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Beschlussvorlage (Stellenplan 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Stellenplan 2009) Beschlussvorlage (Stellenplan 2009) Beschlussvorlage (Stellenplan 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I/10 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 28.10.2008 X 04.11.2008 X Günter Schmitz (Verfasser/in) 85/2008 nö. S. TOP 14.10.2008 (Datum) BETREFF: Stellenplan 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 290.550 € jährlich - im Haushalt des laufenden Jahres: 0€ - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2009 ff. Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 290.550 € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Im Entwurf des Haushaltsplans 2009 sind rund 232.000 € berücksichtigt. Die restlichen Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich bereitgestellt werden. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan 2009. ERLÄUTERUNGEN: Der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des Stellenplans 2009 entspricht dem Stellenplan 2008 (einschließlich der Stellen der mit Wirkung vom 01.08.2008 von der Kath. Kirchengemeinde St. Cornelius übernommenen Kindertagesstätte Geyen, von-Harff-Straße) mit folgenden Änderungen: -1- Lfd. Nr. Produktbereich 001.002.001 01.01 1 Verwaltungsführung Rats- u. Bürgermeisterbüro, Zentrale Steuerung 003.004.001 u.a. 2 (Stelle ist mehreren Produkten zugeordnet) 3 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 4 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 006.001.001 Stellen-Nr./ Amt/Abt. Änderung 40.02 Schulverwaltungs-, Kulturund Sportamt NN Jugendamt - Kindertagesstätten 006.002.001 5 6 NN Jugendamt - Abt. 512 006.004.001 511.09 Soziale Dienste Jugendamt - Abt. 511 011.002.001 Entwässerung und Abwasserbeseitigung NN Tiefbauamt - Abt. 661 Anhebung von Entgeltgruppe 13 nach Entgeltgruppe 14 TVöD Anhebung von Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 8 TVöD Einrichtung 4 zusätzlicher Stellen der Entgeltgruppe 6 Einrichtung einer zusätzlichen Halbtagsstelle der Entgeltgruppe 9 für die Fachberatung der Offenen Ganztagsgrundschulen Anhebung von Entgeltgruppe 9 nach Entgeltgruppe 10 Einrichtung einer zusätzlichen Stelle der Entgeltgruppe 6 im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu lfd. Nr. 1: Die durch die Umorganisation im Bereich des Dezernats I zum 01.08.2007 gebildete Stelle der Leitung des Amtes 01 - Rats- und Bürgermeisterbüro, Zentrale Steuerung (s. 21. Sitzung des HFA am 28.08.2007, TOP I.2) ist im Stellenplan nach Entgeltgruppe 13 ausgewiesen. Das Bewertungsergebnis war vorläufig, weil eine endgültige Bewertung wegen der sich verändernden Aufgabeninhalte noch nicht möglich war. Auf der Grundlage einer nach Ablauf eines Jahres aktualisierten Aufgabenbeschreibung erfolgte eine abschließende Stellenbewertung. Entsprechend dem Bewertungsergebnis ist die Stelle im Stellenplanentwurf nach Entgeltgruppe 14 TVöD ausgewiesen. zu lfd. Nr. 2: Im Zuge des Ausbaus der offenen Ganztagsschulen hat sich das Aufgabenfeld dieser Stelle qualitativ erheblich verändert, so dass eine Neubewertung erforderlich war. Als Ergebnis der Bewertung führt zu einer Anhebung der Stelle von Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 8. (Anmerkung: Die Anhebung um 2 Entgeltgruppen beruht darauf, dass in den vorläufigen Regelungen des TVöD über die Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für den Bereich der Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des früheren BAT gefallen sind, die Entgeltgruppe 7 nicht vorgesehen ist. Die frühere Vergütungsgruppe VIb BAT ist der Entgeltgruppe 6, die nächsthöhere BAT-Gruppe Vc der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. Die BAT-Regelungen sind weiter für Eingruppierungsentscheidungen maßgebend, solange die Tarifvertragsparteien keine neuen Eingruppierungsvorschriften vereinbart haben.) -2- zu lfd. Nr. 3: Bedingt durch das Kinderbildungsgesetz ergibt sich in den Kindertagesstätten ein zusätzlicher Personalbedarf im Umfang von 4 Vollzeitstellen (siehe hierzu 17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, TOP 1.5, Vorlage Nr. 1724). zu lfd. Nr. 4: Seit Mai 2003 wird die Fachberatung für die offenen Ganztagsgrundschulen mit bis zu 5 Wochenstunden vom Leiter der Abteilung 512 des Jugendamtes geleistet. Dieses Stundenkontingent bezog sich auf die seinerzeit vorhandenen zwei Offenen Ganztagsgrundschulen. Inzwischen sind acht Offene Ganztagsgrundschulen installiert; hinzu kommt die Fachberatung für den Ganztag in der Förderschule Jahnstraße. Hieraus resultiert zusätzlicher Personalbedarf im Umfang einer halben Stelle, der in dem als Anlage 1 beigefügten Vermerk des Jugendamtes detailliert begründet wird. zu lfd. Nr. 5: Zur Umsetzung des Konzepts "Netzwerk Frühe Förderung" wurde auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses im Stellenplan 2008 eine Vollzeitstelle (Sozialarbeit / Sozialpädagogik) der Entgeltgruppe 9 ausgewiesen. Aufgabenschwerpunkte sind die Koordination des Netzwerks Frühe Förderung und die Fachberatung Kinderschutz. Aufgrund der inzwischen durchgeführten Bewertung ist die Stelle im Stellenplanentwurf nach Entgeltgruppe 10 ausgewiesen. zu lfd. Nr. 6: Die im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erhobenen Geometrie- und Sachdaten, Eigentümerinformationen, Luftbilder etc. werden in einer Datenbank erfasst. Diese Daten bilden die Grundlage für die Ermittlung der Gebühr für die Entsorgung des Niederschlagwassers. Nach Abschluss der Ersterfassung ist es erforderlich, dass die Daten weitergepflegt werden, weil Änderungen unmittelbar Auswirkungen auf die Gebühren haben. Hierfür ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in der Entwässerungsabteilung des Tiefbauamtes erforderlich. Auf die Erläuterungen in dem als Anlage 2 beigefügten Vermerk des Tiefbauamtes zu den laufend durchzuführenden Arbeiten und zu dem daraus resultierenden Personalbedarf wird Bezug genommen. -3-