Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV-61 ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.10.2008
X
04.11.2008
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
18/2008
nö. S. TOP
14
04.09.2008
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304
Bereich: Ortsteil Sinnersdorf, Stommelner Straße, Randkanal
Gemarkung Sinnersdorf, Flur 5, Flurstück 737
Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Errichtung einer Rettungswache
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
und Äußerungen
Satzungsbeschluss
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
-1-
ja
nein
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.06 (BGBl. I S. 3316) in
Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
09.10.2007 (GV. NRW. S. 380) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan
Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als
Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 17.06.2008 beschloss der Rat der Stadt Pulheim, den Bebauungsplan
Nr. 1.14 Sinnersdorf mit dem Ziel zu ändern, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer Rettungsstation zu schaffen.
Er beauftragte die Verwaltung, den Änderungsentwurf öffentlich auszulegen und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Beides geschah in der Zeit vom 13.08.2008 bis 15.09.2008.
Weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken gegen den
Planänderungsentwurf vorgebracht.
Eine Anregung aber kam vom Rhein-Erft-Kreis:
Aus Sicht des Immissionsschutzes empfiehlt er, den Zu- und Abfahrtsbereich für die
Rettungsfahrzeuge „westlich des Plangebietes auszurichten“. Hierzu wird auf den nachfolgenden
Abwägungsvorschlag zu T8 verwiesen.
Da die Verwaltung eine Änderung des Planentwurfs nicht für erforderlich hält, schlägt sie vor, dem
Rat den Satzungsbeschluss zu empfehlen.
-2-
Eingabesteller T8:
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 05.09.2008
Kurzinhalt der Eingabe:
Aus Sicht des Immissionsschutzes regt der Rhein-Erft-Kreis an, den Zu- und Abfahrtsbereich für
die Rettungsfahrzeuge westlich des Plangebietes auszurichten.
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag:
Das Plangebiet ist eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1.14 Sinnersdorf. Dieser setzt im
fraglichen Abschnitt der Stommelner Straße Flächen zur Anpflanzung mit Bäumen und Sträuchern
fest.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1.14 Sinnersdorf 1304 umfasst lediglich die im
rechtskräftigen Ursprungsplan festgesetzte öffentliche Parkplatzfläche, in die die für die
Rettungswache ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche „eingebettet“ ist. Diese ist folglich über den
Parkplatz erschlossen, welcher über eine östlich des geplanten Rettungswachenstandortes an die
Stommelner Straße angebunden ist.
Die Ausrichtung des Zu- und Abfahrtsbereiches für die Rettungsfahrzeuge westlich des
Plangebiets ist nicht wünschenswert, da festgesetzte Pflanzflächen überplant werden müssten und
trotz vorhandener Erschließungsanlagen der Neubau von Fahrflächen notwendig würde.
Wenn die Anregung aus Sicht des Immissionsschutzes das Ziel verfolgt, die östlich des geplanten
Rettungsdienst-Standortes nächstgelegenen Wohnhäuser vor dem „Lärm“ der Rettungsfahrzeuge
zu schützen, könnte ein lärmmindernder Effekt nur für Fahrten in westlicher Richtung eintreten.
Einsatzfahrten, die über die Stommelner Straße durch Sinnersdorf hindurchführen, betreffen die
vorhandene Wohnbebauung in unvermeidbarer Weise.
Da die an der Stommelner Straße nächstgelegenen Wohnhäuser ca. 60 m vom bauleitplanerisch
festgesetzten und tatsächlich vorhandenen Ein- Ausfahrtsbereich des öffentlichen Parkplatzes
entfernt sind, und die Nutzung des Martinshorns nur bei Bedarf erfolgt, hält die Verwaltung die
Berücksichtigung der Anregung nicht für erforderlich.
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Anregung gemäß dem vorstehenden
Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
-3-