Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II / 40 11 22
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
28.10.2008
X
04.11.2008
X
Frau Brandt
(Verfasser/in)
92/2008
nö. S. TOP
16.10.2008
(Datum)
BETREFF:
Ganztagsoffensive - Errichtung von Mensen an den Schulzentren in Pulheim und Brauweiler
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung, Schulzentren Pulheim und Brauweiler
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
davon:
z. Zt. in der Planung€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2009
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
2.200.000 €
2.350.000 €
€
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Der Entwurf Haushalt 2009 enthält die vorgenannten Mittel
für die Jahre 2009 und 2010.
Darüber hinaus enthält er auch Einnahmeansätze von
Jeweils 200.000 € für 2009 und 2010.
-1-
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt:
1.
bei der Bezirksregierung Köln fristgerecht bis 30.11.2008 in einem Gesamtantrag
Investitionsmittel nach dem „1000-Schulen-Programm – Sekundarstufe I“ zur
Errichtung der Mensen an den Schulzentren in Pulheim und Brauweiler, also für die
beiden Realschulen und die beiden Gymnasien insgesamt
400.00,- €, zu
beantragen
und
2.
ebenfalls für die Hauptschule und die Förderschule jeweils 100.000,- € zu
beantragen, wenn der jeweils zu erbringende Eigenanteil von 100.000,- € nicht
schulscharf verwendet werden muss, sondern an den Standorten der Mensen der
Schulzentren eingesetzt werden darf.
ERLÄUTERUNGEN:
Zum 31.07.2008 hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der sog. „Ganztagsoffensive“ drei
Programme zur Verbesserung der Bildungs- und Abschlusschancen für die Sekundarstufe I
installiert (s. Mitteilungsvorlage für den BKS 19.08.2008 TOP 12).
Das „1000-Schulen-Programm“ (Anlage 1) fördert Räumlichkeiten und Erstausstattung für
Aufenthalt und Verpflegung von Schülerinnen und Schülern während einer Mittagspause.
Für alle Schulen (die nicht bereits Ganztagsschulen sind) mit verbindlichem
Nachmittagsunterricht und/oder außerunterrichtlichen Ganztags- oder Betreuungsangeboten
können im Rahmen des 1000-Schulen-Programms Investitionsmittel für Räumlichkeiten und
Ersteinrichtung für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke beantragt werden.
Da für alle weiterführenden Schulen über das Programm Geld oder Stelle fristgerecht bis
31.10.2008 Geldmittel für die pädagogische Übermittagbetreuung beantragt und die
Fördervoraussetzungen des 1000-Schulen-Programms erfüllt sind, wäre die Beantragung von
maximal 600.000,- € (100.000,- € je Schule) aus diesem Programm in einem Gesamtantrag
möglich, wenn der Schulträger für die Maßnahmen ebenfalls mindestens 600.000,-€
Eigenanteil bereitstellt.
Die Fördermittel selbst müssen nach Erlasslage schulscharf eingesetzt werden. Fraglich und
nicht konkret geregelt ist, ob auch der von der Kommune zu erbringende Eigenanteil in
gleicher Höhe jeweils schulscharf eingesetzt werden muss oder bei Gesamtbeantragung
verschiebbar ist.
Der Rat hat am 09.09.2008 beschlossen, an den beiden Schulzentren in Pulheim und
Brauweiler jeweils eine gemeinsame Mensa für Realschule und Gymnasium zu errichten.
Auch wenn hier noch keine konkreten Kostenschätzungen vorliegen, ist absehbar, dass dort
der zu erbringende Eigenanteil in jedem Fall deutlich überschritten werden wird.
-2-
Wenn die Eigenanteile der Förderschule und der Hauptschule mit in diese Maßnahmen fließen
dürfen, soll auch für diese Schulen die Förderung beantragt und in die Verbesserung der
Erstausstattung der vorhandenen Räumlichkeiten für Verpflegung und Aufenthalt während der
Mittags- und Nachmittagsangebote fließen, um diese noch attraktiver zu gestalten.
Wenn aber die Verwendung der Eigenanteile schulscharf erfolgen muss, soll aus
Kostengründen dann von einer Beantragung für diese Schulen abgesehen werden, da die
vorhandenen Räume funktional sind und im Rahmen der Budgetierung sukzessive von den
Schulen weiter ausgestattet werden könnten.
Auf Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln und bei der Informationsveranstaltung der
Bezirksregierung am 13.10.2008 wurde mitgeteilt, dass über die Verpflichtung zur
schulscharfen Verwendung der Eigenanteile noch nicht abschließend entschieden worden ist,
die Diskussion hierzu derzeit überregional erfolgt und in Kürze eine entsprechende Mitteilung
gegeben wird.
-3-