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Antrag (Anlage Feuerwehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Antrag (Anlage Feuerwehr)

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Inhalt der Datei

370 2008-04-03 An Einrichtung von Fußgängerüberwegen Str.lGustav-Heinemann-Str. hier: Stellungnahmeder Feuerwehr am Kreisverkehr Bliesheimer Dem Vorhaben zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen in dem o.g. Bereich kann aus Sicht der Feuerwehr als unmittelbarem Anlieger des Kreisverkehrs nur beschränkt zugestimmt werden. Begründung: An den in den Kreisverkehr einmündenden Straßen Bliesheimer Str. Kalberger Str. und Gustav-Heinemann- Str. wurden 1992 mit Inbetriebnahme der Rettungs- und Feuerwache Bedarfsampeln errrichtet, die aus der Wache heraus bei Ausrücken auf "ROT" geschaltet werden können und den fliessenden Strassenverkehr betreffen. Dies war sowohl planerisch als auch politisch so gewollt. Hiermit sollte erreicht werden, dass der fliessende Verkehr angehalten wird und somit die nach Alarmierung ausrückenden Fahrzeuge zur Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerecht nur blaues Blinklicht, aber nicht Sondersignal einsetzen müssen um eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden. Dies funktioniert in der Praxis jedoch auf den fliessenden Verkehr bezogen bis heute nicht, da häufig Verkehrsteilnehmer das Ampelsignal nicht wahrnehmen oder bewusst missachten. Der Fussgänger, der eine der vier Strassen überqueren möchte erhält jedoch keinerlei Ampelsignal und somit auch keine Vorgabe, die Straße während einer Alarmausfahrt nicht zu queren. Wenn jetzt dem Fussgänger durch Schaffung eines Fußgängerüberweges noch zusätzlich eine gewisse Sicherheit beim überqueren der Straße suggeriert wird, die zumindest in dem Ausfahrtbereich der Alarmfläche der Rettungs- und Feuerwache in den Bereich Kreisverkehr Bliesheimer Str. LR. Bliesheim nicht vorhanden ist, ist dies nach meiner Ansicht sehr problematisch. Als einzige Alternative sehe ich daher, meine Mitarbeiter noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass jede Einsatzfahrt aus der Wache, die eine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten erfordert, grundsätzlich, egal ob die Bedarfsampel geschaltet wurde oder nicht, immer unter Verwendung von blauem Blinklicht und Sondersignal zu erfolgen hat. Feuer- und Rettungswache Erftstadt, Gustav-Hejnemann-Str. 1, ~0374 Erftstadt, Tel. 02235/409-288, Fax 02235/409-284