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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2009 an Feuerwehrgerätehäusern und Ob-dachlosenunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2009 an Feuerwehrgerätehäusern und Ob-dachlosenunterkünften) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2009 an Feuerwehrgerätehäusern und Ob-dachlosenunterkünften)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 509/2008 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 02.10.2008 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 28.10.2008 04.12.2008 Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2009 an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.10.2008 Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2009 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2009" aufgelistet sind, im Jahr 2009 auch zu realisieren. Der Ausschuss für öffentlicher Ordnung und Verkehr wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung über das Bauprogramm erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt (Bösche) -2-