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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 85/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
200 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
30.03.09, 21:34
Aktualisiert
30.03.09, 21:34
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Inhalt der Datei

Anluge Kooperationsvereinb arung für die ,rOffene Grnztagsgrundschule" an deri $r Grundlage der Zusammenarbeitzwischen dem Trägervereinder freien Jugendhilfe ,,Ganztag in Pulheim" e.V. (GiP e.V.), der GGSr und der Stadt Pulheim (Schulverwaltung,Kinder- und Jugendhilfe)sowie eingebundenenInstitutionenund Vereinen sind der Runderlass,,Offene Ganztagsschule im Primarbereich"des Ministeriums für Schule, Kinder und JugendNRW vom 12.02.2003,zuletzt geändertam 21.12.2006,die ergänzenden Vorschriften der Landesregierung,die Beschlüssedes Rates der Stadt Pulheim über die Einführung der Offenen Garrztagsgrundschule und die jeweils gültige Beitragssatzung.Im Übrigen gelten $ 5 (2) und $ 9 (3) des Schulgesetzes fiir das Land Nordrhein-Westfalenvom 15.02.2005(zuletzt ge'dndertdurch Gesetzvom 27.06.2006)und der $ 81 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes(Zusammenarbeitmit Schulen). $2 Die Stadt Pulheim fiihrt ab dem Schuliahr 200712008an der GGS{=(im NachfolgendenOGS genannt) ein. Die Durchfiihrung die Offene Ganztagsgrundschule des außerunterrichtlichenAngebotesobliegt dem GiP e.V. in enger Abstimmung mit der Schulleitung. Basis ist das gemeinsam entwickelte Konzept, welches Teil des Schulprogrammsder Schuleist. $3 Die Schulleitung nimmt die Anmeldungen entgegenund trifft die Entscheidung über die Aufnahme in die OGS ggf. in Kooperation mit der Steuerungsgruppe.Grundlage fiir die Aufnahme bilden die zwischen den o. g. Beteiligten vereinbartenAufnahmekriterien. Die Entscheidungender Schulleitungüber Aufnahme bzw. Ausschlusserfolgen in Abstimmung mit dem GiP e.V.. Der GiP e.V. ist Arbeitgeberbzw. Auftraggeberdes fi.ir die außerunterrichtlichen Angebote eingesetztenPersonals.Die Einstellungneuer Mitarbeiter erfolgt im Einvernehmenmit der Schulleitung. Die Stadt Pulheim stellt in Abstimmung mit der Schule die benötigtenRäumlichkeitenzur Verfiigung, trägt die Bewirtschaftungskosten(Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, Hausmeistereinsatz), beantragfal" Landesmittel,übernimmtdie Festsetzungund Einziehung der Elternbeiträge und leistet Hilfestellung durch pädagogische und rechtliche Fachberatung. Die Laufzett dieser Vereinbarung beginnt mit dem Schuljahresbeginn2007108. Die finanzielle, inhaltliche und gesetzlicheSicherstellungist Grundvoraussetzung für die auf Dauer angelegteDurchführungder Maßnahme. Die lJnterzeichner erklären ausdrucklich ihre Bereitschaft, die Kooperation dauerhaft zrL betreiben, sofern die ftnanziellen, inhaltlichen und gesetzlichenVoraussetzungengegeben sind. $4 Die an der Durchfi.ihrung der Offenen GanztagsgrundschuleBeteiligten stimmen darin überein, dass die gemäßErlass an Qualitätskriterienzu orientierendeAusrichtung der OGS nur durch eine enge vertrauensvolleZusammenarbeitaller Beteiligten zu gewährleistetist. l ftr Dies schließt auch die Integration weiterer externer Koope?ationspartner(Vereine, Musikschulen,freie Wohlfahrt etc.) ein. Diese Kooperationbeinhaltet,dassexternePartner, die im Rahmen des Gesamtprojektes Etnzelaufgaben übernehmen, bei Bedarf am Erfahrungsaustausch und an schulischenKonferenzenteilnehmen,damit auch auf diesem Wege die Kommunikation aller Beteiligtengestärktwird. $s Die Personal- und Gruppenstrukturdes Projektes bedarf der Abstimmung zwischen den Partnernder Vereinbaruns. $6 Die Finanzierungder vom GiP e.V. zu übernehmenden Aufgaben erfolgt nach dem in $ 1 genanntenRunderlassund den Beschlüssen desRatesder StadtPulheim. legt der GiP e.V. der Stadt Pulheim über die Schulleitung Jeweils nach Schuljahresbeginn einen Verwendungsnachweisvor (Stichtag 30.09.). Die Mittelzuwendungendes Landes erfolgen pro angemeldetemKind in der jeweiligen OGS (Stand: eine Woche nach den Herbstferien). $7 Schälerinnenund Schüler sind in geeigneterWeise an der Entwicklung der Angebote zu beteili gen (Verantwortungsübernahme). $8 Die durch o. g. Erlass geforderte Beteiligung der Eltern wird durch die Mitwirkungsmöglichkeiten innerhalb der an den Schulen tätigen Elternvereineund ggf. Steuerungsgruppen,die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im GiP e.V. sowie die Elternvertreterin der Schulkonfercnzsi chereestellt. $e Alle Beteiligten verpflichten sich, an der Erstellung von z.B. Berichten und Veröffentlichungenmitzuwirken bzw. die notwendigenInformationenbereitzustellensowie D atenschutzb estimmunsen zu b eachten. s10 Unabhängigvon der Laufzeit des Vertragesals Ganzeswird den Kooperationspartnern GiP \ein Kündigungsrechtvon einemhalbenJahrjeweils e.V. und( zum Ende des Schuljahreseingeräumt.Eine Kündigung der Kooperationsvereinbarung ist schriftlich gegenüberder StadtPulheim anzuzeigen. Der Stadt Pulheim steht ein Kündigungsrechtaus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt Lr.a.vor, wenn die Finanzierungder Maßnahmenicht längergewährleistetist. $11 Er gänzende V ereinbarungen b edürfen der Schrift form. Pulheim,den Pulheim.den StadtPulheim Der Bürgermeister In Vertretung Vorsitzende / Geschäftsflihrerin Ganztagin Pulheim GiP e.V. t schullertung der GGSI {- Dr. K. A. Morisse Florian Herpel