Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/003
Termin
03.02.2009
ö. S.
X
nö. S. TOP
6
21.01.2009
Frau Dr.
CassensSasse/Herr Egert
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
40/2009
(Datum)
BETREFF:
Raumordnungsverfahren (ROV) Erdgastransportleitung Mitteleuropäische Transversale
(MET)
Vorhabenträger RWE
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bezirksregierung Arnsberg, RWE
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Stand des Raumordnungsverfahrens Erdgastransportleitung Mitteleuropäische Transversale (MET), Vorhabenträger RWE, zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die in den Erläuterungen dargestellten
Schutzziele im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens weiter zu verfolgen.
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ERLÄUTERUNGEN:
RWE plant eine Erdgastransportleitung von Sayda (tschechische Grenze) bis an die belgische
Grenze. Hierfür ist ein geeigneter Trassenkorridor abzustimmen. Für den in Nordrhein-Westfalen
liegenden Planungsteil, der die Regierungsbezirke Detmold, Arnsberg, Düsseldorf und Köln betrifft, führt die Bezirksregierung Arnsberg federführend das Raumordnungsverfahren durch.
Zur Vorbereitung der Raumordnerischen Beurteilung wurde den am Verfahren Beteiligten die Möglichkeit gegeben, Stellung zum Leitungsprojekt zu nehmen.
Die Stadt Pulheim hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und, wie in der 23. Sitzung des
Umwelt- und Planungsausschusses vom 28.08.2008 in TOP 1.9 rückwirkend beschlossen, schriftlich Stellung genommen.
Gemäß § 29 (6) Landesplanungsgesetz wurden die Bedenken und Anregungen zum Vorhaben der
RWE am 16.09.2008 unter Leitung der Bezirksregierung Arnsberg und im Beisein von Vertretern
der RWE im Kreishaus in Bergisch Gladbach bei einem Erörterungsgespräch mit den am Verfahren Beteiligten diskutiert.
Dem konkreten Vorschlag der Stadt Pulheim, den Leitungsverlauf südlich der Hochspannungsleitung entlang bestehender Wirtschaftswege und Felder ohne Gehölzbestände zu planen um damit
das Landschaftsschutzgebiet „Fliestedener Graben / Ommelstal“ (LSG 2.2-6) zwischen km 220
und km 221 zu schonen (siehe Anlage 1 und 2), wollte der Vorhabenträger aus technischen Gründen (Rohrdurchmesser ungeeignet für vorgeschlagenen Leitungsverlauf) und weil der vorgeschlagene Leitungsverlauf den für das ROV ermittelten Vorzugstrassenkorridor verlässt, nicht folgen.
Der Vorhabenträger sah zwar grundsätzlich kein Problem darin, die Leitung nach Süden zu verlegen, solange die Leitung innerhalb des Trassenkorridors bleibt. Vorstellbar wäre beispielsweise ein
Verlauf der Leitung südlich und in Parallelität zur bestehenden Hochspannungsfreileitung (siehe
Anlage 2). Einzelheiten der Feintrassierung seien indes Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Zu diesem mündlichen Ausgleichsvorschlag erklärte die Verwaltung Einvernehmen.
Die vom Vorhabenträger angebotene und in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Variante hat jedoch
den Nachteil, dass mit dem Leitungsverlauf vorhandene Wirtschaftswege verlassen werden und
die landwirtschaftlich genutzten Parzellen in diesem Bereich gequert werden. Dies wäre mit einem
erheblichen Eingriff in den landwirtschaftlichen Betrieb verbunden.
Aus diesem Grunde und wegen des Prinzips der Bündelung von Trassen schlägt die Verwaltung
vor, die MET, wie vom Vorhabenträger RWE anfangs geplant, parallel zur bestehenden Erdgasleitung WEDAL verlaufen zu lassen (siehe Anlage 3). Die Verwaltung wird während des Planfeststellungsverfahrens jedoch ihre Forderung aufrecht erhalten, den Eingriff in ökologisch wertvolle Bereiche des betroffenen Landschaftsschutzgebietes Fliestedener Graben / Ommelstal so gering wie
möglich zu halten.
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Stand des Raumordnungsverfahrens Erdgastransportleitung Mitteleuropäische Transversale (MET), Vorhabenträger RWE, zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die oben genannten Schutzziele im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens weiter zu verfolgen.
-2-