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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung – für das Geschäftsjahr 2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung – für das Geschäftsjahr 2008) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung – für das Geschäftsjahr 2008) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung – für das Geschäftsjahr 2008)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 420/2007 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 15.08.2007 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 12.09.2007 Rat 20.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung – für das Geschäftsjahr 2008 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.08.2007 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit einem Gesamtertrag einschl. Zinserträge 4.112.000,00 € und einem Gesamtaufwand einschl. Steuern 3.902.000,00 € und im Vermögensplan –Einnahmen und Ausgaben auf 1.479.279,00 € festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 1.500.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von aufzunehmen. 1.000.000 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung für das Geschäftsjahr 2008 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Betriebsleitung legt mit dem Wirtschaftsplan 2008,deutlich vor dem sonst üblichen Termin, in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses, eine in sich stimmige und durch Auswertung von Daten der zurückliegenden Jahre ordentliche Prognose der zu erwartenden Unternehmenszahlen vor. Die maßgeblich ergebniswirksamen Ein- bzw. Ausgaben wurden sorgfältig geschätzt und diese dürften auch zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr für 2008 nicht konkreter abzuschätzen sein. Daher hat sich die Betriebsleitung dazu entschlossen, frühzeitig der Politik ein Instrument an die Hand zu geben, bei dem dieser ausreichend Zeit bleibt, evtl. Risiken die sich durch die knappe Budgetierung der verschiedenen Ausgabepositionen ergeben zu werten. Die Betriebsleitung hatte für das Wirtschaftsjahr 2007 eine Tarifanpassung vorgeschlagen und diese mit folgenden Argumenten begründet: • • • • • Die Unterhaltungsaufwendungen sollten um rd. 30.000 Euro gesteigert werden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (Material) sollten um rd. 40.000 Euro erhöht werden. Das Leitungsnetz sollte auf der Investitionsseite (Vermögensplan) insgesamt hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit und des Zustandes verbessert werden. Bei den Wasserbezugskosten wurde, aufgrund der in den Verträgen verankerten Preisgleitklausel, eine Erhöhung um rd. 2 Cent je cbm prognostiziert. Die seinerzeitige Prognose ist im Übrigen voll eingetroffen. Der hierdurch entstehende Mehraufwand belief sich auf rd. 60.000 Euro. Das nicht erreichen des Jahresmindestgewinnes führt zu einer Verminderung der an den Haushalt der Stadt abzuführenden Konzessionsabgabe. Die Kapitalverstärkung der Bäder könnte nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen. Der Rat der Stadt Erftstadt ist der seinerzeitigen Empfehlung der Betriebsleitung nicht gefolgt, so dass diese bereits im Jahr 2007 dem vorgesehenen Umfang der Netzertüchtigung nicht folgen konnte und die Ausgaben weiter zu Lasten des Netzes bzw. zu Gunsten des Jahresergebnisses begrenzt hat. Die Betriebsleitung hat den Wirtschaftsplan 2008 unter Zugrundelegung der gleichen Einsparungen erneut aufgestellt und die veranschlagten Mittel lassen allenfalls eine kurzfristige Erhaltung des Netzes zu. Auf Störungen die Sinnvollerweise ein Auswechseln störanfälliger Leitungsstränge erforderlich machen würden, kann demnach allenfalls durch eine Reparatur reagiert werden. Die Aktivierung derartiger Arbeiten und Deckung aus dem Vermögensplan ist mithin nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Dabei ist zu bedenken, dass erstmals seit dem Jahr 2006 eine exakt zugeordnete Störungserfassung vorliegt, welche eine langfristige Investitions- bzw. Unterhaltungsplanung bis zum Jahr 2011 ermöglicht. In Kenntnis dieser Daten, lässt sich sicher der „Sparkurs“ zugunsten -2- günstiger Entgelte nocheinige Jahre fortsetzen, allerdings wird z.B. der nicht zu steuernde Wasserverlust zwangsläufig zu späteren deutlichen Entgeltsprüngen führen. Im laufenden Wirtschaftsjahr zeigte sich beim Wasserbezug eine deutliche Abnahme, welche zweierlei Ursachen haben könnte. Es könnte sein, dass der allgemeine Wasserverbrauch der Kunden deutlich unter die Grenze von rd. 130 Litern pro Einwohner und Tag gesunken ist. Es wäre aber auch wiederum möglich, dass die Beseitigung einer Leckage an einer Transportleitung zu erheblichen Einsparungen bei den Wasserverlusten geführt hat. Nach Auswertung und Gegenüberstellung der Wasserbezüge geht die Betriebsleitung davon aus, dass die Leckagebeseitigung tatsächlich zu einer Begrenzung des Wasserverlustes geführt hat und dass der allgemeine Wasserverbrauch der Kunden zwar rückläufig ist, sich aber nicht in dieser Größenordnung bewegt. Die Auswirkungen auf den Erfolgsplan sind bei den verringerten Wasserbezugskosten ersichtlich. Diese dürften demnach unter denen des Jahres 2006 liegen. So erfreulich dieses Ergebnis auch ist, es macht deutlich, dass unsere Netz mittlerweile eine Größe erreicht hat, die einer konkreten Netzsteuerung und der damit einhergehenden Netzüberwachung bedarf. Rechnet man die Zahlen des eingesparten Wasserverlustes auf die Jahre hoch, ließe sich sicher manche Erhaltungsinvestition damit finanzieren. Die Netzertüchtigung sowie die langfristige Erhaltung des Anlagevermögens sind nur bedingt und risikobehaftet mit den derzeitigen Wasserpreisen zu gewährleisten. Durch die seinerzeitige Ablehnung jedweder Preiserhöhung in der Wasserversorgung, konnten die Mehraufwendungen für die Hausanschlüsse sowie Baukostenzuschüsse, welche aus der in 2007 auf 19% erhöhten Mehrwertsteuer resultieren, nicht auf die Bauherren umgelegt werden. Der dadurch entstehende Einnahmeverlust wird etwa einen Betrag von rd. 16.000 Euro im Wirtschaftsjahr 2007 ausmachen. Für das Jahr 2008 ist daher eine Erhöhung der Preise für die Hausanschlüsse und BKZ zwingend erforderlich. Die Betriebsleitung wird eine diesbezügliche Änderung der Preisregelung mit separater Vorlage zur Sitzung einbringen. (Bösche) -3-