Daten
Kommune
Pulheim
Größe
11 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
1000-Schulen-Programm
Die Schulträger legen den Bezirksregierungen bis spätestens zum 30.11.2008 ihre
Anträge vor (Grundmuster nach § 44 LHO). Dies ist ein einmaliger Antragstermin!
Anträge können bereits ab sofort gestellt werden. Unterlagen können ggf. möglichst
bis zum 30.11.2008 nachgereicht werden.
Empfohlen wird ein gleichzeitiger Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn. (Eine
Maßnahme gilt als begonnen, wenn der Auftrag zur Umsetzung erteilt wurde.
Planungsaufträge sind noch kein Beginn einer Maßnahme). Es ist damit zu rechnen,
dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab Datum des Inkrafttretens der Erlasse
erteilt werden kann.
Gefördert werden können Räumlichkeiten und Ersteinrichtung für Aufenthalts- und
Verpflegungszwecke in Schulen der Sekundarstufe I, die im Juni 2008 noch keine
Ganztagsschulen sind. Für jede Schule kann ein Landeszuschuss von bis zu
100.000 EUR gewährt werden. Die Schulträger erbringen einen Eigenanteil in
mindestens gleicher Höhe. Die Eigenanteile können aus der Bildungspauschale /
Schulpauschale genommen werden, die das Land den Kommunen über das
Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung stellt.
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