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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,5 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2008)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage Nr: 1/2008 Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Änderung der Gebührensätze 29. Änderung vom ................der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW.S.380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV.NW. S. 706, 1976 S.12), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV.NRW. S.274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.S.712), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV.NRW.2008 S.8) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ………. folgende 29. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen: Artikel I § 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung: Der Gebührensatz für die Reinigung der Fahrbahnen durch die Stadt und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient b) dem innerörtlichen Verkehr dient c) dem überörtlichen Verkehr dient 1,14 € 1,18 € 1,12 € Der Gebührensatz für die manuelle Reinigung der in der Anlage 2 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite 7,67€ Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. Artikel II Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2009 in Kraft.