Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
27.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 7
Bewertungsmatrix
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung wird in Stufen nach
folgenden Kriterien (in aufgeführter Reihenfolge) durchgeführt:
A) Ausschluss- / Plausibilitätsprüfungen:
Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Ausgeschlossene
Angebote bleiben grundsätzlich in den darauf folgenden Wertungsstufen unberücksichtigt!
1. Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit.
Fehlen die in den Angebotsbedingungen angegebenen Unterlagen oder sind diese
unvollständig, wird das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen.
2. Prüfung, ob alle geforderten Unterschriften vorhanden sind.
Fehlen an den entsprechend vorgesehenen Stellen der Angebotsblätter der
Firmenstempel und/oder die rechtsverbindliche Unterschrift, so kann das Angebot
von der Vergabe ausgeschlossen werden. Fehlen die Unterschrift und/oder der
Firmenstempel auf dem Angebotsblankett, wird das Angebot ausgeschlossen.
3. Plausibilitätsprüfung der Stundenverrechnungssätze.
a) Die Stundenverrechnungssätze (STV´s) werden hinsichtlich der tariflichen und
gesetzlichen Mindestvoraussetzungen auf Plausibilität geprüft.
b) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich eine Offenlegung der Berechung
einzelner oder mehrerer STV´s vor. Der/die Bieter verpflichten sich, innerhalb von 3
Werktagen nach Aufforderung, die Plausibilität der angegebenen Werte schriftlich zu
begründen. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach oder reicht die
Begründung nicht aus, kann das Angebot von der weiteren Bewertung
ausgeschlossen werden.
4. Plausibilitätsprüfung der Objektleitung/Vorarbeitung
Die vom Bieter angegebenen Aufsichtsstunden werden mit den Angaben in den
Stundenverrechnungssätzen (Position 3.10 des Stundenverrechnungssatzes) auf
Plausibilität geprüft.
Die Abweichung in % vom Durchschnittswert (Std.) wird als Punktabzug bewertet.
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Anlage 7
5. Bewertung des Leistungsmittelwertes (qm/Std.) aller verbleibenden
Angebote.
Angebote, deren durchschnittlicher Leistungswert (aus der Zusammenstellung) mehr
als 15 % über oder unter dem errechneten Leistungsmittelwert aller verbleibenden
Angebote liegt, werden von der weiteren Vergabe ausgeschlossen.
B) Bewertung
Bewertet werden nur Angebote, die die Plausibilitätsprüfung bestanden haben. Jede
Wertungsstufe hat eine maximal erreichbare Punktzahl. Dieser Maximalwert und der Bezug
dazu, sind zu jeder Wertungsstufe angegeben. Die prozentualen Abweichungen werden auf
die maximalen Punkte bezogen und immer in Abzug gebracht.
1. Wertung des Angebotspreises.
Maximale Punktzahl für das niedrigste Angebot:
300 Punkte
2. Wertung der Gesamtreinigungsstunden
Aus allen verbliebenen Angeboten wird ein Mittelwert der Gesamtreinigungsstunden
errechnet. Ein Punktabzug erfolgt nur für Angebote, die diesen Mittelwert unterschreiten!
Maximale Punktzahl für den Mittelwert:
100 Punkte
3. Wertung der Stundenverrechnungssätze
Aus allen verbliebenen Angeboten wird ein Mittelwert der Stundenverrechungssätze
errechnet. Ein Punktabzug erfolgt nur für Angebote, die diesen Mittelwert unterschreiten!
Maximale Punktzahl für den Mittelwert:
100 Punkte
4. Wertung der Aufsichtsstunden (Objektleitung / Vorarbeitung)
Aus allen verbliebenen Angeboten wird ein Mittelwert der Aufsichtsstunden errechnet.
Ein Punktabzug erfolgt nur für Angebote, die diesen Mittelwert unterschreiten!
Maximale Punktzahl für den Mittelwert:
100 Punkte
5. Wertung der Referenzen
Referenzen werden nur bei den Bietern gewertet, die von der Punktzahl des
Bestplatzierten maximal 5 % abweichen; in folgender Reihenfolge:
a) Vergleichbarkeit der Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung
b) Vergleichbarkeit der Objektgrößen und Objektstruktur
c) Entfernung der Referenz zu den ausgeschriebenen Objekten
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