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Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive an den weiterführenden Schulen Durchführung der Ganztags- und Betreuungsangebote)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
30.03.09, 21:34
Aktualisiert
30.03.09, 21:34
Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive an den weiterführenden Schulen
Durchführung der Ganztags- und Betreuungsangebote) Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive an den weiterführenden Schulen
Durchführung der Ganztags- und Betreuungsangebote)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 40 11 23 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 10.03.2009 X 17.03.2009 X 31.03.2009 X Frau Brandt (Verfasser/in) 85/2009 nö. S. TOP 26.02.2009 (Datum) BETREFF: Ganztagsoffensive an den weiterführenden Schulen Durchführung der Ganztags- und Betreuungsangebote VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Betriebskosten € € ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die ab 2011 anfallenden Betriebskosten werden als budgetrelevante Veränderung im Haushalt angemeldet. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen / der Rat beschließt: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, analog zum Verfahren bei den OGS mit den weiterführenden Schulen an den Schulzentren und dem/den von diesen ausgewählten Kooperationspartner/n als Träger der außerunterrichtlichen Angebote Kooperationsvereinbarungen für die Durchführung der Ganztags- und Betreuungsangebote abzuschließen (Anlage 1: Musterkooperationsvertrag OGS). -1- 2. Die Durchführung der Maßnahmen inklusive der Mittagessenversorgung erfolgt durch die Schulen und die/den Träger der außerunterrichtlichen Angebote. Diese sind Arbeitgeber sowohl des pädagogischen und sonstigen Personals (z.B. Küchenkräfte) und schließen Verträge zum Catering für das Mittagessen ab. 3. Zur Finanzierung werden die von der Stadt beantragten Fördergelder aus dem Programm „Geld oder Stelle“ an den/die Kooperationspartner weitergeleitet. Etwaige – durch die Förderrichtlinien zugelassene - zusätzliche Beiträge der Eltern für freiwillige Angebote werden ebenso wie die Essensbeiträge nicht von der Stadt erhoben. 4. Die Stadt stellt die Räume zur Verfügung und trägt die Betriebskosten. 5. Die neu errichteten Mensen werden insofern wie alle anderen Schulgebäude behandelt und etwaige außerschulische Nutzungen ausschließlich durch entsprechende Änderungen der Benutzer- und Gebührenordnung erlaubt. ERLÄUTERUNGEN: Mit der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I unterstützt das Land Schulen, Schulträger und Eltern bei der Durchführung von verlässlichen Übermittagbetreuungen sowohl bei verpflichtendem Nachmittagsunterricht als auch von bedarfsgerechten Ganztags- und Betreuungsangeboten mit freiwilliger Teilnahme (analog dem Angebot der Offenen Ganztagsschulen). Die Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Schulkinder stellt für die Kommunen eine Pflichtaufgabe gem. den §§ 24 Abs. 2 und 80 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. v. m. § 10 Abs. 5 GTK dar. Die Finanzierung der außerunterrichtlichen Angebote erfolgt analog zu den OGS über das sog. Geld-oder-Stelle-Prgramm. Anders als bei den OGS sind die Schulen allerdings verpflichtet, entsprechende bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten. Auch hier haben sich wie alle OGS die Schulen einheitlich für die Inanspruchnahme der Geldmittel (kapitalisierten Stellenanteile) entschieden. Die Abwicklung erfolgt wie schon die in dieses Programm übergegangenen Maßnahmen im Rahmen von 13 Plus. Nach neuestem Stand werden diese Maßnahmen auch an den gebundenen Ganztagsschulen weitergeführt werden, um eine entsprechende Versorgung auch an den Tagen ohne verpflichtende Nachmittagsangebote sicherzustellen. Im Rahmen der Qualitätssicherung soll eine möglichst enge Kooperation zwischen den Schulen, den Trägern der außerunterrichtlichen Maßnahmen und dem Schulträger erfolgen. -2-