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Mitteilungsvorlage (Anordnung von Eltern-Kind-Parkplätzen in Pulheim hier: Erfahrungsbericht)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,0 kB
Datum
01.04.2009
Erstellt
30.03.09, 10:31
Aktualisiert
30.03.09, 10:31
Mitteilungsvorlage (Anordnung von Eltern-Kind-Parkplätzen in Pulheim
hier: Erfahrungsbericht)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV/660 (Amt/Aktenzeichen) Termin 01.04.2009 Herr Würtz (Verfasser/in) ö. S. X 34/2009 nö. S. TOP 10.03.2009 (Datum) BETREFF: Anordnung von Eltern-Kind-Parkplätzen in Pulheim hier: Erfahrungsbericht MITTEILUNG: In der 17. Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses am 14. November 2007 wurde die Verwaltung damit beauftragt, auf dem Parkplatz Hubertushof versuchsweise für die Dauer von 12 Monaten 2 Eltern-Kind-Parkplätze einzurichten. Der dem Beschluss zugrundeliegende Bürgerantrag, die Vorlage der Verwaltung sowie die Niederschrift sind als Anlage beigefügt. Im März 2008 wurden diese Forderungen durch die entsprechende Änderung der Beschilderung auch umgesetzt. Innerhalb des Beobachtungszeitraums konnten folgende Erfahrungen und Feststellungen durch die Verwaltung – insbesondere durch die turnusmäßigen Kontrollen des Verkehrsaußendienstes – gemacht werden: Die Eltern-Kind-Parkplätze werden sowohl von einem „berechtigen“ als auch von einem „nicht berechtigen“ Personenkreis gleichermaßen benutzt. Bei der Beurteilung wurden folgende Aspekte berücksichtigt: - Parkplatzbenutzer mit/ ohne Kinderbegleitung - Anhaltspunkte für Elternschaft anhand entsprechender Indizien im Fahrzeug (Kindersitz, Spielzeug) - Vergleich mit Nutzung regulärer Parkplätze unter Berücksichtigung derselben Indizien Der berechtigte Personenkreis nutzt gleichermaßen reguläre Parkplätze, oftmals auch dann, wenn die beiden Eltern-Kind-Parkplätze frei sind. Nach dem Eindruck des Verkehrsaußendienstes nutzen Nichtberechtigte die Parkplätze oftmals gedankenlos oder aus Bequemlichkeit (Näherer Fußweg zum Parkscheinautomaten). Beschwerden von Berechtigten über die Nutzung unberechtigter Verkehrsteilnehmer bezügl. der Eltern-Kind-Parkplätze sind gegenüber der Verwaltung nicht vorgetragen worden. -1-