Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
24.10.08, 06:46
Aktualisiert
24.10.08, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
15/09/2008
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09:23
+49-2235-409555
STADT ERFTSTADT
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Sehr geehrter Heu Erner,
f'tir die kommende Besprechung der Sozialdezernenten des Rhein-Erft~K.reises
bitte ich darum, nochmals nachzufragen, wie der Stand der Bemühungen ist, dass von Seiten
des Rhein-Erft-Kreises 2 Casemanager:fi1r den südlichen und nördlichen Rhein-Erft~Kreis
eingestellt werden. (Siebe Vermerk vom 21.12.2007)
In der täglichen Arbeit zeigt sich immer mebr, dass die Erwartungen älterer Menschen an
Beratung und Unterstützung nicht immer er.füJlt werden können, da oftmals die Hilfestel1ung
bei alleinstehenden älteren Personen oder bei alleinstehenden Behindertet} die notwendig
wäre, nicht geleistet werden kann. (BeispieJ: Alleinstehende ältere Dame wird nach
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Oberschenkelhalsb11lch nach Hause entlassen, kein Pi1egedienst vorhanden, kein Essen auf
Rädern, kein Hausnotruf, die tägliche Pflege muss organisiert werden u.V. auch
Medikamentenabgabe. Da hilft es nicht nur Adressen weiterzugeben, da die ältere Dame nicht
in der Lage ist, die Hilfen einzufordern. . In diesem Fall ist Casemanagement erforderlich.
Bei der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwickhmg der Pflegeversicherung, dasfab
1.7.2008 in Kraft getreten ist, wird die Umsetzung von Pflegestützpunkten (I
Pflegestützpunkt je 20.000 Einwohner) gefordert. Soweit mir bekannt ist, gibt es auf
Landesebene Gespräche zwischen Land und Ptlegekassen. Dabei ist es wohl zu einer ersten
Einigung hinsichtlich Struktur und zahJenmäßiger Verteilung der Pflegestützpunkte
gekommen. Es wäre wicbtig zu wissen, was der Rhein-Erft-Kreis beschließt bezüglich der
Ansiedlung der Pflegestützpunkte. Wo und unter weJcher Trägerschaft.
Seit 1996 wurde nach Maßgaben des § 4 des Landespflegegesetzes NRW in allen Kreisen
und kreisfreien Städten sog. PfJegeberatungsstellen aufgebaut. Ein Großteil etieser SteIlen ist
in kommunaler Trägerschaft.
Zahlreiche Kommunen bauen inzwischen die Ptlegeberatungsstellen aus und nutzen sie
gezielt zur Vernetzung der lokalen Altenhilfestrukturen. KernaufgabeJJ der Pflegeberatung
sind neben der Einzelfa11beratung -auch bei einigen mit Hausbesuch- die umfangreiche
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzlmg von lokalen Akteuren.
d':L,
15/139/213138
139:23
+49-2235-4139555
STADT ERFTSTADT
Bei der Umsetzung der Ptlegestützpunktc spielen die Kommunen eine zentraJe Rolle. Anders
a.ls die Pflegekassen, die vor allem PflegebedÜTÜige im Focus haben, haben die Kommunen
die Entwicklung der gesamten AJtenhilfestrukturen im Blick. Dies betrjtJt auch IIiIfen weit
voreiner Pilegebedürftigkeit wie beispielsweise hauswÜ1schaftliche Dienste und Angebote
fiir soziale Kontakte (Neu: Projekt Seniorenbegleiier) Auch die Entwicklung alternativer
Wohnfom1en, angefangen von barrierearmen Wohnungen im normalen Wohnungsbestand bis
hin zu ambulant betreuten Wohnformen (Bonner Straße /Ptlegedienst Wendlandt) gehören
dazu. Pflegestützpunkte sollen auch hier Interessierte neutral beraten und Anstöße rur
Dienstleister und Kommunalpolitik geben. Ziel. sollte eine wohnortnahe Bündelung aller
Unterstützungsangebote
rund um Alter und PHege sein. Leider fehlt nocb immer im RheinErn-Kreis die Wohnberatungsstelle!
Zentrale Voraussetzung, damit Pflegestützpunkte ihren Aufgaben der Transparenz und
Vemetzung nachkommen können, ist die Neutralität dieser Stützpunkte. Daraus folgt, dass
nicht einzelne Pflegedien§te",Wohlfahnsverbände
oder Krankenkassen Träger eines
rl1egesWtzpunktes sein tC~:Djes
birgt die Gefahr, dass eher einseitig, mit bevorzugtem
Blick auf eigene Angebote, gearbeitet wird. Neutralität bedeutet auch die konsequente
Trennung von Pt1egesWtzpunkt und LeistungsbewiJligung. Ptlegestützpunkte sollen den
Bürgerinnel1 und Bürgern, die zur Verrugung stehenden Hilfen erschließen. Daher kann es
nicht sein, dass Beschäftigte in den Pflegestützpunkten auch f11rdie Le.istungsbewiJligung
:r.uständig sind und damit gewissen Zwängen durch die Kostenträger unterliegen.
Der Ptlegesliltzpunkt soll für Pflegebedürftige und ihre Angehörige der Anlaufpunkt für eine
unabhängige Beratung sein. Zunehmend muss die Berat~mg zugehend und auf Wunsch auch
in den Wohnungen der Ratsuchenden erfolgen. Auch dies spricht ft1rdie Einrichtung von
SteHen für Casemanagcr.
Räumlich sollten die Pflegestützpunkte an zentralen 01ien im Stadtteil angesiedelt sein,
möglichst dort, wo sich bereits Beratungsangebote im Kontext Alter, Pflege, Familie
angesiedelt haben. Der Ort sollte möglichst ohne bauliche oder emotionale Schwellen
erreichbar sein. (Dewnkbar wären z.B. BÜrgerhäuser, Gesundheitszentren oder sonstige lokal
bestehenden Treffpunkte für Senioren.
Sollte der Rhein-Erft-Kreis in der Planung von derartigen PflegestützpLillkten sein, wäre es
gu~das Ertahrungswissen der bestehenden PJlegebcratungsstelien zu nutzen.
(Berbuir)
S.
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