruppenstunden, bei der musikalischen und christlich-sozialen Fortbildung, bei Aktionen und besonders auf Fahrten ein festes soziales Gefüge, Geborgenheit
und die Botschaft, gebraucht, gehört und geachtet zu werden. Soziale Verhaltensweisen
werden hier in besonderer Weise vermittelt. Es wird den Kindern und Jugendlichen
Raum für den lebhaften Austausch von Meinungen und Ideen gegeben. Das Erlernen
und Erleben demokratischer Strukturen wird geboten und Ihnen wird vermittelt, dass die
Stimme des Einzelnen ebenso zu bedenken ist wie das Interesse der Gesamtheit der
Gruppe. Somit ist auch die lernende und gestaltende Teilhabe an sozialen Prozessen ist
ein wesentliches Merkmal der Jugendverbandsarbeit.
Jugendverbandsarbeit fördert individuelle und soziale Bildung und ist damit präventiv
wirksam.
Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen fördert individuelle Kompetenzen: Spaß in
einer Gemeinschaft, Bewegung (Begegnung und Kooperation), auch und besonders im
Freien und in der Natur, ganzheitliche Lernerfahrungen, Entwickeln von Kreativität,
Spontaneität.
Gruppenarbeit ist oft ein Beitrag zur Werteentwicklung junger Menschen. Fehlverhalten
in der Gruppe wird besprochen und nach Handlungsmöglichkeiten wird gesucht.
Viele Träger haben einen klaren Bezug zur Kirche und ermöglichen ihren Mitgliedern so,
an Kirche zu partizipieren. Dies ermöglicht auch die christliche Erziehung ohne eine uneingeschränkte Akzeptanz aller kirchlichen Vorgegebenheiten.
Junge Erwachsene entscheiden sich bewusst für die ehrenamtliche Arbeit als Leiter/Betreuer in einem Verband. Durch diese Arbeit lernen sie die Leitung von Gruppen,
Planung von Maßnahmen, setzen sich mit Rechten und Pflicht auseinander. Sie gewinnen Einblicke in pädagogische Prinzipien für unterschiedliche Altersklassen. Nicht wenige von ihnen ergreifen später eine Arbeit mit sozialem Hintergrund (Lehrer, Erzieher,
(Sonder-) Pädagoge, Sanitäter etc.).
Wie wichtig den jungen Leitern ihre Arbeit und ihr Engagement ist, zeigt auch die Tatsache, dass viele unbezahlten Urlaub für ihr Ehrenamt nehmen! Alle Leiter in den Verbänden der freien Träger der Stadt Pulheim bezahlen zudem die Kosten für Fahrten anteilig.
Die Jugendverbände leisten – entsprechend des Subsidiaritätsprinzips – einen Beitrag
im Rahmen der öffentlichen sozialen Verantwortung.
Die Arbeit der freien Träger der Jugendarbeit erspart der Stadt viel Geld, Zeit und Mühe,
denn ein vergleichbares Angebot von Seiten der Stadtverwaltung bedürfte einer Schar
von zusätzlichen Mitarbeitern, Räumen und Material. Fällt Jugendarbeit freier Träger
weg, müssen Jugendliche und Kinder anderweitig aufgefangen werden. Ein Vielfaches
an Kosten- und Personalaufwand wäre die Folge für die Stadt. Die Arbeit freier Träger
leistet hier Prophylaxe!
Die Jugendverbände fördern mit ihrer Arbeit die Identifikation mit der Stadt Pulheim, die
sie mit ihren Aktionen und Veranstaltungen nach außen repräsentieren. Am Beispiel des
Pulheimer Kinder- und Jugendchores zeigt sich in besonderer Weise die Repräsentation
der Stadt durch Kinder und Jugendliche, der in vielen Konzerten und Auftritten innerhalb
und außerhalb Pulheims und in der Partnerstadt Guidel aktiv sind.
Der exemplarische Beitrag der Jugendverbände zur sozialen Gestaltung unserer Stadt
Pulheim verdient große Anerkennung und Wertschätzung. Beides sollte in einer angemessenen finanziellen, organisatorischen und ideellen Unterstützung durch Rat und
Verwaltung zum Ausdruck kommen.
Ausführungen zu Grundsätzen, Werteorientierung, Anteile der Kirchen:
Grundsatzformulierungen:
„Verbandliche Jugendarbeit: In den Jugendverbänden wird die Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich verantwortet und gestaltet. Die Jugendverbände sind
demokratisch organisiert und bieten vielfältige Möglichkeiten der Partizipation (mit kontinuierlichem Bedacht auf paritätische Verteilung von Ämtern). Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden die Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht
und in Kirche, Staat und Gesellschaft auf den verschiedenen Ebenen vertreten. Das umfasst
auch die Wahrnehmung ihres jugendpolitischen Mandats in den einzelnen Städten und Gemeinden (Gebietskörperschaften). Zentrale Merkmale verbandlicher Arbeit sind die Gruppenarbeit als
Angebotsform, die verbindliche Zugehörigkeit der einzelnen Mitglieder, die Kontinuität der Arbeit
sowie die Vernetzung von pädagogischem und gesellschaftlichem Handeln.“ (entnommen aus
„Pastorales Rahmenkonzept für die kirchliche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Erzbistum Köln“, Hrgs.: Erzbistum Köln, Der Diözesanjugendseelsorger, 1999, 10f.).
Wertorientierung:
Wie oben bereits in Einzelheiten beschrieben, sehen sich die Verantwortlichen der Jugendverbandsarbeit verpflichtet, Kindern und Jugendlichen Werte für das Zusammenleben und
Zusammenwirken in Gemeinschaften erfahrbar und lebbar zu machen. Kinder und Jugendliche sollen Möglichkeiten eröffnet bekommen, sich durch konkrete Werte in der komplexen
Gesellschaft von heute orientieren zu lernen. Es geht deshalb nie allein um reine Freizeitgestaltung, sondern um wesentlich mehr. Dennoch handelt es sich bei der Gestaltung von Jugendverbandsarbeit darum, jungen heranwachsenden Menschen zu vermitteln, dass es im
Leben wesentlich gerade nicht darum geht, dass beispielsweise alles kaufbar ist oder durch
Macht- und Druckausüben erreichbar wird. Damit ist gemeint, dass junge Menschen erlernen
können, durch soziale Kompetenz und Engagement Wertschätzung und damit auch Selbstständigkeit zu erreichen. Darüber hinaus und damit verbunden ist es, jungen Menschen zu
ermöglichen, soziales Handeln, demokratisches Wissen und abwägendes Denken in ihre Entwicklung zu integrieren. Jugendverbandsarbeit kann einen guten Teil hierzu beitragen.
Anteil der Kirchen:
Egal wie man persönlich zur kirchlichen Jugendarbeit oder zu den Kirchen steht, sollte man bedenken, dass sie sich an der Gestaltung der Jugendarbeit beteiligen. Es geht den Kirchen zunächst um ihre Verantwortung und ihren Dienst an der jungen Generation. Beides wollen die
Kirchen erklärtermaßen in Zusammenarbeit mit dem Staat und der Gesellschaft einhalten.
Konkret:
Die katholischen Gemeinden und das Erzbistum Köln stellen hauptamtliches Personal für
die Gestaltung der Jugendarbeit und für die Begleitung von jungen Menschen bereit.
Dieses Personal ist am Ort, auf Kreisebene und auf Bistumsebene zu finden. Des Weiteren gibt es feste Häuser, Jugendheime und Fachstellen, die allein für die Anliegen von
Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen und unterhalten werden (abgesehen
von Offenen Türen und Teiloffenen Türen).
Verschiedene Schulungen für Leiterinnen und Leitern in der Jugendverbandsarbeit werden regelmäßig angeboten und durchgeführt. Inhalte solcher Schulungen sind das Erlernen von allen notwendigen Kompetenzen für die Leiterrolle in Verantwortung für Kinder
und jüngere Jugendliche.
Schlussfolgerung: Alle gesellschaftlichen Kräfte stehen in der Verantwortung, sich der Förderung auch der Jugendverbandsarbeit ernsthaft zu widmen – und nicht allein wegen der Zukunftsfähigkeit und Gestaltung unserer Stadt, sondern vor allem auf Grund ihrer Grundverständnisse
und ihrer Vorbildfunktion für junge Menschen.
IV. Finanzierungsstruktur der Pulheimer Jugendverbandsarbeit für die
Jahre 2009 bis 2010
Die Struktur der finanziellen Förderung der Jugendverbände hat sich – auch nach Auffassung
der am Prozess der Entwicklung dieses Kinder- und Jugendförderplanes beteiligten Jugendverbandsvertreter – sehr bewährt. Niedergelegt ist diese in den nachfolgend aufgeführten „Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Pulheim“ mit Stand vom 01. Januar 2002.
Die Grundstruktur der Förderung soll deshalb für die kommenden Jahre beibehalten werden.
Sie gliedert sich in einen aktivitätsbezogenen Teil (Positionen 2 – 5) und einen strukturbezogenen Teil (Position 6).
Für den aktivitätsbezogenen Teil stehen für das Jahr 2009 39.500,-- € bereit. Für die Strukturförderung über den Globalzuschuss der Jugendverbände und die Anschaffungsbeilhilfe für Jugendpflegematerial jeweils 3850,-- €.
Für die Folgejahre gilt der Vorbehalt der Finanzierung in den jeweiligen Haushalten.
Zurzeit gibt es im Stadtgebiet Pulheim keinen aktiven Stadtjugendring, so dass die vom Prinzip
in den Richtlinien vorgesehene Unterstützung nicht zum Tragen kommt.
Darüber hinaus partizipieren die Jugendverbände an der Förderung der Jugendleiter/innen in
der Form, dass diese jährlich eine 10er Eintrittskarte für das Freibad in Pulheim-Stommeln kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Mit Stand zum 1.04.2008 sind 34 Jugendleitercards
ausgestellt.
Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Pulheim
1.1
Allgemeiner Teil
Die Stadt Pulheim richtet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend
den verschiedenen Förderungen Haushaltstitel ein, aus denen die Stadt Pulheim Zuschüsse zur
finanziellen Förderung der örtlichen außerschulischen Jugendarbeit gewährt.
Hierfür gelten folgende Grundsätze:
a) Gefördert werden in der Regel nur Personen, die ihren Wohnsitz in Pulheim haben oder als
Helfer oder Leiter für Jugendverbände und –gruppen im Stadtgebiet tätig sind. Bei Teilnehmern aus anderen Städten empfiehlt das Jugendamt Pulheim, jeweils beim Herkunftsjugendamt der Teilnehmer wegen eines Zuschusses anzufragen. Ausnahme siehe unter Punkt
7. dieser Richtlinien für den Bereich der Stadt Köln.
b) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
c) Voraussetzung für die Bewilligung der Zuschüsse ist die Förderungswürdigkeit der Maßnahme.
d) Grundsätzlich können nur nach § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 Ausführungsgesetz NW
als Träger der freien Jugendhilfe anerkannte Gruppen und Verbände eine Förderung in Anspruch nehmen. Ausnahmefälle sind unter Punkt 2. und 4. dieser Richtlinien möglich.
e) Sport- und Schützenvereine sowie kulturfördernde Vereine werden nicht nach Punkt 6. dieser Richtlinien gefördert.
f)
Zuschüsse werden nur gewährt, wenn der Antragsteller in angemessener Höhe Eigenmittel
aufbringt.
g) Alle Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt.
h) Soweit nicht anders angegeben, sind die Formblätter des Jugendamtes zu verwenden. Diese sind gemäß den Vorgaben vollständig auszufüllen.
i)
Alle Anträge / Verwendungsnachweise müssen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung
dieser Maßnahme eingegangen sein (Ausschlussfrist). Spätester Termin ist jedoch der 10.
Dezember des laufenden Abrechnungsjahres (Ausschlussfrist). Ausnahmen siehe unter
Punkt 1.2.
j)
Die Verwaltung des Jugendamtes ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschüsse zu prüfen und Zuschüsse zurückzufordern.
k) In weitergehenden Zweifelsfragen entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
l)
Eine Doppelbezuschussung von Seiten der Verwaltung ist ausgeschlossen.
m) Wettkampfveranstaltungen, Sportturniere und solche Veranstaltungen, in denen sportliche
Inhalte im Vordergrund stehen, werden nicht gefördert.
1.2
Hinweise zur Abrechnung
a) Alle Zuschüsse zu den Punkten 2. – 4. dieser Richtlinien werden nach Vorlage des kombinierten Formulars Antrag/Verwendungsnachweis nach Beendigung der Maßnahme ausgezahlt.
b) Für alle Maßnahmen, die im November eines Jahres beendet werden, muss der Antrag/Verwendungsnachweis bis zum 10. Dezember bei der Verwaltung des Jugendamtes
vorliegen (Ausschlussfrist).
c) Die Abrechnung der im Dezember beendeten Maßnahmen erfolgt im darauffolgenden Haushaltsjahr. Hier gilt als Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises wieder als Ausschlusstermin der Zeitraum bis 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme.
d) Abrechnungsjahr ist somit der Zeitraum 01.12. – 30.11.
2.1 Eintägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen
WAS IST GEMEINT ?
Eintägige Fahrten mit einer Mindestdauer von 6 Zeitstunden
(außer im Rahmen der Pulheimer Ferienspiele).
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Gruppen, die aus mindestens 8 Teilnehmern und
einem Leiter bestehen. Das Höchstalter der Teilnehmer
beträgt 18 Jahre. Jugendliche, die sich in der Schul- oder
Berufsausbildung befinden, Wehr- oder Ersatzdienst leisten,
studieren oder arbeitslos sind, werden bis zur Vollendung
des 22. Lebensjahres gefördert.
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Der Zuschuss beträgt:
€ 1,10
je Teilnehmer
€ 1,80
je Tag und Teilnehmer
bei Sondermittelanträgen
€ 1,80
je Tag und Betreuer / Leiter
Für jeden 8. Teilnehmer wird ein Betreuer bezuschusst.
WER KANN DEN ZUSCHUSS
BEANTRAGEN?
Nach § 75 KJHG anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
und in Ausnahmen auch nicht anerkannte Jugendgruppierungen (z.B. Initiativgruppen).
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Der Antrag/Verwendungsnachweis muss 4 Wochen nach
Beendigung der Maßnahme bei der Verwaltung des Jugendamtes eingegangen sein.
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Nach Eingang des Antrages / Verwendungsnachweises.
WIE WIRD DIE VERWENDUNG NACHGEWIESEN ?
Mit dem allgemeinen Antrag / Verwendungsnachweis
sowie der Teilnehmerliste „T“ mit Altersangabe und Anschrift. Bei Sondermitteln mit dem Verwendungsnachweis
„S“.
2.2 Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen
WAS IST GEMEINT ?
Mehrtätige Maßnahmen wie Jugendwanderfahrten, Lager
und Freizeiten, die der Jugendpflege und –erholung dienen.
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Gruppen, die aus mindestens 8 Teilnehmern und einem
Leiter bestehen. Das Höchstalter der Teilnehmer beträgt 18
Jahre. Jugendliche, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, Wehr- oder Ersatzdienst leisten, studieren
oder arbeitslos sind, werden bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres gefördert.
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Der Zuschuss beträgt:
€ 3,10
je Tag und Teilnehmer
€ 6,70
je Tag und Teilnehmer
bei Sondermittelanträgen
€ 6,70
je Tag und Betreuer / Leiter
Die Höchstdauer beträgt 21 Tage.
Für jeden 6. Teilnehmer wird ein Betreuer gefördert.
Bei gemischtgeschlechtlichen Fahrten mit bis zu 11 Teilnehmern werden zwei Betreuer bezuschusst.
WER KANN DEN
ZUSCHUSS BEANTRAGEN ?
Nach § 75 KJHG anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
und in Ausnahmen auch nicht anerkannte Jugendgruppierungen (z.B. Initiativgruppen).
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Der Antrag/Verwendungsnachweis muss 4 Wochen nach
Beendigung der Maßnahme bei der Verwaltung des Jugendamtes eingegangen sein.
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Nach Eingang des Antrages/Verwendungsnachweises.
Bei Eingang eines Formblattes Antra/ Verwendungsnachweis wenigstens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden bei Fahrten in den Schulferien NRW ca. 80 % des zu
erwartenden Zuschusses auf Antrag vor Beginn der Fahrt
ausgezahlt. Der Restbetrag wird nach Vorlage des Antrages
/ Verwendungsnachweises ausgezahlt. Die Zahlung eines
Vorschusses ist ausgeschlossen, wenn der zu erwartende
Gesamtzuschuss weniger als € 200,-- beträgt.
WIE WIRD DIE VERWENDUNG NACHGEWIESEN ?
Mit dem allgemeinen Antrag / Verwendungsnachweis
sowie der Teilnehmerliste „T“ mit Altersangabe und Anschrift. Bei Sondermitteln mit dem Verwendungsnachweis
„S“.
WAS IST NOCH WICHTIG ?
Die Übernachtung muss außerhalb des Stadtgebietes Pulheim stattfinden.
2.3 Internationale Jugendbegegnungen im Inland
WAS IST GEMEINT ?
Die Betreuung ausländischer Jugendgruppen, die sich im
Rahmen von Internationalen Jugendbegegnungen in Pulheim aufhalten.
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Ausländische Jugendliche bis zur Vollendung des 22.
Lebensjahres, die sich mindestens 5 Tage in Pulheim aufhalten.
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Die Förderung beträgt € 2,10 je Tag und ausländischer Teilnehmer.
WER KANN DEN
ZUSCHUSS BEANTRAGEN ?
Nach § 75 KJHG anerkannte Jugendgruppen und
-verbände in Ausnahmen nicht anerkannte Jugendgruppierungen (z.B. Initiativgruppen).
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Der Antrag / Verwendungsnachweis muss 4 Wochen nach
Beendigung der Maßnahme mit einem detaillierten Programm bei der Verwaltung des Jugendamtes eingegangen
sein.
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Nach Eingang des Antrages/Verwendungsnachweises.
WIE WIRD DIE VERWENDUNG NACHGEWIESEN ?
Durch Vorlage des allgemeinen Antrages/
Verwendungsnachweises sowie der Teilnehmerliste „T“ mit
Altersangabe und Anschrift.
WAS IST NOCH WICHTIG ?
Die gleichzeitige Förderung nach den Richtlinien des Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamtes ist ausgeschlossen.
2.4 Internationale Jugendbegegnungen im Ausland
WAS IST GEMEINT ?
Mehrtägige Maßnahmen der Jugendverbände, die der internationalen Begegnung im Ausland, insbesondere dem
Kulturaustausch oder der Vertiefung von Beziehungen im
Rahmen der Städtepartnerschaften mit den Partnergemeinden Fareham und Guidel dienen. Die Begegnung muss so
angelegt sein, dass während der gesamten Maßnahme eine
gemeinsame Programmgestaltung von Gästen und Gastgebern möglich ist.
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Gruppen, die aus mindestens 8 Teilnehmern und einem
Leiter bestehen. Das Höchstalter der Teilnehmer beträgt 18
Jahre. Jugendliche, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, Wehr- oder Ersatzdienst leisten, studieren
oder arbeitslos sind, werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gefördert.
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Der Zuschuss beträgt:
€ 3,60
je Tag und Teilnehmer
€ 7,70
je Tag und Teilnehmer
bei Sondermittelanträgen
€ 7,70
je Tag und Betreuer / Leiter
Die Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern und
wird höchstens 21 Tage gefördert.
Für jeden 6. Teilnehmer wird ein Betreuer gefördert.
Bei gemischtgeschlechtlichen Fahrten mit bis zu 11 Teilnehmern werden 2 Betreuer bezuschusst.
WER KANN DEN
ZUSCHUSS BEANTRAGEN ?
Nach § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe
anerkannte Jugendgruppen und –verbände. In Ausnahmen
nicht anerkannte Jugendgruppierungen (z.B. Initiativgruppen).
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Der Antrag/Verwendungsnachweis mit einem detaillierten
Programm unter Angabe des ausländischen Partners muss
4 Wochen nach Ende der Maßnahme bei der Verwaltung
des Jugendamtes eingegangen sein. Aus dem Programm
muss der Charakter der Fahrt erkenntlich sein
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Bei Eingang des Antrages/Verwendungsnachweises.
Bei
Eingang
eines
Formblattes
Antrag/Verwendungsnachweis wenigstens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden bei Fahrten in den Schulferien
NRW ca. 80 % des zu erwartenden Zuschusses auf Antrag
vor Beginn der Fahrt ausgezahlt. Der Restbetrag wird nach
Vorlage des Antrages/Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Die Zahlung eines Vorschusses ist ausgeschlossen, wenn
der zu erwartende Gesamtzuschuss weniger als € 200,00
beträgt.
WIE WIRD DIE VERWENDUNG NACHGEWIESEN ?
Durch Vorlage des allgemeinen Anträge / Verwendungsnachweises sowie der Teilnehmerliste „T“ mit Altersangabe
und Anschrift und dem Nachweis der Reisekosten (z.B.
Fahrkarten). Bei Sondermitteln mit dem Verwendungsnachweis „S“.
WAS IST NOCH WICHTIG ?
Die gleichzeitige Förderung nach den Richtlinien des Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamtes ist ausgeschlossen.
3.1 Eintägige Mitarbeiter- und Betreuerschulungen
WAS IST GEMEINT ?
Eintägige Maßnahmen der Jugendverbände, die dazu dienen, ehrenamtliche Mitarbeiter zu befähigen, eine den Erfordernissen der Zeit angemessene Jugendarbeit zu leisten.
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Mitarbeiter der Jugendarbeit, wenn sie mindestens14
Jahre alt sind und in Pulheim ihren Wohnsitz haben. Die
Förderung ist beschränkt auf höchstens 25 Teilnehmer.
Der Schulungsgruppe müssen mindestens 8 Teilnehmer
angehören. Pro Gruppe wird ein Leiter und ein Referent mit
bezuschusst.
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Bei Maßnahmen, die mindestens 5 Zeitstunden dauern,
beträgt der Zuschuss € 2,60 je Teilnehmer / Betreuer / Referent.
WER KANN DEN
ZUSCHUSS BEANTRAGEN ?
Nach § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe
anerkannte Jugendgruppen und –verbände.
In Ausnahmen nicht anerkannte Jugendgruppierungen (z.B.
Initiativgruppen).
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Der Antrag/Verwendungsnachweis mit einem detaillierten
Programm einschließlich Zeitplanung muss 4 Wochen
nach Ende der Maßnahme bei der Verwaltung des Jugendamtes eingegangen sein.
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Nach Eingang des Antrages/Verwendungsnachweises.
WIE WIRD DIE VERWENDUNG NACHGEWIESEN ?
Mit dem allgemeinen Antrag/Verwendungsnachweis
sowie der Teilnehmerliste „T“ mit Altersangabe und Anschrift.
3.2 Mehrtägige Mitarbeiter- und Betreuerschulungen
WAS IST GEMEINT ?
Mehrtägige Maßnahmen der Jugendverbände, die ehrenamtliche Mitarbeiter befähigen sollen, eine den Erfordernissen der Gegenwart angemessene Jugendarbeit zu leisten.
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Mitarbeiter der Jugendarbeit, wenn
sie mindestens 14 Jahre alt sind und in Pulheim ihren
Wohnsitz haben. Die Förderung ist beschränkt auf höchstens 25 Teilnehmer.
Der Schulungsgruppe müssen mindestens 8 Teilnehmer
angehören. Pro Gruppe wird ein Leiter und ein Referent mit
bezuschusst.
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Der Zuschuss beträgt € 7,70 pro Tag und Teilnehmer/Betreuer/Referent. Die Höchstdauer beträgt 5 Tage.
Pro Tag müssen mindestens 5 Zeitstunden Schulungsprogramm nachgewiesen werden.
WER KANN DEN
ZUSCHUSS BEANTRAGEN ?
Nach § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe
anerkannte Jugendgruppen und –verbände.
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Der Antrag/Verwendungsnachweis mit einem detaillierten
Programm einschließlich Zeitplanung muss 4 Wochen
nach Ende der Maßnahme bei der Verwaltung des Jugendamtes eingegangen sein.
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Nach Eingang des Antrages / Verwendungsnachweises.
WIE WIRD DIE VERWENDUNG NACHGEWIESEN ?
Mit dem allgemeinen Antrag/ Verwendungsnachweis
sowie der Teilnehmerliste „T“ mit Altersangabe und Anschrift und einer Kopie der Übernachtungsquittung.
WAS IST NOCH WICHTIG ?
Die Übernachtungen müssen außerhalb Pulheims stattfinden. Mehrtägige Schulungsmaßnahmen, die ohne Übernachtung außerhalb Pulheims stattfinden, werden gemäß
Punkt 3.1 gefördert.
4. Allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen/Projektförderung
WAS IST GEMEINT ?
Maßnahmen der Jugendverbände, die der allgemeinen außerschulischen Bildung dienen. Hierbei kann es sich auch
um Projekte im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen, umweltorientierten und technischen Bildung oder einer Mischform
daraus handeln.
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres. Pro Gruppe wird ein Leiter und
ein Referent gefördert.
Die Höchstteilnehmerzahl bei Jugendbildungsmaßnahmen
beträgt 25 Personen.
An der Bildungsmaßnahme müssen mindestens 8 Personen
teilnehmen.
Bei Projekten werden bis zu 50 Teilnehmer gefördert.
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Der Zuschuss beträgt € 5,10 je Tag und Teilnehmer / Leiter
/ Referent.
Die Höchstdauer beträgt 5 Tage.
Pro Tag müssen mindestens 5 Zeitstunden Bildungsprogramm angeboten werden bzw. muss das durchgeführte
Projekt über den Zeitraum von mindestens 5 Zeitstunden
gehen.
WER KANN DEN
ZUSCHUSS BEANTRAGEN ?
Nach § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe
anerkannte Jugendgruppen und –verbände.
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Der Antrag/Verwendungsnachweis mit einem Programm
einschließlich Zeitplanung muss 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Verwaltung des Jugendamtes
eingegangen sein.
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Nach Eingang des Antrages / Verwendungsnachweises
WIE WIRD DIE VERWENDUNG NACHGEWIESEN ?
Mit dem allgemeinen Antrag/ Verwendungsnachweis
sowie der Teilnehmerliste „T“ mit Altersangabe und Anschrift.
5. Sonderzuschüsse
WAS IST GEMEINT ?
Besondere Förderung bestimmter benachteiligter Kinder
und Jugendlicher.
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Sonderzuschüsse werden gewährt für
- Kinder und Jugendliche aus Familien in finanziellen Notsituationen (z.B. Sozialhilfeempfänger).
- Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosenhilfe
beziehen.
- Behinderte Kinder und Jugendliche.
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Die Förderungssätze sind unter Punkt 2. zu ersehen.
WER KANN DEN
ZUSCHUSS BEANTRAGEN ?
Nach § 75 KJHG anerkannte Träger
der freien Jugendhilfe. In Ausnahmefällen nicht anerkannte
Jugendgruppierungen (z.B. Initiativgruppen)
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Sonderzuschüsse werden auf dem allgemeinen Antrag /
Verwendungsnachweis vermerkt.
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Nach Eingang des Antrages / Verwendungsnachweises
WIE WIRD DIE VERWENDUNG NACHGEWIESEN ?
Mit dem Verwendungsnachweis „S“.
Die Anspruchsberechtigung für Sonderzuschüsse ist vom
Antragsteller zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen.
WAS IST NOCH WICHTIG ?
Es ist sicherzustellen, dass die angegebenen Personen
auch in den Genuss des Sonderzuschusses gelangen.
Bei Aktivitäten mit Behinderten erhöht sich die Anzahl der
notwendigen Betreuer nach folgendem Schema:
1-2 Behinderte:
1 Betreuer
3-4 Behinderte:
2 Betreuer
5-6 Behinderte:
3 Betreuer
Für Behinderte, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, wird
jeweils 1 Betreuer mit gefördert.
6.1 Jugendpflegematerial
WAS IST GEMEINT ?
Die Anschaffung von für die Jugendarbeit notwendigen Materialien wird gefördert.
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Gefördert werden Einzelgegenstände bis zu einem
Höchstbetrag von € 410,-- (Anschaffungspreis pro Einzelgegenstand zzgl. Mehrwertsteuer), z.B. Materialien wie Einrichtungsgegenstände, Zelt- und Lagermaterial, Sport- und
Spielgeräte sowie Musikinstrumente. Die Förderung beträgt
maximal 70% des Anschaffungspreises.
Nicht gefördert werden Gegenstände des persönlichen Bedarfs, Verbrauchsmaterialien und Kosten der laufenden Unterhaltung
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Für die Förderung stehen 50% der nach Abzug des Stadtjugendringzuschusses in der Haushaltsstelle Beihilfen für
Jugendvereine und -organisationen vorhandene Mittel zur
Verfügung.
Jeder Verband darf pro Jahr einen Antrag auf Bezuschussung von Jugendpflegematerial bis zum Maximalbetrag von
€ 1.540,-- (inkl. Mehrwertsteuer) stellen.
WER KANN DEN
ZUSCHUSS BEANTRAGEN ?
Die einzelnen Ortsgruppen der nach § 75 KJHG als
Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände
und –gruppen mit Sitz in Pulheim. Dachverbände werden
nicht bezuschusst.
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Der Antrag ist mit dem Formblatt (s. Anhang) des Jugendamtes bis zum 31.03. (Ausschlussfrist) an die Verwaltung
des Jugendamtes zu stellen.
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Unmittelbar nach Fristablauf der Antragstellung.
WIE WIRD DIE VERWENDUNG NACHGEWIESEN ?
Durch Originalrechnungen oder, falls dies nicht mög,
lich ist, durch Originalkaufquittungen, die eindeutig an den
jeweiligen Verband adressiert sein müssen und aus denen
gut lesbar die genauen Bezeichnungen der antragsgemäß
angeschafften und förderungsfähigen Materialien ersichtlich
sein müssen.
Die Verwendung ist bis zum 31.12. (Ausschlussfrist)
des Bewilligungsjahres nachzuweisen.
6.2 Globalzuschuss
WAS IST GEMEINT ?
Der Globalzuschuss soll dazu dienen, die notwendige Mindestorganisation der Pulheimer Jugendverbände sicherzustellen.
WER WIRD GEFÖRDERT ?
WAS WIRD GEFÖRDERT ?
Die Zuschüsse werden für die einzelnen Ortsgruppen
der Jugendverbände und –gruppen zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden Mitglieder im Alter von 6 – 27 Jahren.
WIE WIRD GEFÖRDERT ?
Für den Globalzuschuss stehen 50% der nach Abzug des
Stadtjugendringzuschusses in der Haushaltsstelle Beihilfen
für Jugendvereine und –organisationen bereitgehaltenen
Mittel zur Verfügung. Der Zuschuss besteht aus einem Sockelbetrag in Höhe von € 100,-- pro Verband. Der Rest der
vorhandenen Mittel wird anteilig pro Mitglied auf die einzelnen Jugendverbände verteilt.
WER KANN DEN
ZUSCHUSS BEANTRAGEN ?
Die einzelnen Ortsgruppen der nach § 75 KJHG als
Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände
und –gruppen mit Sitz in Pulheim. Dachverbände werden
nicht bezuschusst.
WIE WIRD BEANTRAGT ?
Der Antrag ist mit dem Formblatt (s. Anhang) des Jugendamtes bis zum 31.03. (Ausschlussfrist) an die Verwaltung
des Jugendamtes zu stellen. Er muss die Anzahl der Mitglieder und eine kurze Beschreibung der Jugendarbeit eines
Verbandes enthalten. Als Anlage ist eine Liste mit Namen
und Anschrift der 6- 27- jährigen Mitglieder beizufügen.
WER BEWILLIGT DEN
ZUSCHUSS ?
Die Verwaltung des Jugendamtes.
WANN ERHÄLT MAN
DEN ZUSCHUSS ?
Unmittelbar nach Fristablauf der Antragstellung.
V. Anlagen
1. Fragebogen
2. kombinierter Antrag/Verwendungsnachweis
3. Teilnehmerliste
4. Sonderzuschüsse
5. Antrag auf Globalzuschuss
6. Antrag auf Bezuschussung von Jugendpflegematerial