Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Raumordnungsverfahren (ROV) Erdgastransportleitung Mitteleuropäische Transversale (MET) Vorhabenträger RWE)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
Beschlussvorlage (Raumordnungsverfahren (ROV) Erdgastransportleitung Mitteleuropäische Transversale (MET)
Vorhabenträger RWE) Beschlussvorlage (Raumordnungsverfahren (ROV) Erdgastransportleitung Mitteleuropäische Transversale (MET)
Vorhabenträger RWE)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/003 Termin 03.02.2009 ö. S. X nö. S. TOP 6 21.01.2009 Frau Dr. CassensSasse/Herr Egert (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 40/2009 (Datum) BETREFF: Raumordnungsverfahren (ROV) Erdgastransportleitung Mitteleuropäische Transversale (MET) Vorhabenträger RWE VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bezirksregierung Arnsberg, RWE HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Stand des Raumordnungsverfahrens Erdgastransportleitung Mitteleuropäische Transversale (MET), Vorhabenträger RWE, zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die in den Erläuterungen dargestellten Schutzziele im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens weiter zu verfolgen. -1- ERLÄUTERUNGEN: RWE plant eine Erdgastransportleitung von Sayda (tschechische Grenze) bis an die belgische Grenze. Hierfür ist ein geeigneter Trassenkorridor abzustimmen. Für den in Nordrhein-Westfalen liegenden Planungsteil, der die Regierungsbezirke Detmold, Arnsberg, Düsseldorf und Köln betrifft, führt die Bezirksregierung Arnsberg federführend das Raumordnungsverfahren durch. Zur Vorbereitung der Raumordnerischen Beurteilung wurde den am Verfahren Beteiligten die Möglichkeit gegeben, Stellung zum Leitungsprojekt zu nehmen. Die Stadt Pulheim hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und, wie in der 23. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 28.08.2008 in TOP 1.9 rückwirkend beschlossen, schriftlich Stellung genommen. Gemäß § 29 (6) Landesplanungsgesetz wurden die Bedenken und Anregungen zum Vorhaben der RWE am 16.09.2008 unter Leitung der Bezirksregierung Arnsberg und im Beisein von Vertretern der RWE im Kreishaus in Bergisch Gladbach bei einem Erörterungsgespräch mit den am Verfahren Beteiligten diskutiert. Dem konkreten Vorschlag der Stadt Pulheim, den Leitungsverlauf südlich der Hochspannungsleitung entlang bestehender Wirtschaftswege und Felder ohne Gehölzbestände zu planen um damit das Landschaftsschutzgebiet „Fliestedener Graben / Ommelstal“ (LSG 2.2-6) zwischen km 220 und km 221 zu schonen (siehe Anlage 1 und 2), wollte der Vorhabenträger aus technischen Gründen (Rohrdurchmesser ungeeignet für vorgeschlagenen Leitungsverlauf) und weil der vorgeschlagene Leitungsverlauf den für das ROV ermittelten Vorzugstrassenkorridor verlässt, nicht folgen. Der Vorhabenträger sah zwar grundsätzlich kein Problem darin, die Leitung nach Süden zu verlegen, solange die Leitung innerhalb des Trassenkorridors bleibt. Vorstellbar wäre beispielsweise ein Verlauf der Leitung südlich und in Parallelität zur bestehenden Hochspannungsfreileitung (siehe Anlage 2). Einzelheiten der Feintrassierung seien indes Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Zu diesem mündlichen Ausgleichsvorschlag erklärte die Verwaltung Einvernehmen. Die vom Vorhabenträger angebotene und in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Variante hat jedoch den Nachteil, dass mit dem Leitungsverlauf vorhandene Wirtschaftswege verlassen werden und die landwirtschaftlich genutzten Parzellen in diesem Bereich gequert werden. Dies wäre mit einem erheblichen Eingriff in den landwirtschaftlichen Betrieb verbunden. Aus diesem Grunde und wegen des Prinzips der Bündelung von Trassen schlägt die Verwaltung vor, die MET, wie vom Vorhabenträger RWE anfangs geplant, parallel zur bestehenden Erdgasleitung WEDAL verlaufen zu lassen (siehe Anlage 3). Die Verwaltung wird während des Planfeststellungsverfahrens jedoch ihre Forderung aufrecht erhalten, den Eingriff in ökologisch wertvolle Bereiche des betroffenen Landschaftsschutzgebietes Fliestedener Graben / Ommelstal so gering wie möglich zu halten. Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Stand des Raumordnungsverfahrens Erdgastransportleitung Mitteleuropäische Transversale (MET), Vorhabenträger RWE, zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die oben genannten Schutzziele im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens weiter zu verfolgen. -2-