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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
248 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage zum A 157!2008 Antrag bzgl. Schaffung von Querungshilfen (Zebrastreifen) am Kreisverkehr BIiesheimer Straße! Kolberger Straße! Gustav-Heinemann-Straße Der Ausschuss beschloss am 08.04.2008 das Anlegen von Fußgängerüberwegen an drei Straßenästen des Kreisverkehrsplatzes Bliesheimer Straße! Kolberger Straße! GustavHeinemann-Straße. An dem südlichen Straßenast der Bliesheimer Straße sollte wegen der Bedenken des Rettungsdienstes kein Fußgängerüberweg angelegt werden. Die Bedenken des Rettungsdienstes beziehen sich auf die Ausfahrsituation der Rettungsfahrzeuge, für die der fließende Verkehr mittels Bedarfssignal vor dem Kreisverkehr angehalten wird. Beim Anlegen von Fußgängerüberwegen an dem Kreisverkehrsplatz besteht die Gefahr, dass der Fußgänger die Vorfahrt der Rettungsfahrzeuge missachtet. Es könnte bei Einsätzen zu Behinderungen kommen. Gegebenenfalls müsste das Martinshorn zusätzlich zum Blaulicht grundsätzlich angeschaltet werden. Die Kreispolizeibehörde und der Landesbetrieb Straßenbau NR W haben in den beigefügten Stellungnahmen erläutert, dass die jetzige Planung den Festlegungen des Rhein-Erft-Kreises mit den Baulastträgern für die Ausgestaltung innerörtlicher Kreisverkehrsplätze widerspricht. Bei diesen Festlegungen wurde vereinbart, dass bei innerörtlichen Kreisverkehrsplätzen das Anlegen von Fußgängerüberwegen grundsätzlich an allen vorhandenen Straßenästen zu erfolgen hat. Für den Kreisverkehrsplatz Bliesheimer Straße! Kolberger Straße! Gustav-Heinemann-Straße besteht daher nur die Möglichkeit entweder alle Straßenäste mit Fußgängerüberwegen zu versehen oder es bei dem jetzigen Zustand des Kreisverkehrs ohne Fußgängerüberwege zu belassen. Der Beschluss muss daher entsprechend den beiden Möglichkeiten abgeändert werden. Aufgrund den Argumenten des Rettungsdienstes schlage ich daher vor, auf das Anlegen von Fußgängerüberwegen an dem o.g. Kreisverkehrsplatz zu verzichten. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehärde Kreispolizeibehärde Rhein-Erft-Kreis - Postfach - 50124 Bergheim Dienststelle: Anschrift: Eigenbetrieb Straßen z. Hd. Herrn Coenders Holzdamm 10 50374 Erftstadt Bearbeitung: Direktion Verkehr V erkehrsunfall- Prävention Dürener Straße 48 - 50 50226 Frechen Herr Stölting E-mail Raum: Arno.Stoelting@polizeLnrw.de Fernsprecher: Telefax: Aktenzeichen: 02234-211-0 02234-211-3509 -V-61.07.01 29.08.2008 Datum Anhörung gemäß VwV zu § 45 StVO Anordnung für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz Straße ( L 163 ) / Kolberger Straße / Gustav-Heinemann-Straße Durchwahl: 3715 Bliesheimer Ihr Schreiben - 66 10-15 - vom 21.08.2008 Sehr geehrter Herr Coenders, die von Ihnen übersandte o.g. Anordnung und angehängte Skizze habe ich zur Kenntnis genommen. Im Rahmen eines gemeinsamen Orts termins im vergangenen Jahr hatten sich nach meinem Kenntnisstand alle Beteiligte für die Einrichtung von FGÜ an allen Armen des KVP ausgesprochen, so wie es auch für innerörtliche Kreisverkehrsplätze vorgesehen ist. Anhand Ihrer Skizze dokumentieren Sie, dass an der Zufahrt aus Richtung Bliesheim kein FGÜ angelegt werden soll. Hintergrund ist nach Ihren Angaben eine Eingabe der Feuerwehr bzgl. Ausfahrschwierigkeiten, die ich so nicht nachvollziehen kann. Vielmehr schaffen Sie nun in einem Kreisverkehr drei verschiedene Querungsformen. Dies halte ich aus Verkehrssicherheitsaspekten und aus Wahrnehmungsgründen von Verkehrsteilnehmern für gefahrenträchtig. Ich möchte Sie bitten, die Einrichtung von FGÜ in der von Ihnen konzipierten Form unter diesem Gesichtspunkt noch einmal zu überprüfen. Für weitere Erörterungen Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stölting Polizeioberkommissar stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. fl":'J / Straßen.NW. landes betrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb Straßenbau ViUe-EifeJ Postfach Euskirchen 120161 .53874 Regionalniederlassung Nordrhein-Westfalen RegioaaIDiederlu,ung Eigenbetriebe Straßen z.Hd. Herrn Coenders Holzdamm 10 50374 Erftstadt KontaJ.:t: Herr Eisbrüggen Telefon: 02251/796-184 Fax: 02171/39951-254 Ville-Eifel E-Mail: thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de Zeichen: 21000/4010005011.. 163 (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 26.08.2008 Kreisverkehrsplatz L 163 Bliesheimer Straße I Kolberger Straße I Gustav-HeinemannStraße in Erftstadt-Liblar; Anlage von Fußgängerüberwegen hier: Ihre Anordnung vom 21.08.2008; AZ.: 66 10-15 Sehr geehrter Herr Coenders, mit Schreiben vom 21.08.2008 wurde mir Ihre Anordnung bezüglich der Anlage von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz L 163 Bliesheimer Straße / Kolberger Straße / GustavHeinemannstraße zugestellt. Auf eine Anhörung nach VwV StVO zu § 45 StVO vor Anordnung dieser Maßnahme wurde von Ihrer Seite aus verzichtet. Die von Ihnen geplante Anlage von Fußgängerüberwegen in den Zufahrtästen des Kreisverkehrsplatzes bedingt, neben der Durchführung der Markierungsarbeiten und Änderung der Aufstellorte der VZ 205/ VZ 215 sowie der Neuaufstellung der VZ 350, auch bauliche Veränderungen im Bereich der Fahrbahnteiler. In der Zufahrt der Kolberger Straße ist es notwendig, den Kopf des Fahrbahnteilers so zu versetzen, dass für die Radfurt und den Bereich des Fußgängerüberweges eine niveaugleiche Fläche zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Anlage von Fußgängerüberwegen eine Überarbeitung / Ergänzung der vorhandenen Straßenbeleuchtung erforderlich macht. Die Notwendigkeit der Ausrüstung dieses Kreisverkehrsplatzes mit FGÜ in Bezug auf den, in enger räumlicher Nähe, vorhandenen Kreisverkehrsplatz L 163 Bliesheimer Straße / K 44 Lebensachse, welcher Bedingt durch seine Außerortslage nicht mit FGÜ versehen werden kann, sollte überprüft werden. Auch widerspricht die vorliegende Planung den Festlegungen des Rhein-Erftkreise mit den Straßenbauslastträgern über die Ausgestaltung von Kreisverkehrsplätzen. Hierin sind Beispiele für die Ausstattung von Innerorts- und Außerortskreisverkehrsplätze aufgezeigt worden. - 2Straßen.NRW-Betriebssitz. Postfach 10 1653.45816 Gelsenkirchen Telefon 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de. E-Mail: kontaJ."t@strassen.nrw.de WestLB Düsseldorf. BLZ 30050000. Steuernummer: 319/5972/070 I Konto-Nr 4005815 . Regionalniederlassung - "ille-Eifel JOlicher Ring 101 103 .53879 Euskirchen Postfach 120161 .53874 Euskirchen Telefon: 022511796-0 - 2Ich bitte auLGrund der vorgenannten Aspekte eine Anhörung der Kreispolizeibehörde und des Straßen ba astträgers, verbunden mit einem Ortstermin, durchzuführen. it f~un ~ I ftra dS' ft}J ß, '9 ';m '! I A' J ! / , .'j U. j 2 m~mmnJr.nm~nmA vnn :->nnnAr- unn \1VAnArA~nTAne"orm:~n. arunosmzllcn. eaal OD 'VV. 370 2008-04-03 An Einrichtung von Fußgängerüberwegen Str.lGustav-Heinemann-Str. hier: Stellungnahme der Feuerwehr am Kreisverkehr Bliesheimer Dem Vorhaben zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen in dem O.g. Bereich kann aus Sicht der Feuerwehr als unmittelbarem Anlieger des Kreisverkehrs nur beschränkt zugestimmt werden. '~ ~! t j { Begründung: An den in den Kreisverkehr einmündenden Straßen Bliesheimer Str. Kolberger Str. und Gustav-Heinemann- Str. wurden 1992 mit Inbetriebnahme der Rettungs- und Feuerwache Bedarfsampeln errrichtet, die aus der Wache heraus bei Ausrücken auf "ROT' geschaltet werden können und den fliessenden Strassenverkehr betreffen. Dies war sowohl planerisch als auch politisch so gewollt. Hiermit. sollte erreicht werden, dass der fliessende Verkehr angehalten wird und somit die nach Alarmierung ausrückenden Fahrzeuge zur Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerecht nur blaues Blinklicht, aber nicht Sondersignal einsetzen müssen um eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden. Dies funktioniert in der Praxis jedoch auf den fliessenden Verkehr bezogen bis heute nicht, da häufig Verkehrsteilnehmer das Ampelsignal nicht wahrnehmen oder bewusst missachten. Der Fussgänger, der eine der vier Strassen überqueren möchte erhält jedoch keinerlei Ampelsignal und somit auch keine Vorgabe, die Straße während einer Alarmausfahrt nicht zu queren. Wenn jetzt dem Fussgänger durch Schaffung eines Fußgängerüberweges noch zusätzlich eine gewisse Sicherheit beim überqueren der Straße suggeriert wird, die zumindest in dem Ausfahrtbereich der Alarmfläche der Rettungs- und Feuerwache in den Bereich Kreisverkehr Bliesheimer Str. LR. Bliesheim nicht vorhanden ist, ist dies nach meiner Ansicht sehr problematisch. Als einzige Alternative sehe ich daher, meine Mitarbeiter noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass jede Einsatzfahrt aus der Wache, die eine Inanspruchnahme von Sonder- und Wege rechten erfordert, grundsätzlich, egal ob die Bedarfsampel geschaltet wurde oder nicht, immer unter Verwendung von blauem Blinklicht und Sondersignal zu erfolgen hat Feuer- und Rettungswache Erftstadt, Gustav-Heinemann-Str. 1,50374 Erftstadt, Tel. 02235/409-2&8, Fax 02235/409-284