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Beschlussvorlage (Nachtragsstellenplan 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
30.03.09, 21:34
Aktualisiert
30.03.09, 21:34
Beschlussvorlage (Nachtragsstellenplan 2009) Beschlussvorlage (Nachtragsstellenplan 2009) Beschlussvorlage (Nachtragsstellenplan 2009) Beschlussvorlage (Nachtragsstellenplan 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I/10 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 17.03.2009 X 31.03.2009 X Günter Schmitz (Verfasser/in) 59/2009 nö. S. TOP 03.02.2009 (Datum) BETREFF: Nachtragsstellenplan 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: laufend jährl. 126.700 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 78.310 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 126.700 € € € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt werden. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt folgende Änderungen des Stellenplans 2009: -1- Lfd. Nr. Produktbereich Stellen-Nr. / Amt/Abt. 1 001.004.001 Beschäftigtenvertretung 008.01 Personalrat 2 001.009.001 Personalmanagement NN Amt f. Innere Verwaltung, Personalwesen 3 001.012.002 Bereitstellung von Immobilien 26.01.09 Immobilienmanagement Anhebung von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 12 TVöD 4 004.001.003 Kulturzentrum 520.22 Kulturabteilung Anhebung von Besoldungsgruppe A7 nach Besoldungsgruppe A 8 BBesG 5 006.001.001 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung NN Jugendamt Ausweisung einer zusätzlchen Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 9 TVöD 6 006.002.001 Kinder- und Jugendarbeit 512.05 Jugendamt Anhebung von Entgeltgruppe 9 nach Entgeltgruppe 10 TVöD 7 009.001.001 Stadt- und Stadtentwicklungsplanung 61.04 Planungsamt Anhebung von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 TVöD 8 011.002.001 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 661.01 Entwässerungsabteilung Anhebung von Entgeltgruppe 11 nach Entgeltgruppe 12 TVöD 9 012.001.001 Öffentliche Verkehrsflächen 660.01 Straßenbauabteilung Anhebung von Entgeltgruppe 11 nach Entgeltgruppe 12 TVöD Änderung Anhebung von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 TVöD Ausweisung einer zusätzlichen Halbtagsstelle der Entgeltgruppe 9 TVöD ERLÄUTERUNGEN: zu lfd. Nr. 1: Der Vorsitzende des Personalrates ist gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 Landespersonalvertretungsgesetz NW (LPVG) von der dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Die Freistellung darf nicht zu einer Beeinträchtigung des beruflichen Werdeganges führen (§ 42 Abs. 3 letzter Satz LPVG), der ggf. fiktiv nachzuzeichnen ist. Da dies häufig erhebliche Schwierigkeiten bereitet, ist es in der Praxis üblich, auf eine Vergleichsperson abzustellen, d. h. auf eine/n Beschäftigte/n mit im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und etwa gleichem Dienstalter. Daraus resultiert die Anhebung von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 TVöD. zu lfd. Nr. 2: a) § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der Personalvertretung, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Ggf. wird der arbeitsmedizini-2- sche Dienst hinzugezogen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden externe Stelle (z. B. Servicestellen der Krankenkassen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt) hinzugezogen. Es hat sich gezeigt, dass ein sachgerechtes betriebliches Eingliederungsmanagement mit den vorhandenen personellen Kapazitäten der Personalverwaltung nicht betrieben werden kann. Zudem ist - auch mit Blick auf die demographische Entwicklung, die zu einer Veränderung der Altersstruktur der Belegschaft führt - daran gedacht, das betriebliche Eingliederungsmanagement in Richtung eines betrieblichen Gesundheitsmanagments zu entwickeln. b) Das in 2007 beim TÜV Rheinland in Auftrag gegebene und in 2008 fertiggestellte Gutachten zur Arbeitssicherheit in der Stadtverwaltung Pulheim hat zur Beauftragung der GartenbauBerufsgenossenschaft mit den Aufgaben der sog. Sicherheitsfachkraft geführt. Weitere Erkenntnis aus dem Gutachten ist, dass im administrativen Bereich des Arbeitsschutzes für Koordinierungs- und Überwachungsaufgaben mehr personelle Kapazität bereitgestellt werden muss. Die Aufgaben zu a) und b) sollen gebündelt und der neu zu schaffenden Halbtagsstelle zugewiesen werden. zu lfd. Nr. 3: Im Rahmen der Umsetzung des Organisationsgutachtens über das Immobilienmanagement wird eine Abteilung "Zentrale Dienste" mit den Aufgaben Kostenrechnung/Controlling, Objektverwaltung und Energiemanagement gebildet. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 12 TVöD bewertet und soll dem jetzigen Kostenrechner/Controller übertragen werden. zu lfd. Nr. 4: Die der Kulturabteilung zugeordnete Stelle der Verwaltung des Kultur- und Medienzentrums (Dr.Hans-Köster-Saal, Neubau-Saalkomplex mit kleinem Saal, Seminarraum, Foyer und Vorplatz) wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet. Aufgabenschwerpunkte sind das Vermietungsgeschäft, der Personaleinsatz und die Unterhaltung des Saales. Die Neubewertung hat eine Anhebung der Stelle von Bes.-Gr. A7 nach Bes.-Gr. A8 BBesG ergeben. zu lfd. Nr. 5: Die Stadt ist Trägerin von 12 Kindertageseinrichtungen. Für die Fachberatung steht derzeit eine halbe Stelle zur Verfügung, die zuständig ist für den Fortbildungsbedarf von mehr als 90 Beschäftigten. Darüber hinaus koordiniert sie das Verfahren zur Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet. Mit dem am 01.08.2008 in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetz wurden die Anforderungen an die Kindertagesstätten erhöht. Damit einher geht ein erheblich gestiegener Bedarf an fachlicher Begleitung. Nach § 11 Kibiz erfordert die Umsetzung des Bildungs- und Betreuungsauftrags eine ständige Fortbildung. Darüber hinaus ist zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit eine kontinuierliche Evaluierung notwendig. Dafür sollen von den Trägern Qualitätskriterien entwickelt, Qualitätsentwicklungsmaßnahmen in eigener Verantwortung durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Gegenstand der fachlichen Beratung sind außerdem die Anforderungen aus der Bildungsdokumentation und die kontinuierliche Förderung der Sprachentwicklung der Kinder. Hinzuweisen ist auch auf die Weiterentwicklung mehrerer städtischer Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren mit dem entsprechenden Bedarf an qualifizierter fachlicher Begleitung. Die Aufgaben erfordern die Einrichtung einer zusätzlichen Ganztagstelle (Dipl.-Sozialarbeiter/in bzw. Dipl.-Sozialpädagoge/-pädagogin). -3- zu lfd. Nr. 6: Für die Fachberatung der Offenen Ganztagsgrundschulen wurde im Stellenplan 2009 eine Teilzeitstelle (50%) der Entgeltgruppe 9 TVöD ausgewiesen. Auf der Grundlage des nach Amtsantritt der neuen Jugendamtsleitung abschließend beschriebenen Stellen- und Anforderungsprofils wurde die Stelle nach Entgeltgruppe 10 TVöD bewertet. Die Aufgabenstellung erfordert neben der Ausbildung zum/zur Dipl.-Sozialarbeiter/in bzw. Dipl.-Sozialpädagoge/-pädagogin eine Zusatzqualifikation im Bereich der Organisationsentwicklung und mehrjährige Berufserfahrung. zu lfd. Nr. 7: Aufgabenschwerpunkt der Stelle war ursprünglich die zentrale städtebauliche Vorprüfung von Bauvorhaben. Sie wurde deshalb um eine Stufe niedriger bewertet als die anderen Planerstellen. Die Aufgabenverteilung hat sich nicht bewährt und wurde deshalb aufgegeben. Die Planerinnen und Planer nehmen - jeweils bezogen auf die Ortsteile, für die sie zuständig sind - alle anfallenden Aufgaben wahr. Die Einstufung der Stelle ist daher entsprechend anzupassen. zu lfd. Nr. 8 und 9: Die Stellen der Abteilungsleitungen Stadtentwässerung/Abwasserbeseitigung und Straßenbau wurden nach dem Ausscheiden der beiden früheren Stelleninhaber um eine Entgeltgruppe abgesenkt. Eine aktuell durchgeführte Bewertung hat die damaligen Stellenwerte bestätigt. Die Stellen sind daher wieder nach Entgeltgruppe 12 TVöD auszuweisen. -4-