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Beschlussvorlage (Schiedsperson Bezirk Pulheim I hier: Wiederwahl)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
30.03.09, 21:34
Aktualisiert
30.03.09, 21:34
Beschlussvorlage (Schiedsperson Bezirk Pulheim I
hier: Wiederwahl) Beschlussvorlage (Schiedsperson Bezirk Pulheim I
hier: Wiederwahl)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I/30 60 00 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 17.03.2009 X 31.03.2009 X Jörg Schröter (Verfasser/in) 44/2009 nö. S. TOP 17.02.2009 (Datum) BETREFF: Schiedsperson Bezirk Pulheim I hier: Wiederwahl VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Wiederwahl von Frau Helgard Barkemeyer, Am Römerpfad 43, als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Pulheim I. ERLÄUTERUNGEN: Die Wahlzeit von Frau Barkemeyer endet am 18.05.2009. Frau Barkemeyer ist seit dem 19.05.1999 Schiedsfrau im Bezirk Pulheim I. Mit Einverständniserklärung vom 28.11.2008 hat Frau Barkemeyer erklärt, dass sie bereit sei, im Falle der Wahl durch den Rat der Stadt Pulheim das Amt der Schiedsfrau für eine weitere Wahlperiode auszuüben. -1- Das Amtsgericht Bergheim hat keine Bedenken gegen eine Wiederwahl (Schreiben vom 02.12.2008). Die Bezirksvereinigung der Schiedsmänner und -frauen im Landgerichtsbezirk Köln hat gegen eine Wiederwahl ebenso keine Einwände (Schreiben vom 08.12.2008). Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab dem Tage der Bestätigung der Wahl durch den Direktor des Amtsgerichtes Bergheim bzw. dem darin festgelegten Amtsbeginn. -2-