Daten
Kommune
Kerpen
Größe
105 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
08.03.11, 18:43
Aktualisiert
06.06.11, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Rolf Meier
TOP
Drs.-Nr.: 94.11
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
15.03.2011
Öffentlicher Teil
16.02.2011
Bemerkungen
Nichtöffentlicher Teil
Verkauf eines Grundstückes im Rahmen des Projektes „Horrem 2010“ ,
Im Gleisdreieck, am Bahnhof Horrem
Präha Europäische Hochschule für Naturheilkunde und Gesundheit
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
s. Seite 2
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Meier
Mackeprang
Mayer
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung Amt 20
Amt
Kämmerer
Erster
Bürgermeisterin Büro des
Beigeordneter
Rates
Sieburg
Seidenpfennig
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt,
1. das noch zu vermessende Grundstück von ca. 4500 qm in der Gemarkung
Horrem, gelegen im Bereich des Gewerbegebietes Gleisdreieck, am Bahnhof
Horrem, für die „Präha Europäische Hochschule für Naturheilkunde und
Gesundheit“ bis auf weiteres zu reservieren.
Bei einem Vertragsabschluss beträgt der Verkaufspreis, wie bei allen anderen
Verkäufen in diesem Gebiet, 75,- € /qm incl. Erschließungskosten
Der tatsächliche Gesamtpreis ergibt sich nach der Schlussvermessung.
2. die Verwaltung wird beauftragt, mit der Präha Gruppe gemeinsam, ein
geeignetes Grundstück für die Ansiedlung einer privaten allgemeinbildenden
„Präha Grund- und Realschule, Schwerpunkt Gesundheit“ zu suchen.
Beschlussvorlage 94.11
Seite 2
Begründung:
zu 1.
Nachdem anfängliche Irritationen einvernehmlich mit den Vertretern der Präha-Gruppe
ausgeräumt werden konnten, beabsichtigt diese nunmehr, das verbleibende Grundstück im
Gleisdreieck in einer Größe von ca. 4500 qm , zur Errichtung einer „Präha Europäische
Hochschule für Naturheilkunde und Gesundheit“ zu erwerben.
Hierbei wird von der Präha-Gruppe ausdrücklich die Nachbarschaft zum beabsichtigten
Hotel als sehr positiv bewertet, da Synergieeffekte durch beispielsweise
Übernachtungsmöglichkeit bei Wochenendseminaren usw. zu erwarten sind.
Die Fachhochschule soll in Zukunft in Kooperation mit anderen Hochschulen die
Fachrichtungen Naturheilkunde, Physiotherapie, Logopädie und Osteopathie anbieten.
Die konkrete Planung und Bebauung des Grundstücks soll umgehend nach
Vertragsabschluss erfolgen.
Wie bei allen anderen Verkäufen in diesem Gebiet, beträgt der Verkaufspreis 75,- € /qm
(inklusive Kanal – und Erschließungsbeitrag)
Der tatsächliche Gesamtpreis ergibt sich nach der Schlussvermessung.
Der Verkaufserlös fließt in die Finanzierung des Projektes „Horrem 2010“ und reduziert
indirekt den städtischen Eigenanteil.
Da vor Vertragsabschluss noch interne Klärungen seitens der Präha-Gruppe erfolgen
müssen, beschließt der Rat das Grundstück bis auf weiteres hiefür zu reservieren.
zu 2.
Wie allgemein bekannt ist, sucht die Präha-Gruppe ,ebenfalls möglichst in Horrem, ein
Grundstück zur Errichtung einer privaten Präha Grundschule und Realschule mit dem
Schwerpunkt Gesundheit.
Nachdem auch hier einvernehmlich der Standort Gleisdreieck als nicht optimal für diese
Schulform angesehen wurde, hat die Verwaltung das Grundstück am Waldweg hierfür
angeboten.
Hierzu wurde seitens der Präha-Gruppe eine Standortanalyse beauftragt, die zu dem
Ergebnis kam, dass aufgrund der Lage, Umfeld und Beschaffenheit dieses Areals nicht für
eine derartige Schulform nicht in Frage kommt.
Von daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat zu beschließen, gemeinsam mit der PrähaGruppe einen geeigneten Schulstandort, möglichst in Horrem, zu suchen.
Die Verwaltung empfiehlt eine Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 94.11
Seite 3