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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

f /I ">, q ; !:rf." -- / SM 10 \14 2~ " Rhein-Erft-Kreis . Der Landrat. 66 . 50124 Bergheim Stadt Erftstadt Holzdamm 10 Datum 29.08.2008 Mein Zeichen 50374 Erftstadt 66/94/34/K44/0 Auskunft erteilt Herr Zünskes Zimmer Nr. 3-46 Telefon 02271 Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den bei den Kreisverkehrsplätzen K44/ Am Schießendahl/ Wi11y-Brandt-Straße und K44/ Kolbergstraße/ Wi11y-Brandt-Straße Antrag der (DU-Fraktion vom 11.02.2008 Ihr Schreiben vom 20.08.2008; Ihr Zeichen: 6610-15 Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den beiden o.g. Kreisverkehrsplätzen wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach geprüft. Vor einigen Jahren hat in gleicher Angelegenheit ein Ortstermin mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde , der Polizei und des Kreises stattgefunden, in dem der Sachverhalt abschließend erörtert worden war. Entsprechend dem Merkblatt für kleine Kreisverkehrsplätze werden Fußgänger und Radfahrer, die sich auf einem umlaufenden Geh- und Radweg parallel zur Ringfahrbahn bewegen, außerorts untergeordnet und innerorts bevorrechtigt (Fußgängerüberweg und Radfurt) geführt. 83-4678 Fax 02271 83-2329 E-Mail ralf.zuenskes@rhein-erft-kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertrau1ichen, schützenswerten Daten per E-Mail Hausadresse WiHy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Fußgängerüberwege sind grundsätzlich ~ur innerorts zulässig. Die beiden Kreisverkehrsplätze liegen straßenrechtlich außerhalb der Ortsdurchfahrt; straßenverkehrsrechtlich jedoch innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Diesweist bereits auf die außergewöhnliche Lageder beiden Kreiselhin. Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur 5ervice- und Zulassungsstel1e im Kreishaus Bergheim) Da sich die K44 dem Kfz- Führer auf Grund der Straßenraumgestaltung und der Linienführung als außerörtliche Straße darstellt (siehe Anlage), sollten keine Fußgängerüberwege über die K44 markiert werden. Diese könnten zu einer gefährlichen Scheinsicherheit für Fußgänger führen. Bankverbindungen Postbank Köln (BLZ 370 100 50) Konto: 10 850 505 KreissparKasse Aus den Gemeindestraßenästen wird die Situation eher als innerörtliche Verkehrssituation wahrgenommen. Gegen Fußgängerüberwege über die Gemeindestraßenäste bestünden daher im Grundsatz keine Bedenken. Aus Gründen der Einheitlichkeit und der Begreifbarkeit müssen die Vorrangverhältnisse an einem Kreisverkehrsplatz aber einheitlich sein. UnterK:\66Amtslauf\3\34\340\I<44_AntragCDUFGÜ B 080829.doc Köln (BLZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 Öffent1. Verkehrsmittel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestel1en: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.de oder 022341806-0 Seite 2 von 3 schiedliche Regelungen an ein und demselben Kreisel wären den Verkehrsteilnehmern nicht zu vermitteln. Auf Grund der Erfahrungen mit vielen anderen Kreisverkehrsplätzen im Rhein-Erft-Kreis hat sich gezeigt, dass im Zweifelsfall die Unterordnung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs die bessere Lösung ist. Die Verkehrsübergänge bzw. Querungsstellen sind durch Fahrbahnteiler klassisch gesichert. Da an den beiden betreffenden Kreisverkehrsplätzen keine Unfallauffälligkeiten zu verzeichnen sind, sollte die bestehende Verkehrsregelung beibehalten und auf die Anlegung von Fußgängerüberwegen im Interesse der Verkehrssicherheit verzichtet werden. Im Sinne der Verwaltungsökonomie bitte ich darum, zukünftig von der Weiterleitung analoger Schreiben abzusehen, die Autoren direkt zu bescheiden und mir eine Durchschrift Ihres Antwortschreibens zukommen zu lassen. Kohlmann