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Antrag (Antrag bzgl. Schaffung von Querungshilfen (Zebrastreifen) am Kreisverkehr Bliesheimer, Kolberger und Gustav-Heinemann-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Antrag (Antrag bzgl. Schaffung von Querungshilfen (Zebrastreifen) am Kreisverkehr Bliesheimer, Kolberger und Gustav-Heinemann-Straße) Antrag (Antrag bzgl. Schaffung von Querungshilfen (Zebrastreifen) am Kreisverkehr Bliesheimer, Kolberger und Gustav-Heinemann-Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 157/2008 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 12.03.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 08.04.2008 28.10.2008 Antrag bzgl. Schaffung von Querungshilfen (Zebrastreifen) am Kreisverkehr Bliesheimer, Kolberger und Gustav-Heinemann-Straße Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.03.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Bei dem Kreisverkehr Bliesheimer Straße/ Kolberger Straße/ Gustav-Heinemann-Straße handelt es sich um einen „innerörtlichen Kreisverkehr“ bei dem grundsätzlich die Anlegung von Fußgängerüberwegen möglich ist. Mit dem Landesbetrieb Straßenbau (Baulastträger), der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Polizei hatte ich im letzten Jahr einen Ortstermin, bei dem sich die Teilnehmer aus Gründen der Verkehrssicherheit einheitlich für die Anlegung der Fußgängerüberwege und einer Radfahrerfurt am Straßenast Kolberger Straße aussprachen. Eine ausreichende Beleuchtung in dieser Kreuzung ist schon vorhanden. Eine von mir zu veranlassende Absenkung von Bordsteinanlagen ist bereits erfolgt. Auf der östlichen Seite der Bliesheimer Straße verläuft ein Radweg. Um dem Radfahrer an der o.g. Straßenkreuzung eine entsprechende Radfahrerfurt einrichten zu können ist eine Verbreiterung des abgesenkten Bereiches am Fahrbahnteiler im Straßenast Kolberger Straße notwendig. Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist der Landesbetrieb zuständig. Laut Auskunft stehen dem Landesbetrieb z.Zt. keine Mittel zur Umsetzung dieser Maßnahme zur Verfügung, so dass die Fußgängerüberwege nicht eingerichtet werden können. Um die o.g. Maßnahme dennoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen, werde ich den Landesbetrieb bitten, entsprechende Mittel in seinen Haushalt einzustellen. Gleichzeitig beabsichtige ich ihm kurzfristig eine Anordnung über die Einrichtung der Fußgängerüberwege zukommen lassen. (Bösche) -2-