Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 420/2007
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 15.08.2007
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
12.09.2007
Rat
20.09.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung – für das
Geschäftsjahr 2008
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.08.2007
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit
einem Gesamtertrag einschl. Zinserträge
4.112.000,00 €
und
einem Gesamtaufwand einschl. Steuern
3.902.000,00 €
und im Vermögensplan –Einnahmen und Ausgaben
auf
1.479.279,00 €
festgesetzt.
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
aufzunehmen.
1.000.000 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung
für das Geschäftsjahr 2008 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Betriebsleitung legt mit dem Wirtschaftsplan 2008,deutlich vor dem sonst üblichen Termin, in
der letzten Sitzung des Betriebsausschusses, eine in sich stimmige und durch Auswertung von
Daten der zurückliegenden Jahre ordentliche Prognose der zu erwartenden Unternehmenszahlen
vor.
Die maßgeblich ergebniswirksamen Ein- bzw. Ausgaben wurden sorgfältig geschätzt und diese
dürften auch zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr für 2008 nicht konkreter
abzuschätzen sein. Daher hat sich die Betriebsleitung dazu entschlossen, frühzeitig der Politik ein
Instrument an die Hand zu geben, bei dem dieser ausreichend Zeit bleibt, evtl. Risiken die sich
durch die knappe Budgetierung der verschiedenen Ausgabepositionen ergeben zu werten.
Die Betriebsleitung hatte für das Wirtschaftsjahr 2007 eine Tarifanpassung vorgeschlagen und
diese mit folgenden Argumenten begründet:
•
•
•
•
•
Die Unterhaltungsaufwendungen sollten um rd. 30.000 Euro gesteigert werden.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (Material) sollten um rd. 40.000 Euro erhöht
werden.
Das Leitungsnetz sollte auf der Investitionsseite (Vermögensplan) insgesamt hinsichtlich
seiner Leistungsfähigkeit und des Zustandes verbessert werden.
Bei den Wasserbezugskosten wurde, aufgrund der in den Verträgen verankerten
Preisgleitklausel, eine Erhöhung um rd. 2 Cent je cbm prognostiziert. Die seinerzeitige
Prognose ist im Übrigen voll eingetroffen. Der hierdurch entstehende Mehraufwand belief
sich auf rd. 60.000 Euro.
Das nicht erreichen des Jahresmindestgewinnes führt zu einer Verminderung der an den
Haushalt der Stadt abzuführenden Konzessionsabgabe. Die Kapitalverstärkung der Bäder
könnte nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen.
Der Rat der Stadt Erftstadt ist der seinerzeitigen Empfehlung der Betriebsleitung nicht gefolgt, so
dass diese bereits im Jahr 2007 dem vorgesehenen Umfang der Netzertüchtigung nicht folgen
konnte und die Ausgaben weiter zu Lasten des Netzes bzw. zu Gunsten des Jahresergebnisses
begrenzt hat.
Die Betriebsleitung hat den Wirtschaftsplan 2008 unter Zugrundelegung der gleichen
Einsparungen erneut aufgestellt und die veranschlagten Mittel lassen allenfalls eine kurzfristige
Erhaltung des Netzes zu. Auf Störungen die Sinnvollerweise ein Auswechseln störanfälliger
Leitungsstränge erforderlich machen würden, kann demnach allenfalls durch eine Reparatur
reagiert werden. Die Aktivierung derartiger Arbeiten und Deckung aus dem Vermögensplan ist
mithin nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
Dabei ist zu bedenken, dass erstmals seit dem Jahr 2006 eine exakt zugeordnete
Störungserfassung vorliegt, welche eine langfristige Investitions- bzw. Unterhaltungsplanung bis
zum Jahr 2011 ermöglicht. In Kenntnis dieser Daten, lässt sich sicher der „Sparkurs“ zugunsten
-2-
günstiger Entgelte nocheinige Jahre fortsetzen, allerdings wird z.B. der nicht zu steuernde
Wasserverlust zwangsläufig zu späteren deutlichen Entgeltsprüngen führen.
Im laufenden Wirtschaftsjahr zeigte sich beim Wasserbezug eine deutliche Abnahme, welche
zweierlei Ursachen haben könnte. Es könnte sein, dass der allgemeine Wasserverbrauch der
Kunden deutlich unter die Grenze von rd. 130 Litern pro Einwohner und Tag gesunken ist. Es wäre
aber auch wiederum möglich, dass die Beseitigung einer Leckage an einer Transportleitung zu
erheblichen Einsparungen bei den Wasserverlusten geführt hat. Nach Auswertung und
Gegenüberstellung der Wasserbezüge geht die Betriebsleitung davon aus, dass die
Leckagebeseitigung tatsächlich zu einer Begrenzung des Wasserverlustes geführt hat und dass
der allgemeine Wasserverbrauch der Kunden zwar rückläufig ist, sich aber nicht in dieser
Größenordnung bewegt. Die Auswirkungen auf den Erfolgsplan sind bei den verringerten
Wasserbezugskosten ersichtlich. Diese dürften demnach unter denen des Jahres 2006 liegen.
So erfreulich dieses Ergebnis auch ist, es macht deutlich, dass unsere Netz mittlerweile eine
Größe erreicht hat, die einer konkreten Netzsteuerung und der damit einhergehenden
Netzüberwachung bedarf. Rechnet man die Zahlen des eingesparten Wasserverlustes auf die
Jahre hoch, ließe sich sicher manche Erhaltungsinvestition damit finanzieren. Die
Netzertüchtigung sowie die langfristige Erhaltung des Anlagevermögens sind nur bedingt und
risikobehaftet mit den derzeitigen Wasserpreisen zu gewährleisten.
Durch die seinerzeitige Ablehnung jedweder Preiserhöhung in der Wasserversorgung, konnten die
Mehraufwendungen für die Hausanschlüsse sowie Baukostenzuschüsse, welche aus der in 2007
auf 19% erhöhten Mehrwertsteuer resultieren, nicht auf die Bauherren umgelegt werden. Der
dadurch entstehende Einnahmeverlust wird etwa einen Betrag von rd. 16.000 Euro im
Wirtschaftsjahr 2007 ausmachen. Für das Jahr 2008 ist daher eine Erhöhung der Preise für die
Hausanschlüsse und BKZ zwingend erforderlich. Die Betriebsleitung wird eine diesbezügliche
Änderung der Preisregelung mit separater Vorlage zur Sitzung einbringen.
(Bösche)
-3-