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Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive - Errichtung von Mensen an den Schulzentren in Pulheim und Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive - Errichtung von Mensen an den Schulzentren in Pulheim und Brauweiler) Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive - Errichtung von Mensen an den Schulzentren in Pulheim und Brauweiler) Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive - Errichtung von Mensen an den Schulzentren in Pulheim und Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 40 11 22 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 28.10.2008 X 04.11.2008 X Frau Brandt (Verfasser/in) 92/2008 nö. S. TOP 16.10.2008 (Datum) BETREFF: Ganztagsoffensive - Errichtung von Mensen an den Schulzentren in Pulheim und Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung, Schulzentren Pulheim und Brauweiler HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: z. Zt. in der Planung€ - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2009 Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 2.200.000 € 2.350.000 € € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Der Entwurf Haushalt 2009 enthält die vorgenannten Mittel für die Jahre 2009 und 2010. Darüber hinaus enthält er auch Einnahmeansätze von Jeweils 200.000 € für 2009 und 2010. -1- BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt: 1. bei der Bezirksregierung Köln fristgerecht bis 30.11.2008 in einem Gesamtantrag Investitionsmittel nach dem „1000-Schulen-Programm – Sekundarstufe I“ zur Errichtung der Mensen an den Schulzentren in Pulheim und Brauweiler, also für die beiden Realschulen und die beiden Gymnasien insgesamt 400.00,- €, zu beantragen und 2. ebenfalls für die Hauptschule und die Förderschule jeweils 100.000,- € zu beantragen, wenn der jeweils zu erbringende Eigenanteil von 100.000,- € nicht schulscharf verwendet werden muss, sondern an den Standorten der Mensen der Schulzentren eingesetzt werden darf. ERLÄUTERUNGEN: Zum 31.07.2008 hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der sog. „Ganztagsoffensive“ drei Programme zur Verbesserung der Bildungs- und Abschlusschancen für die Sekundarstufe I installiert (s. Mitteilungsvorlage für den BKS 19.08.2008 TOP 12). Das „1000-Schulen-Programm“ (Anlage 1) fördert Räumlichkeiten und Erstausstattung für Aufenthalt und Verpflegung von Schülerinnen und Schülern während einer Mittagspause. Für alle Schulen (die nicht bereits Ganztagsschulen sind) mit verbindlichem Nachmittagsunterricht und/oder außerunterrichtlichen Ganztags- oder Betreuungsangeboten können im Rahmen des 1000-Schulen-Programms Investitionsmittel für Räumlichkeiten und Ersteinrichtung für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke beantragt werden. Da für alle weiterführenden Schulen über das Programm Geld oder Stelle fristgerecht bis 31.10.2008 Geldmittel für die pädagogische Übermittagbetreuung beantragt und die Fördervoraussetzungen des 1000-Schulen-Programms erfüllt sind, wäre die Beantragung von maximal 600.000,- € (100.000,- € je Schule) aus diesem Programm in einem Gesamtantrag möglich, wenn der Schulträger für die Maßnahmen ebenfalls mindestens 600.000,-€ Eigenanteil bereitstellt. Die Fördermittel selbst müssen nach Erlasslage schulscharf eingesetzt werden. Fraglich und nicht konkret geregelt ist, ob auch der von der Kommune zu erbringende Eigenanteil in gleicher Höhe jeweils schulscharf eingesetzt werden muss oder bei Gesamtbeantragung verschiebbar ist. Der Rat hat am 09.09.2008 beschlossen, an den beiden Schulzentren in Pulheim und Brauweiler jeweils eine gemeinsame Mensa für Realschule und Gymnasium zu errichten. Auch wenn hier noch keine konkreten Kostenschätzungen vorliegen, ist absehbar, dass dort der zu erbringende Eigenanteil in jedem Fall deutlich überschritten werden wird. -2- Wenn die Eigenanteile der Förderschule und der Hauptschule mit in diese Maßnahmen fließen dürfen, soll auch für diese Schulen die Förderung beantragt und in die Verbesserung der Erstausstattung der vorhandenen Räumlichkeiten für Verpflegung und Aufenthalt während der Mittags- und Nachmittagsangebote fließen, um diese noch attraktiver zu gestalten. Wenn aber die Verwendung der Eigenanteile schulscharf erfolgen muss, soll aus Kostengründen dann von einer Beantragung für diese Schulen abgesehen werden, da die vorhandenen Räume funktional sind und im Rahmen der Budgetierung sukzessive von den Schulen weiter ausgestattet werden könnten. Auf Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln und bei der Informationsveranstaltung der Bezirksregierung am 13.10.2008 wurde mitgeteilt, dass über die Verpflichtung zur schulscharfen Verwendung der Eigenanteile noch nicht abschließend entschieden worden ist, die Diskussion hierzu derzeit überregional erfolgt und in Kürze eine entsprechende Mitteilung gegeben wird. -3-