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Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Einsatz von Swaps in der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
17.03.09, 21:36
Aktualisiert
17.03.09, 21:36
Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NW
hier: Einsatz von Swaps in der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NW
hier: Einsatz von Swaps in der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss III / 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin 17.03.2009 ö. S. X Frau Löbbert (Verfasser/in) 63/2009 nö. S. TOP 05.02.2009 (Datum) BETREFF: Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Einsatz von Swaps in der Stadt Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Herr Werner Kauth HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Anregung des Herrn Kauth abzulehnen. ERLÄUTERUNGEN: Die Stadt Pulheim hat schon vor Jahren zur Reduzierung der Kosten für den Kapitaldienst auch die Möglichkeiten eines „aktiven Schulden- und Zinsmanagements“ genutzt und den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 06.06.2000 durch einen externen Fachvortrag über neuartige Methoden informiert, Mittel einzusparen. In der gleichen Sitzung hat der HFA die Verwaltung ermächtigt, „künftig Kredite mit derivaten Finanzinstrumenten aufzunehmen, sofern nicht offensichtliche wirtschaftliche Gründe entgegenstehen“. -1- Aufgrund dieser Ermächtigung hat die Verwaltung bei ihren Kreditentscheidungen Derivate berücksichtigt und auch schon abgeschlossen. Im derivativen Bereich bezieht die Stadt Pulheim einzig Zinssicherungsinstrumente in ihre Überlegungen mit ein, d.h. es werden bei anstehenden Kreditaufnahmen sogenannte Payer-Swaps angefragt. Das folgende Schaubild soll die Zahlungsströme eines Swaps verdeutlichen: Stadt Pulheim zahlt 6-Monats-Euribor + Marge Stadt Pulheim Kreditinstitut variables Darlehen Stadt Pulheim zahlt Festzinssatz Stadt Pulheim Kreditinstitut Kreditinstitut erstattet 6-Monats-Euribor Swap-Vertrag Netto zahlt die Stadt Pulheim also einen Festzinssatz zzgl. Marge an das Kreditinstitut; der variable Zinssatz wird durch das Kreditinstitut erstattet. Vorteil dieser Abschlüsse ist, dass die Stadt bei einer sich am Kapitalmarkt abzeichnenden Zinssenkung den Swap auflösen kann und nur noch den – in diesem Fall günstigeren –variablen Zinssatz zzgl. Marge bezahlen muss. Zusätzlich hat der Swap einen am Kapitalmarkt gehandelten Wert, der der Stadt gutgeschrieben würde. Die Ausführungen des Herrn Kauth, dass ihm mitgeteilt wurde, die Stadt sei an spekulativen Geschäften beteiligt, treffen nicht zu. Mit Schreiben vom 19.09.2006 wurde ihm ausdrücklich mitgeteilt, dass die Stadt Pulheim zwar derivative Instrumente benutzt, allerdings spekulative Derivate nie in die Überlegungen miteinbezogen werden. Die Stadt Pulheim betreibt lediglich ein Zinssicherungsmanagement und kein Zinsrisikomanagement. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Swap-Verträge meist günstigere Konditionen aufweisen als Kommunalkredite. Allerdings werden auch diese immer alternativ angefragt. Beim Abschluss gilt weiterhin immer der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Alle Mitarbeiter, die mit dem Abschluss von Derivaten betraut sind, sind umfassend geschult worden, sodass eine Beurteilung fachgerecht erfolgen kann. Des Weiteren finden in regelmäßigen Abständen Gespräche zum Zins -und Schuldenmanagement statt, bei denen die Stadt durch verschiedene Kreditinstitute Unterstützung erlangt. Das Verfahren der Stadt Pulheim zum Abschluss von Kreditgeschäften ist seit jeher konform mit den Krediterlassen des Innenministeriums. Eine Nachfrage beim Innenministerium hat ergeben, dass Kommunen unter Berücksichtigung der entsprechenden Erlasse im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Derivate abschließen dürfen und dagegen keine Bedenken bestehen. Auf einer Informationsveranstaltung am 23.01.2007 ermutigte auch Herr Winkel (Leiter der Kommunalaufsicht beim Innenministerium NW) die Kommunen im Rahmen des Zins- und Schuldenmanagements derivative Instrumente zu nutzen, auch wenn dies bei einzelnen Kommunen nicht erfolgreich geschehen sei. Vorstehende Ausführungen machen deutlich, dass der Anregung des Herrn Kauth nicht zu entsprechen ist und die Aussage des Bundes der Steuerzahler, die Stadt Pulheim würde spekulative Geschäfte tätigen, nicht zutrifft. Ein finanzieller Schaden entsteht nicht. -2-