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Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Kantstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
01.04.2009
Erstellt
30.03.09, 10:31
Aktualisiert
30.03.09, 10:31
Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Kantstraße) Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Kantstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12-11-9495 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 01.04.2009 X Herr Würtz (Verfasser/in) 119/2009 nö. S. TOP 16.03.2009 (Datum) BETREFF: Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Kantstraße VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 145.000 € davon: 145.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Entwurfsplanung zur Erneuerung der Kantstraße in Pulheim zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Baumaßnahme auf der Grundlage der vorgestellten Planung durchzuführen. ERLÄUTERUNGEN: Die Stadt Pulheim beabsichtigt im Jahr 2009 die Kantstraße in Pulheim zu erneuern. Die Kantstraße befindet sich im östlichen Teil Pulheims und wird im nördlichen Bereich durch den Pulheimer Bach eingegrenzt. Zufahrtsmöglichkeiten bestehen über die Straße „Im Büngertchen“ sowie die -1- Lessingstraße. Aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung ist die Kantstraße als reine Anlieger-/ Wohnstraße einzustufen. Z. Zt. ist die Kantstraße niveaugleich in Asphaltbauweise ausgebaut und straßenverkehrsrechtlich als „Tempo-30-Zone“ ausgewiesen (Vz 274). Im Rahmen der Erneuerung der Straße ist eine bestandorientierte Herstellung aufgrund der geringen Breiten der öffentlichen Verkehrsfläche (3,6 m bis 4,0 m) vorgesehen. In Zusammenarbeit mit dem mit der Planung beauftragten Ingenieurbüro Goyke Rußkamp Eckstein wurde eine Entwurfsplanung erarbeitet, die in der Sitzung näher vorgestellt wird. Seitens der Verwaltung ist dabei vorgesehen, den vorhandenen Asphaltbelag durch eine niveaugleiche Pflasterdecke mit einseitiger Wasserführung zu ersetzen. Aufgrund der geringen Straßenbreiten ist eine Erneuerung nach dem Separationsprinzip, d. h. mit einem von der Fahrbahn baulich getrennten Gehweg, nicht möglich. Auf die Anlegung eines Gehweges kann in diesem Fall problemlos verzichtet werden, da die Kantstraße fast ausschließlich von Anliegern befahren wird und eine äußerst geringe Verkehrsbelastung aufweist. Eine Erneuerung in Pflasterbauweise wird gegenüber einer Wiederherstellung in Asphaltbauweise seitens der Verwaltung bevorzugt. Der schmale Straßenverlauf würde den maschinellen Asphalteinbau derart erschweren, dass Teilbereiche in kostenintensivem und technisch minderwertigem Handeinbau hergestellt werden müssten. Vorab wurde seitens der Verwaltung eine Erneuerung mittels Hocheinbau geprüft. Aufgrund der vorliegenden Schadensbilder mit tiefgehenden Rissen und Ausbrüchen müsste jedoch der vorhandene Straßenoberbau in Teilabschnitten komplett erneuert werden, was zu einer Verteuerung der Maßnahme führen würde. Die Vielzahl an baulichen Zwangspunkten in Form von Einfahrten und Zugängen verhindern zusätzlich einen Hocheinbau. Eine Straßenerneuerung mittels Hocheinbau ist hauptsächlich eine Ausbauvariante für anbaufreie Straßen. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die Anlieger schriftlich über das Bauvorhaben, insbesondere die Planung, zu informieren, um mögliche Anregungen und Vorschläge zur Planung berücksichtigen und prüfen zu können. Die Kostenschätzung für die vorgeschlagene Erneuerung der Kantstraße beläuft sich auf ca. 105.000 € (+/- 30 %). Eine Wiederherstellung in Asphaltbauweise würde zu einer minimalen Kostenreduzierung beitragen. Haushaltsmittel stehen in Höhe von 145.000 € für das Jahr 2009 zur Verfügung. Da es sich bei der Erneuerung der Kantstraße um eine KAG-Maßnahme handelt, sind die Anlieger an den Kosten zu beteiligen. Parallel zur Planung werden die Anlieger in einem entsprechenden Schreiben über die Kostenbeteiligung informiert. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die Entwurfsplanung in kürze auf der Homepage der Stadt Pulheim zur Verfügung zu stellen. -2-