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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
24.10.08, 06:46
Aktualisiert
24.10.08, 06:46
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

15/09/2008 ~ 09:23 +49-2235-409555 STADT ERFTSTADT S. ------. Erftstadt, 513 .31 01 den 10. Rhein-Erft-Kreis DEZ. 9<.A -/f~ 11 1 6. Sep. 2008 40 J I~ ck 1.. f2.uk Herrrn Emer über HeITIl Brost . il. 53 V kdx. ~I(, I. ~J~~","-L.j t 2.~"'-~__ fz. O'f 0.[/ (1'-( IKrZ dcb-f ) ' wial\~ Uv. /jl; ~V- ;l,. ~ ßt {/1& Besprechung der Sozialdezementen in Bergheirn '3! tItv /! ~ u...l.-\ f?;-e<;~! .1cJ~ Q(d ~ {rG JQ~~ J~U--bq ~IJ( Sehr geehrter Heu Erner, f'tir die kommende Besprechung der Sozialdezernenten des Rhein-Erft~K.reises bitte ich darum, nochmals nachzufragen, wie der Stand der Bemühungen ist, dass von Seiten des Rhein-Erft-Kreises 2 Casemanager:fi1r den südlichen und nördlichen Rhein-Erft~Kreis eingestellt werden. (Siebe Vermerk vom 21.12.2007) In der täglichen Arbeit zeigt sich immer mebr, dass die Erwartungen älterer Menschen an Beratung und Unterstützung nicht immer er.füJlt werden können, da oftmals die Hilfestel1ung bei alleinstehenden älteren Personen oder bei alleinstehenden Behindertet} die notwendig wäre, nicht geleistet werden kann. (BeispieJ: Alleinstehende ältere Dame wird nach ' Oberschenkelhalsb11lch nach Hause entlassen, kein Pi1egedienst vorhanden, kein Essen auf Rädern, kein Hausnotruf, die tägliche Pflege muss organisiert werden u.V. auch Medikamentenabgabe. Da hilft es nicht nur Adressen weiterzugeben, da die ältere Dame nicht in der Lage ist, die Hilfen einzufordern. . In diesem Fall ist Casemanagement erforderlich. Bei der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwickhmg der Pflegeversicherung, dasfab 1.7.2008 in Kraft getreten ist, wird die Umsetzung von Pflegestützpunkten (I Pflegestützpunkt je 20.000 Einwohner) gefordert. Soweit mir bekannt ist, gibt es auf Landesebene Gespräche zwischen Land und Ptlegekassen. Dabei ist es wohl zu einer ersten Einigung hinsichtlich Struktur und zahJenmäßiger Verteilung der Pflegestützpunkte gekommen. Es wäre wicbtig zu wissen, was der Rhein-Erft-Kreis beschließt bezüglich der Ansiedlung der Pflegestützpunkte. Wo und unter weJcher Trägerschaft. Seit 1996 wurde nach Maßgaben des § 4 des Landespflegegesetzes NRW in allen Kreisen und kreisfreien Städten sog. PfJegeberatungsstellen aufgebaut. Ein Großteil etieser SteIlen ist in kommunaler Trägerschaft. Zahlreiche Kommunen bauen inzwischen die Ptlegeberatungsstellen aus und nutzen sie gezielt zur Vernetzung der lokalen Altenhilfestrukturen. KernaufgabeJJ der Pflegeberatung sind neben der Einzelfa11beratung -auch bei einigen mit Hausbesuch- die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzlmg von lokalen Akteuren. d':L, 15/139/213138 139:23 +49-2235-4139555 STADT ERFTSTADT Bei der Umsetzung der Ptlegestützpunktc spielen die Kommunen eine zentraJe Rolle. Anders a.ls die Pflegekassen, die vor allem PflegebedÜTÜige im Focus haben, haben die Kommunen die Entwicklung der gesamten AJtenhilfestrukturen im Blick. Dies betrjtJt auch IIiIfen weit voreiner Pilegebedürftigkeit wie beispielsweise hauswÜ1schaftliche Dienste und Angebote fiir soziale Kontakte (Neu: Projekt Seniorenbegleiier) Auch die Entwicklung alternativer Wohnfom1en, angefangen von barrierearmen Wohnungen im normalen Wohnungsbestand bis hin zu ambulant betreuten Wohnformen (Bonner Straße /Ptlegedienst Wendlandt) gehören dazu. Pflegestützpunkte sollen auch hier Interessierte neutral beraten und Anstöße rur Dienstleister und Kommunalpolitik geben. Ziel. sollte eine wohnortnahe Bündelung aller Unterstützungsangebote rund um Alter und PHege sein. Leider fehlt nocb immer im RheinErn-Kreis die Wohnberatungsstelle! Zentrale Voraussetzung, damit Pflegestützpunkte ihren Aufgaben der Transparenz und Vemetzung nachkommen können, ist die Neutralität dieser Stützpunkte. Daraus folgt, dass nicht einzelne Pflegedien§te",Wohlfahnsverbände oder Krankenkassen Träger eines rl1egesWtzpunktes sein tC~:Djes birgt die Gefahr, dass eher einseitig, mit bevorzugtem Blick auf eigene Angebote, gearbeitet wird. Neutralität bedeutet auch die konsequente Trennung von Pt1egesWtzpunkt und LeistungsbewiJligung. Ptlegestützpunkte sollen den Bürgerinnel1 und Bürgern, die zur Verrugung stehenden Hilfen erschließen. Daher kann es nicht sein, dass Beschäftigte in den Pflegestützpunkten auch f11rdie Le.istungsbewiJligung :r.uständig sind und damit gewissen Zwängen durch die Kostenträger unterliegen. Der Ptlegesliltzpunkt soll für Pflegebedürftige und ihre Angehörige der Anlaufpunkt für eine unabhängige Beratung sein. Zunehmend muss die Berat~mg zugehend und auf Wunsch auch in den Wohnungen der Ratsuchenden erfolgen. Auch dies spricht ft1rdie Einrichtung von SteHen für Casemanagcr. Räumlich sollten die Pflegestützpunkte an zentralen 01ien im Stadtteil angesiedelt sein, möglichst dort, wo sich bereits Beratungsangebote im Kontext Alter, Pflege, Familie angesiedelt haben. Der Ort sollte möglichst ohne bauliche oder emotionale Schwellen erreichbar sein. (Dewnkbar wären z.B. BÜrgerhäuser, Gesundheitszentren oder sonstige lokal bestehenden Treffpunkte für Senioren. Sollte der Rhein-Erft-Kreis in der Planung von derartigen PflegestützpLillkten sein, wäre es gu~das Ertahrungswissen der bestehenden PJlegebcratungsstelien zu nutzen. (Berbuir) S. 132