Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
370
2008-04-03
An
Einrichtung von Fußgängerüberwegen
Str.lGustav-Heinemann-Str.
hier: Stellungnahmeder Feuerwehr
am
Kreisverkehr
Bliesheimer
Dem Vorhaben zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen in dem o.g. Bereich kann
aus Sicht der Feuerwehr als unmittelbarem Anlieger des Kreisverkehrs nur
beschränkt zugestimmt werden.
Begründung:
An den in den Kreisverkehr einmündenden Straßen Bliesheimer Str. Kalberger Str.
und Gustav-Heinemann- Str. wurden 1992 mit Inbetriebnahme der Rettungs- und
Feuerwache Bedarfsampeln errrichtet, die aus der Wache heraus bei Ausrücken auf
"ROT" geschaltet werden können und den fliessenden Strassenverkehr betreffen.
Dies war sowohl planerisch als auch politisch so gewollt.
Hiermit sollte erreicht werden, dass der fliessende Verkehr angehalten wird und
somit die nach Alarmierung ausrückenden Fahrzeuge zur Inanspruchnahme von
Sonder- und Wegerecht nur blaues Blinklicht, aber nicht Sondersignal einsetzen
müssen um eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.
Dies funktioniert in der Praxis jedoch auf den fliessenden Verkehr bezogen bis heute
nicht, da häufig Verkehrsteilnehmer das Ampelsignal nicht wahrnehmen oder
bewusst missachten.
Der Fussgänger, der eine der vier Strassen überqueren möchte erhält jedoch
keinerlei Ampelsignal und somit auch keine Vorgabe, die Straße während einer
Alarmausfahrt nicht zu queren.
Wenn jetzt dem Fussgänger durch Schaffung eines Fußgängerüberweges noch
zusätzlich eine gewisse Sicherheit beim überqueren der Straße suggeriert wird, die
zumindest in dem Ausfahrtbereich der Alarmfläche der Rettungs- und Feuerwache in
den Bereich Kreisverkehr Bliesheimer Str. LR. Bliesheim nicht vorhanden ist, ist dies
nach meiner Ansicht sehr problematisch.
Als einzige Alternative sehe ich daher, meine Mitarbeiter noch einmal ausdrücklich
darauf hinweisen müssen, dass jede Einsatzfahrt aus der Wache, die eine
Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten erfordert, grundsätzlich, egal ob
die Bedarfsampel geschaltet wurde oder nicht, immer unter Verwendung von blauem
Blinklicht und Sondersignal zu erfolgen hat.
Feuer- und Rettungswache Erftstadt, Gustav-Hejnemann-Str. 1, ~0374 Erftstadt,
Tel. 02235/409-288, Fax 02235/409-284