Daten
Kommune
Pulheim
Größe
200 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
30.03.09, 21:34
Aktualisiert
30.03.09, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Anluge
Kooperationsvereinb
arung
für die ,rOffene Grnztagsgrundschule"
an deri
$r
Grundlage der Zusammenarbeitzwischen dem Trägervereinder freien Jugendhilfe ,,Ganztag
in Pulheim" e.V. (GiP e.V.), der GGSr
und der Stadt Pulheim
(Schulverwaltung,Kinder- und Jugendhilfe)sowie eingebundenenInstitutionenund Vereinen
sind der Runderlass,,Offene Ganztagsschule
im Primarbereich"des Ministeriums für Schule,
Kinder und JugendNRW vom 12.02.2003,zuletzt geändertam 21.12.2006,die ergänzenden
Vorschriften der Landesregierung,die Beschlüssedes Rates der Stadt Pulheim über die
Einführung der Offenen Garrztagsgrundschule
und die jeweils gültige Beitragssatzung.Im
Übrigen gelten $ 5 (2) und $ 9 (3) des Schulgesetzes
fiir das Land Nordrhein-Westfalenvom
15.02.2005(zuletzt ge'dndertdurch Gesetzvom 27.06.2006)und der $ 81 des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes(Zusammenarbeitmit Schulen).
$2
Die Stadt Pulheim fiihrt ab dem Schuliahr 200712008an der GGS{=(im NachfolgendenOGS genannt) ein. Die Durchfiihrung
die Offene Ganztagsgrundschule
des außerunterrichtlichenAngebotesobliegt dem GiP e.V. in enger Abstimmung mit der
Schulleitung. Basis ist
das gemeinsam entwickelte Konzept, welches Teil
des
Schulprogrammsder Schuleist.
$3
Die Schulleitung nimmt die Anmeldungen entgegenund trifft die Entscheidung über die
Aufnahme in die OGS ggf. in Kooperation mit der Steuerungsgruppe.Grundlage fiir die
Aufnahme bilden die zwischen den o. g. Beteiligten vereinbartenAufnahmekriterien. Die
Entscheidungender Schulleitungüber Aufnahme bzw. Ausschlusserfolgen in Abstimmung
mit dem GiP e.V..
Der GiP e.V. ist Arbeitgeberbzw. Auftraggeberdes fi.ir die außerunterrichtlichen
Angebote
eingesetztenPersonals.Die Einstellungneuer Mitarbeiter erfolgt im Einvernehmenmit der
Schulleitung.
Die Stadt Pulheim stellt in Abstimmung mit der Schule die benötigtenRäumlichkeitenzur
Verfiigung, trägt die Bewirtschaftungskosten(Strom, Wasser, Heizung, Reinigung,
Hausmeistereinsatz),
beantragfal" Landesmittel,übernimmtdie Festsetzungund Einziehung
der
Elternbeiträge und
leistet Hilfestellung durch pädagogische und
rechtliche
Fachberatung.
Die Laufzett dieser Vereinbarung beginnt mit dem Schuljahresbeginn2007108. Die
finanzielle, inhaltliche und gesetzlicheSicherstellungist Grundvoraussetzung
für die auf
Dauer angelegteDurchführungder Maßnahme.
Die lJnterzeichner erklären ausdrucklich ihre Bereitschaft, die Kooperation dauerhaft zrL
betreiben, sofern die ftnanziellen, inhaltlichen und gesetzlichenVoraussetzungengegeben
sind.
$4
Die an der Durchfi.ihrung der Offenen GanztagsgrundschuleBeteiligten stimmen darin
überein, dass die gemäßErlass an Qualitätskriterienzu orientierendeAusrichtung der OGS
nur durch eine enge vertrauensvolleZusammenarbeitaller Beteiligten zu gewährleistetist.
l
ftr
Dies schließt auch die Integration weiterer externer Koope?ationspartner(Vereine,
Musikschulen,freie Wohlfahrt etc.) ein. Diese Kooperationbeinhaltet,dassexternePartner,
die im
Rahmen des Gesamtprojektes Etnzelaufgaben übernehmen, bei Bedarf am
Erfahrungsaustausch
und an schulischenKonferenzenteilnehmen,damit auch auf diesem
Wege die Kommunikation aller Beteiligtengestärktwird.
$s
Die Personal- und Gruppenstrukturdes Projektes bedarf der Abstimmung zwischen den
Partnernder Vereinbaruns.
$6
Die Finanzierungder vom GiP e.V. zu übernehmenden
Aufgaben erfolgt nach dem in $ 1
genanntenRunderlassund den Beschlüssen
desRatesder StadtPulheim.
legt der GiP e.V. der Stadt Pulheim über die Schulleitung
Jeweils nach Schuljahresbeginn
einen Verwendungsnachweisvor (Stichtag 30.09.). Die Mittelzuwendungendes Landes
erfolgen pro angemeldetemKind in der jeweiligen OGS (Stand: eine Woche nach den
Herbstferien).
$7
Schälerinnenund Schüler sind in geeigneterWeise an der Entwicklung der Angebote zu
beteili gen (Verantwortungsübernahme).
$8
Die
durch
o.
g.
Erlass geforderte Beteiligung der
Eltern
wird
durch
die
Mitwirkungsmöglichkeiten innerhalb der an den Schulen tätigen Elternvereineund ggf.
Steuerungsgruppen,die Möglichkeit einer
Mitgliedschaft im GiP e.V. sowie die
Elternvertreterin der Schulkonfercnzsi chereestellt.
$e
Alle
Beteiligten verpflichten sich, an der Erstellung von
z.B. Berichten und
Veröffentlichungenmitzuwirken bzw. die notwendigenInformationenbereitzustellensowie
D atenschutzb
estimmunsen zu b eachten.
s10
Unabhängigvon der Laufzeit des Vertragesals Ganzeswird den Kooperationspartnern
GiP
\ein Kündigungsrechtvon einemhalbenJahrjeweils
e.V. und(
zum Ende des Schuljahreseingeräumt.Eine Kündigung der Kooperationsvereinbarung
ist
schriftlich gegenüberder StadtPulheim anzuzeigen.
Der Stadt Pulheim steht ein Kündigungsrechtaus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund
liegt Lr.a.vor, wenn die Finanzierungder Maßnahmenicht längergewährleistetist.
$11
Er gänzende V ereinbarungen b edürfen der Schrift form.
Pulheim,den
Pulheim.den
StadtPulheim
Der Bürgermeister
In Vertretung
Vorsitzende / Geschäftsflihrerin
Ganztagin Pulheim GiP e.V.
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schullertung
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Dr. K. A. Morisse
Florian Herpel