Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
248 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zum A 157!2008
Antrag bzgl. Schaffung von Querungshilfen (Zebrastreifen) am Kreisverkehr
BIiesheimer Straße! Kolberger Straße! Gustav-Heinemann-Straße
Der Ausschuss beschloss am 08.04.2008 das Anlegen von Fußgängerüberwegen an drei
Straßenästen des Kreisverkehrsplatzes Bliesheimer Straße! Kolberger Straße! GustavHeinemann-Straße. An dem südlichen Straßenast der Bliesheimer Straße sollte wegen der
Bedenken des Rettungsdienstes kein Fußgängerüberweg angelegt werden.
Die Bedenken des Rettungsdienstes beziehen sich auf die Ausfahrsituation der
Rettungsfahrzeuge, für die der fließende Verkehr mittels Bedarfssignal vor dem Kreisverkehr
angehalten wird. Beim Anlegen von Fußgängerüberwegen an dem Kreisverkehrsplatz besteht
die Gefahr, dass der Fußgänger die Vorfahrt der Rettungsfahrzeuge missachtet. Es könnte bei
Einsätzen zu Behinderungen kommen. Gegebenenfalls müsste das Martinshorn zusätzlich
zum Blaulicht grundsätzlich angeschaltet werden.
Die Kreispolizeibehörde und der Landesbetrieb Straßenbau NR W haben in den beigefügten
Stellungnahmen erläutert, dass die jetzige Planung den Festlegungen des Rhein-Erft-Kreises
mit den Baulastträgern für die Ausgestaltung innerörtlicher Kreisverkehrsplätze widerspricht.
Bei diesen Festlegungen wurde vereinbart, dass bei innerörtlichen Kreisverkehrsplätzen das
Anlegen von Fußgängerüberwegen grundsätzlich an allen vorhandenen Straßenästen zu
erfolgen hat.
Für den Kreisverkehrsplatz Bliesheimer Straße! Kolberger Straße! Gustav-Heinemann-Straße
besteht daher nur die Möglichkeit entweder alle Straßenäste mit Fußgängerüberwegen zu
versehen oder es bei dem jetzigen Zustand des Kreisverkehrs ohne Fußgängerüberwege zu
belassen. Der Beschluss muss daher entsprechend den beiden Möglichkeiten abgeändert
werden.
Aufgrund den Argumenten des Rettungsdienstes schlage ich daher vor, auf das Anlegen von
Fußgängerüberwegen an dem o.g. Kreisverkehrsplatz zu verzichten.
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehärde
Kreispolizeibehärde
Rhein-Erft-Kreis
- Postfach - 50124 Bergheim
Dienststelle:
Anschrift:
Eigenbetrieb Straßen
z. Hd. Herrn Coenders
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bearbeitung:
Direktion Verkehr
V erkehrsunfall- Prävention
Dürener Straße 48 - 50
50226 Frechen
Herr Stölting
E-mail
Raum:
Arno.Stoelting@polizeLnrw.de
Fernsprecher:
Telefax:
Aktenzeichen:
02234-211-0
02234-211-3509
-V-61.07.01
29.08.2008
Datum
Anhörung gemäß VwV zu § 45 StVO
Anordnung für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz
Straße ( L 163 ) / Kolberger Straße / Gustav-Heinemann-Straße
Durchwahl:
3715
Bliesheimer
Ihr Schreiben - 66 10-15 - vom 21.08.2008
Sehr geehrter Herr Coenders,
die von Ihnen übersandte o.g. Anordnung und angehängte Skizze habe ich zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen eines gemeinsamen Orts termins im vergangenen Jahr hatten sich nach meinem Kenntnisstand alle Beteiligte für die Einrichtung von FGÜ an allen Armen des KVP ausgesprochen, so
wie es auch für innerörtliche Kreisverkehrsplätze vorgesehen ist.
Anhand Ihrer Skizze dokumentieren Sie, dass an der Zufahrt aus Richtung Bliesheim kein FGÜ
angelegt werden soll. Hintergrund ist nach Ihren Angaben eine Eingabe der Feuerwehr bzgl. Ausfahrschwierigkeiten, die ich so nicht nachvollziehen kann.
Vielmehr schaffen Sie nun in einem Kreisverkehr drei verschiedene Querungsformen. Dies halte
ich aus Verkehrssicherheitsaspekten
und aus Wahrnehmungsgründen
von Verkehrsteilnehmern für
gefahrenträchtig.
Ich möchte Sie bitten, die Einrichtung von FGÜ in der von Ihnen konzipierten Form unter diesem
Gesichtspunkt noch einmal zu überprüfen.
Für weitere Erörterungen
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stölting
Polizeioberkommissar
stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
fl":'J
/
Straßen.NW.
landes betrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb
Straßenbau
ViUe-EifeJ
Postfach
Euskirchen
120161 .53874
Regionalniederlassung
Nordrhein-Westfalen
RegioaaIDiederlu,ung
Eigenbetriebe Straßen
z.Hd. Herrn Coenders
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
KontaJ.:t:
Herr Eisbrüggen
Telefon:
02251/796-184
Fax:
02171/39951-254
Ville-Eifel
E-Mail:
thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de
Zeichen:
21000/4010005011.. 163
(Bei Antworten bitte angeben.)
Datum:
26.08.2008
Kreisverkehrsplatz
L 163 Bliesheimer Straße I Kolberger Straße I Gustav-HeinemannStraße in Erftstadt-Liblar; Anlage von Fußgängerüberwegen
hier: Ihre Anordnung vom 21.08.2008; AZ.: 66 10-15
Sehr geehrter Herr Coenders,
mit Schreiben vom 21.08.2008 wurde mir Ihre Anordnung bezüglich der Anlage von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz L 163 Bliesheimer Straße / Kolberger Straße / GustavHeinemannstraße zugestellt. Auf eine Anhörung nach VwV StVO zu § 45 StVO vor Anordnung
dieser Maßnahme wurde von Ihrer Seite aus verzichtet.
Die von Ihnen geplante Anlage von Fußgängerüberwegen in den Zufahrtästen des Kreisverkehrsplatzes bedingt, neben der Durchführung der Markierungsarbeiten und Änderung der Aufstellorte der VZ 205/ VZ 215 sowie der Neuaufstellung der VZ 350, auch bauliche Veränderungen im Bereich der Fahrbahnteiler. In der Zufahrt der Kolberger Straße ist es notwendig, den
Kopf des Fahrbahnteilers so zu versetzen, dass für die Radfurt und den Bereich des Fußgängerüberweges eine niveaugleiche Fläche zur Verfügung steht.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Anlage von Fußgängerüberwegen eine Überarbeitung / Ergänzung der vorhandenen Straßenbeleuchtung erforderlich macht.
Die Notwendigkeit der Ausrüstung dieses Kreisverkehrsplatzes mit FGÜ in Bezug auf den, in
enger räumlicher Nähe, vorhandenen Kreisverkehrsplatz L 163 Bliesheimer Straße / K 44 Lebensachse, welcher Bedingt durch seine Außerortslage nicht mit FGÜ versehen werden kann,
sollte überprüft werden.
Auch widerspricht die vorliegende Planung den Festlegungen des Rhein-Erftkreise mit den Straßenbauslastträgern über die Ausgestaltung von Kreisverkehrsplätzen. Hierin sind Beispiele für
die Ausstattung von Innerorts- und Außerortskreisverkehrsplätze aufgezeigt worden.
- 2Straßen.NRW-Betriebssitz.
Postfach 10 1653.45816
Gelsenkirchen
Telefon 0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de.
E-Mail: kontaJ."t@strassen.nrw.de
WestLB Düsseldorf. BLZ 30050000.
Steuernummer: 319/5972/070 I
Konto-Nr 4005815
.
Regionalniederlassung
-
"ille-Eifel
JOlicher Ring 101 103 .53879 Euskirchen
Postfach 120161 .53874 Euskirchen
Telefon: 022511796-0
- 2Ich bitte auLGrund der vorgenannten Aspekte eine Anhörung der Kreispolizeibehörde und des
Straßen ba astträgers, verbunden mit einem Ortstermin, durchzuführen.
it f~un
~
I
ftra
dS'
ft}J ß,
'9 ';m
'!
I
A'
J
!
/
,
.'j
U.
j
2
m~mmnJr.nm~nmA
vnn :->nnnAr- unn \1VAnArA~nTAne"orm:~n.
arunosmzllcn.
eaal OD
'VV.
370
2008-04-03
An
Einrichtung
von
Fußgängerüberwegen
Str.lGustav-Heinemann-Str.
hier: Stellungnahme der Feuerwehr
am
Kreisverkehr
Bliesheimer
Dem Vorhaben zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen in dem O.g. Bereich kann
aus Sicht der Feuerwehr als unmittelbarem Anlieger des Kreisverkehrs nur
beschränkt zugestimmt werden.
'~
~!
t
j
{
Begründung:
An den in den Kreisverkehr einmündenden Straßen Bliesheimer Str. Kolberger Str.
und Gustav-Heinemann- Str. wurden 1992 mit Inbetriebnahme der Rettungs- und
Feuerwache Bedarfsampeln errrichtet, die aus der Wache heraus bei Ausrücken auf
"ROT' geschaltet werden können und den fliessenden Strassenverkehr betreffen.
Dies war sowohl planerisch als auch politisch so gewollt.
Hiermit. sollte erreicht werden, dass der fliessende Verkehr angehalten wird und
somit die nach Alarmierung ausrückenden Fahrzeuge zur Inanspruchnahme von
Sonder- und Wegerecht nur blaues Blinklicht, aber nicht Sondersignal einsetzen
müssen um eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.
Dies funktioniert in der Praxis jedoch auf den fliessenden Verkehr bezogen bis heute
nicht, da häufig Verkehrsteilnehmer das Ampelsignal nicht wahrnehmen oder
bewusst missachten.
Der Fussgänger, der eine der vier Strassen überqueren möchte erhält jedoch
keinerlei Ampelsignal und somit auch keine Vorgabe, die Straße während einer
Alarmausfahrt nicht zu queren.
Wenn jetzt dem Fussgänger durch Schaffung eines Fußgängerüberweges noch
zusätzlich eine gewisse Sicherheit beim überqueren der Straße suggeriert wird, die
zumindest in dem Ausfahrtbereich der Alarmfläche der Rettungs- und Feuerwache in
den Bereich Kreisverkehr Bliesheimer Str. LR. Bliesheim nicht vorhanden ist, ist dies
nach meiner Ansicht sehr problematisch.
Als einzige Alternative sehe ich daher, meine Mitarbeiter noch einmal ausdrücklich
darauf hinweisen müssen, dass jede Einsatzfahrt aus der Wache, die eine
Inanspruchnahme
von Sonder- und Wege rechten erfordert, grundsätzlich, egal ob
die Bedarfsampel geschaltet wurde oder nicht, immer unter Verwendung von blauem
Blinklicht und Sondersignal zu erfolgen hat
Feuer- und Rettungswache Erftstadt, Gustav-Heinemann-Str. 1,50374 Erftstadt,
Tel. 02235/409-2&8, Fax 02235/409-284