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Beschlussvorlage (18. Änderung des Regionalpanes - Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Köln Widdersdorf- hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (18. Änderung des Regionalpanes - Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Köln Widdersdorf-
hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (18. Änderung des Regionalpanes - Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Köln Widdersdorf-
hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (18. Änderung des Regionalpanes - Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Köln Widdersdorf-
hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61- ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 03.12.2008 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 121/2008 nö. S. TOP 6 30.10.2008 (Datum) BETREFF: 18. Änderung des Regionalplanes - Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Köln-Widdersdorf hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt folgende Stellungnahme der Stadt Pulheim zum 18. Regionalplanänderungsverfahren für den Regierungsbezirk Köln zustimmend zur Kenntnis: Betreff: 18. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Köln-Widdersdorf - Hier: Stellungnahme im Rahmen der Mitwirkung nach § 14 LPlG NRW Zur 18. Änderung des Regionalplanes nimmt die Stadt Pulheim nach Beschlussfassung des Umwelt- und Planungsausschusses am 03.12.2008 wie folgt Stellung: Die Stadt Pulheim fühlt sich von der Maßnahme Widdersdorf betroffen, erhebt aber im Sinne einer positiven regionalen Zusammenarbeit lediglich die nachfolgenden grundsätzlichen Bedenken. Die Neuausweisung von Siedlungsflächen in diesem Maße greift nicht nur massiv in den Grundstücksmarkt der Region ein, sondern hat weiter gehende Konsequenzen: Unmittelbar grenzt der Pulheimer Ortsteil Brauweiler an, in dem seit Jahren das Ziel verfolgt wird, die Versorgung der Bevölkerung im Ort an zentraler Stelle zu verbessern und auszubauen. Der Ausbau von Widdersdorf darf nicht dazu führen, dass neben dem Einkaufszentrum Weiden ein weiterer zentraler Versorgungsbereich entsteht, der Brauweiler in den engeren Marktbereich mit einbezieht. Die Erweiterung Widdersdorfs auf 10000 Einwohner wird die verkehrliche Belastung in der näheren Region deutlich verstärken; dies umso mehr, als eine ÖPNV-Anbindung mittels Schiene erst nachgelagert geplant ist. Dies wird Auswirkungen auf die Funktionalität von L 213, K 6 und die L 183 (Bonnstraße) haben, auf der bereits heute erhebliche Engpässe bestehen. Zusätzlich zur Planung des Großmarktes entsteht durch den Ausbau Widdersdorfs ein Erfordernis zur Ertüchtigung der Bonnstraße. In der nachfolgenden Bauleitplanung und durch begleitende Planungen soll sicher gestellt werden, dass die zu erwartenden Auswirkungen begrenzt werden. Auch im Rahmen der Zusammenarbeit zur IIRA (Integrierten Interkommunalen Raumanalyse) wurde die Erweiterung von Widdersdorf in der Siedlungsgeographischen Konfliktkarte dargestellt, dort speziell wegen der ökologischen Auswirkungen. -2- ERLÄUTERUNGEN: Der Regionalrat hat in seiner 14. Sitzung vom 19. September 2008 die Erarbeitung der 18. Änderung des Regionalplanes beschlossen und damit die Bezirksplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren nach § 14 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW durchzuführen. Die Stadt Pulheim kann im Zuge der Mitwirkung nach § 14 (2) LPlG NRW bis zum 31. Dezember 2008 Anregungen einbringen. Bereits im Jahr 2003 wurde im Regionalplan im Rahmen der Gesamtüberarbeitung eine ca. 30 ha große Erweiterungsfläche im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) hinzugenommen. Nun sollen im Südosten Widdersdorfs weitere 50 ha hinzukommen, um das bereits in den 90ern durch den Kölner Rat formulierte Ziel einer Einwohnerzahl von ca. 10.000 EW für Widdersdorf umzusetzen. Begründet wird dies neben einem allgemeinen Bedarf an Siedlungsfläche mit der Sicherung einer eigenständigen Versorgung, die bei dieser Zahl gewährleistet sei. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann die Realisierung einer im Regionalplan dargestellten Trasse für den schienengebundenen Nahverkehr erfolgen wird. -3-