Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 100/2008
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.02.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.04.2008
28.10.2008
Antrg bzgl. Anlegung von Zebrastreifen im Bereich Liblar-Süd (Willy-Brandt-Str. /
Kolberger Str. / Am Schießendahl)
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.02.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen meiner Untersuchung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und
Radfahrer an Kreisverkehrsplätzen im Jahr 2003 hatte ich auch die beiden Kreisverkehrsplätze
K 44/ Willy-Brandt-Straße/ Kolberger Straße und K 44/ Willy- Brandt-Straße/ Am Schießendahl mit
einbezogen. Für die Kreispolizeibehörde und den Rhein-Erft-Kreis (Baulastträger der
Kreisstraße K 44) sind diese beiden Kreisverkehrsplätze nach den Musterplänen als „außerorts
gelegene Kreisverkehrsplätze“ zu behandeln. Bei den außerorts gelegenen Kreisverkehrsplätzen
sollen grundsätzlich keine Fußgängerüberwege angelegt werden (siehe auch meine Vorlage zum
A7/1326, Betreff: Antrag bzgl. Ausstattung mehrerer Keisverkehrsplätze mit Zebrastreifen)
Auf eine Zählung der querenden Fußgänger und Radfahrer an den beiden Kreisverkehrsplätzen
wurde verzichtet, da die notwendigen 50 Fußgänger pro Stunde, die nach den Richtlinien für die
Anlegung von Fußgängerüberwegen, mit Sicherheit nicht erreicht werden. Da das
Unfallgeschehen an den beiden Kreisverkehrsplätzen auch weiterhin unauffällig ist, schlage ich vor
hier die derzeitige Verkehrsregelung beizubehalten.
(Bösche)