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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304 Bereich: Ortsteil Sinnersdorf, Stommelner Straße, Randkanal Gemarkung Sinnersdorf, Flur 5, Flurstück 737 Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Errichtung einer Rettungswache Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304 
Bereich: Ortsteil Sinnersdorf, Stommelner Straße, Randkanal
Gemarkung Sinnersdorf, Flur 5, Flurstück 737
Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Errichtung einer Rettungswache
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304 
Bereich: Ortsteil Sinnersdorf, Stommelner Straße, Randkanal
Gemarkung Sinnersdorf, Flur 5, Flurstück 737
Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Errichtung einer Rettungswache
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304 
Bereich: Ortsteil Sinnersdorf, Stommelner Straße, Randkanal
Gemarkung Sinnersdorf, Flur 5, Flurstück 737
Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Errichtung einer Rettungswache
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 22.10.2008 X 04.11.2008 X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 18/2008 nö. S. TOP 14 04.09.2008 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304 Bereich: Ortsteil Sinnersdorf, Stommelner Straße, Randkanal Gemarkung Sinnersdorf, Flur 5, Flurstück 737 Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Errichtung einer Rettungswache Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen Satzungsbeschluss VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: -1- ja nein Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.06 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 17.06.2008 beschloss der Rat der Stadt Pulheim, den Bebauungsplan Nr. 1.14 Sinnersdorf mit dem Ziel zu ändern, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rettungsstation zu schaffen. Er beauftragte die Verwaltung, den Änderungsentwurf öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Beides geschah in der Zeit vom 13.08.2008 bis 15.09.2008. Weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken gegen den Planänderungsentwurf vorgebracht. Eine Anregung aber kam vom Rhein-Erft-Kreis: Aus Sicht des Immissionsschutzes empfiehlt er, den Zu- und Abfahrtsbereich für die Rettungsfahrzeuge „westlich des Plangebietes auszurichten“. Hierzu wird auf den nachfolgenden Abwägungsvorschlag zu T8 verwiesen. Da die Verwaltung eine Änderung des Planentwurfs nicht für erforderlich hält, schlägt sie vor, dem Rat den Satzungsbeschluss zu empfehlen. -2- Eingabesteller T8: Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 05.09.2008 Kurzinhalt der Eingabe: Aus Sicht des Immissionsschutzes regt der Rhein-Erft-Kreis an, den Zu- und Abfahrtsbereich für die Rettungsfahrzeuge westlich des Plangebietes auszurichten. Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag: Das Plangebiet ist eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1.14 Sinnersdorf. Dieser setzt im fraglichen Abschnitt der Stommelner Straße Flächen zur Anpflanzung mit Bäumen und Sträuchern fest. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304 umfasst lediglich die im rechtskräftigen Ursprungsplan festgesetzte öffentliche Parkplatzfläche, in die die für die Rettungswache ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche „eingebettet“ ist. Diese ist folglich über den Parkplatz erschlossen, welcher über eine östlich des geplanten Rettungswachenstandortes an die Stommelner Straße angebunden ist. Die Ausrichtung des Zu- und Abfahrtsbereiches für die Rettungsfahrzeuge westlich des Plangebiets ist nicht wünschenswert, da festgesetzte Pflanzflächen überplant werden müssten und trotz vorhandener Erschließungsanlagen der Neubau von Fahrflächen notwendig würde. Wenn die Anregung aus Sicht des Immissionsschutzes das Ziel verfolgt, die östlich des geplanten Rettungsdienst-Standortes nächstgelegenen Wohnhäuser vor dem „Lärm“ der Rettungsfahrzeuge zu schützen, könnte ein lärmmindernder Effekt nur für Fahrten in westlicher Richtung eintreten. Einsatzfahrten, die über die Stommelner Straße durch Sinnersdorf hindurchführen, betreffen die vorhandene Wohnbebauung in unvermeidbarer Weise. Da die an der Stommelner Straße nächstgelegenen Wohnhäuser ca. 60 m vom bauleitplanerisch festgesetzten und tatsächlich vorhandenen Ein- Ausfahrtsbereich des öffentlichen Parkplatzes entfernt sind, und die Nutzung des Martinshorns nur bei Bedarf erfolgt, hält die Verwaltung die Berücksichtigung der Anregung nicht für erforderlich. Beschlussentwurf: Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Anregung gemäß dem vorstehenden Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen. -3-