Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
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Rhein-Erft-Kreis . Der Landrat. 66 . 50124 Bergheim
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
Datum
29.08.2008
Mein Zeichen
50374 Erftstadt
66/94/34/K44/0
Auskunft erteilt
Herr Zünskes
Zimmer Nr.
3-46
Telefon
02271
Einrichtung von Fußgängerüberwegen
an den bei den Kreisverkehrsplätzen
K44/ Am Schießendahl/ Wi11y-Brandt-Straße und
K44/ Kolbergstraße/ Wi11y-Brandt-Straße
Antrag der (DU-Fraktion vom 11.02.2008
Ihr Schreiben vom 20.08.2008; Ihr Zeichen: 6610-15
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den beiden o.g. Kreisverkehrsplätzen wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach geprüft. Vor
einigen Jahren hat in gleicher Angelegenheit ein Ortstermin mit Vertretern
der Straßenverkehrsbehörde , der Polizei und des Kreises stattgefunden, in
dem der Sachverhalt abschließend erörtert worden war.
Entsprechend dem Merkblatt für kleine Kreisverkehrsplätze werden Fußgänger und Radfahrer, die sich auf einem umlaufenden Geh- und Radweg
parallel zur Ringfahrbahn bewegen, außerorts untergeordnet und innerorts
bevorrechtigt (Fußgängerüberweg und Radfurt) geführt.
83-4678
Fax
02271 83-2329
E-Mail
ralf.zuenskes@rhein-erft-kreis.de
Hinweis:
Versenden Sie keine vertrau1ichen, schützenswerten Daten per E-Mail
Hausadresse
WiHy-Brandt-Platz
1
50126 Bergheim
Telefon
02271 83-0
Fax 02271 83-2300
Internet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-erft-kreis.de
Postadresse
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Fußgängerüberwege sind grundsätzlich ~ur innerorts zulässig. Die beiden
Kreisverkehrsplätze liegen straßenrechtlich außerhalb der Ortsdurchfahrt;
straßenverkehrsrechtlich jedoch innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Diesweist bereits auf die außergewöhnliche Lageder beiden Kreiselhin.
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
(nur 5ervice- und Zulassungsstel1e im
Kreishaus Bergheim)
Da sich die K44 dem Kfz- Führer auf Grund der Straßenraumgestaltung
und
der Linienführung als außerörtliche Straße darstellt (siehe Anlage), sollten
keine Fußgängerüberwege
über die K44 markiert werden. Diese könnten zu
einer gefährlichen Scheinsicherheit für Fußgänger führen.
Bankverbindungen
Postbank
Köln (BLZ 370 100 50)
Konto: 10 850 505
KreissparKasse
Aus den Gemeindestraßenästen wird die Situation eher als innerörtliche
Verkehrssituation wahrgenommen. Gegen Fußgängerüberwege über die
Gemeindestraßenäste bestünden daher im Grundsatz keine Bedenken.
Aus Gründen der Einheitlichkeit und der Begreifbarkeit müssen die Vorrangverhältnisse an einem Kreisverkehrsplatz aber einheitlich sein. UnterK:\66Amtslauf\3\34\340\I<44_AntragCDUFGÜ
B 080829.doc
Köln (BLZ 370 502 99)
Konto: 142 001 200
Öffent1. Verkehrsmittel
zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestel1en: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus
- Weitere
Infos:
www.revg.de oder 022341806-0
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schiedliche Regelungen an ein und demselben Kreisel wären den Verkehrsteilnehmern nicht zu vermitteln.
Auf Grund der Erfahrungen mit vielen anderen Kreisverkehrsplätzen
im
Rhein-Erft-Kreis hat sich gezeigt, dass im Zweifelsfall die Unterordnung des
Fußgänger- und Fahrradverkehrs die bessere Lösung ist. Die Verkehrsübergänge bzw. Querungsstellen sind durch Fahrbahnteiler klassisch gesichert.
Da an den beiden betreffenden Kreisverkehrsplätzen keine Unfallauffälligkeiten zu verzeichnen sind, sollte die bestehende Verkehrsregelung beibehalten und auf die Anlegung von Fußgängerüberwegen im Interesse der
Verkehrssicherheit verzichtet werden.
Im Sinne der Verwaltungsökonomie bitte ich darum, zukünftig von der Weiterleitung analoger Schreiben abzusehen, die Autoren direkt zu bescheiden
und mir eine Durchschrift Ihres Antwortschreibens zukommen zu lassen.
Kohlmann