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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 92/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
11 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 92/2008)

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Inhalt der Datei

1000-Schulen-Programm Die Schulträger legen den Bezirksregierungen bis spätestens zum 30.11.2008 ihre Anträge vor (Grundmuster nach § 44 LHO). Dies ist ein einmaliger Antragstermin! Anträge können bereits ab sofort gestellt werden. Unterlagen können ggf. möglichst bis zum 30.11.2008 nachgereicht werden. Empfohlen wird ein gleichzeitiger Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn. (Eine Maßnahme gilt als begonnen, wenn der Auftrag zur Umsetzung erteilt wurde. Planungsaufträge sind noch kein Beginn einer Maßnahme). Es ist damit zu rechnen, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab Datum des Inkrafttretens der Erlasse erteilt werden kann. Gefördert werden können Räumlichkeiten und Ersteinrichtung für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in Schulen der Sekundarstufe I, die im Juni 2008 noch keine Ganztagsschulen sind. Für jede Schule kann ein Landeszuschuss von bis zu 100.000 EUR gewährt werden. Die Schulträger erbringen einen Eigenanteil in mindestens gleicher Höhe. Die Eigenanteile können aus der Bildungspauschale / Schulpauschale genommen werden, die das Land den Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung stellt. © 2006 - 2008 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen