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Beschlussvorlage (Gemeinsame Durchführung der Kommunal- und Bundestagswahl 2009 am 27.09.2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
30.03.09, 21:34
Aktualisiert
30.03.09, 21:34
Beschlussvorlage (Gemeinsame Durchführung der Kommunal- und Bundestagswahl 2009 am 27.09.2009) Beschlussvorlage (Gemeinsame Durchführung der Kommunal- und Bundestagswahl 2009 am 27.09.2009) Beschlussvorlage (Gemeinsame Durchführung der Kommunal- und Bundestagswahl 2009 am 27.09.2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/32.330.12.91-11.8 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 17.03.2009 X 31.03.2009 X Herr MüllerBeyreiß (Verfasser/in) 102/2009 nö. S. TOP 04.03.2009 (Datum) BETREFF: Gemeinsame Durchführung der Kommunal- und Bundestagswahl 2009 am 27.09.2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Antrag der SPD-Fraktion "Der Rat der Stadt Pulheim empfiehlt dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, den Wahltag für die in diesem Jahr durchzuführenden allgemeinen Kommunalwahlen auf den Tag der diesjährigen Bundestagswahl (27. September 2009) festzulegen. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger hat kein Verständis dafür, innerhalb weniger Wochen mehrfach an die Wahlurnen gerufen zu werden. Zudem fallen erhebliche zusätzliche Kosten an; nach Angaben des Bundes der Steuerzahler entstehen Mehrkosten in Höhe von 42 Mio. Euro. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Empfehlung des Rates dem Innenminister des Landes und zusätzlich der Landtagspräsidentin sowie den Landtagsfraktionen zu übermitteln." . -1- ERLÄUTERUNGEN: Die im Zusammenhang mit dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion v. 03.03.2009 gestellten Fragen (s. Anlage 1) werden wie folgt beantwortet: zu Frage 1: Wahlbeteiligung bei den einzelnen Wahlen in Prozent Europawahl: 1999 50,82 % 2004 46,15 % Bundestagswahl: 1994* 1998 2002 2005 84,30 % 87,40 % 85,96 % 84,52 % Kommunalwahl: 1994* 1999 2004 85,14 % 63,32 % 59,99 % (* 1994 wurden Kommunal- und Bundestagswahl gleichzeitig durchgeführt) zu Frage 2: zusätzliche wahlberechtigte Erstwählerinnen und Erstwähler (Stand 06.03.2009) a) Zeitraum 07.06.-30.08. = 117 b) Zeitraum 07.06.-27.09. = 163 Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass die Zahl der Wahlberechtigten aufgrund der demographischen Entwicklung rückläufig ist, da im Monat durchschnittlich ca. 37 Personen versterben (Bericht des statistischen Landesamtes NW). zu Frage 3: Nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der gemeinsamen Druchführung von Europa- und Kommunalwahl am 07.06.2009, hat der Innenminister den 30.08.2009 als separaten Termin für die Kommunalwahl festgelegt. Damit ergeben sich für die Stadt Pulheim entsprechende Mehrkosten, da bei der Haushaltsplanung von einer gemeinsamen Durchführung von Europa- und Kommunalwahl ausgegangen wurde. Legt man den vom Bund der deutschen Steuerzahler genannten Wahlkostenbetrag in Höhe von 3,43 € pro Wahlberechtigten zugrunde, ergäbe das für Pulheim bei ca. 43.880 Wahlberechtigten zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 150.000 € pro Wahl. Die folgende Aufstellung zeigt, dass dieser Wert für Pulheim nicht zutreffend ist. -2- Zusatzkosten für die Stadt Pulheim für die separate Durchführung der Kommunalwahl: befristetes Beschäftigungsverhältnis für eine Aushilfskraft Erhöhung der Arbeitszeit eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes Auf- und Abbau der Wahllokale durch den Bauhof Versand von Wahlbenachrichtigungen Rufbereitschaft für Hausmeister in den Schulen Überstundenvergütung für hausinternes Personal Gesamt 3.780 € 360 € 3.300 € 8.895 € 1.000 € 780 € 18.115 € Die ermittelten Mehrkosten in Höhe von 18.115 € entsprechen einem Betrag von ca. 0,41 € pro Wahlberechtigten. Anlage zwei enthält eine detaillierte Übersicht. -3-