Daten
Kommune
Pulheim
Größe
11 kB
Datum
01.04.2009
Erstellt
30.03.09, 10:31
Aktualisiert
30.03.09, 10:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-661-Ra
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
01.04.2009
Herr Rademann
(Verfasser/in)
ö. S.
X
113/2009
nö. S. TOP
10.03.2009
(Datum)
BETREFF:
Umsetzungsstand der Kanalsanierungsmaßnahmen Aufhebung bzw. Erweiterung der Einleitungsbeschränkungen im Bereich
der "roten Straßen"
MITTEILUNG:
Die Stadt Pulheim hat in den Jahren 2000/2001 hydrodynamische Berechnungen der Kanalnetze
in allen Ortsteilen Pulheims außer in Sinnersdorf durchführen lassen. Im Ergebnis der Berechnungen wurden besonders belastete Bereiche des Netzes besonderen Auflagen unterworfen.
In der Baugenehmigung muss zur Bedingung gemacht werden, dass vom Beginn eines Regens
bis 2 Stunden nach dem Regen kein Abwasser – Regen- und Schmutzwasser – in den Kanal eingeleitet wird. Dazu ist das Niederschlagswasser auf dem Grundstück - auch mit erhöhtem Aufwand bei nicht ausreichender Versickerungsmöglichkeit des Bodens - zu versickern oder in Becken zu speichern und es darf erst 2 Stunden nach dem Regenende in den Kanal eingeleitet werden. Das Schmutzwasser ist zu speichern und darf ebenfalls erst 2 Stunden nach Regenende in
den Kanal eingeleitet werden. Bei Erweiterung der Bebauung eines oder mehrerer Grundstücke ist
das zusätzliche Abwasser wie oben beschrieben zu behandeln. Bei Abbruch eines Gebäudes besteht kein Bestandsschutz im Hinblick auf die Abwasserableitung.
Zur Herstellung des hydraulischen „Normalzustands“ im Kanalnetz sind aus der hydrodynamischen Berechnung viele Kanalsanierungsmaßnahmen hervorgegangen, die bis heute zum großen
Teil auch umgesetzt worden sind.
Über den Stand der Umsetzung der hydraulischen Kanalsanierungsmaßnahmen zur Entlastung
des Kanalnetzes in den Ortsteilen Brauweiler und Dansweiler hat die Verwaltung bereits in den
Sitzungen des BVA bzw. TVA am 25.06.2003, 30.06.2004 und am 14.12.05 informiert.
Ende 2005 sind die letzten hydraulischen Kanalsanierungsmaßnahmen in Brauweiler und Dansweiler abgeschlossen worden. Die Einleitungsbeschränkungen sämtlicher "roten Straßen" in
Brauweiler und Dansweiler waren damit aufgehoben.
In den Ortsteilen Sinthern und Geyen ist das Kanalnetz bereits im Frühjahr 2002 mit der letzten
Baumaßnahme in der Jakob-Sandt-Straße hydraulisch saniert gewesen. Somit sind seit dieser Zeit
auch die Ortsteile Sinthern und Geyen im Kanalbestand den Einleitungsbeschränkungen nicht
mehr unterworfen.
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Die hydrodynamische Berechnung für das Kanalnetz des Ortsteils Pulheim und die daraus resultierenden Sanierungsmaßnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am
26.02.2003 vorgestellt. Im Anschluss wurde auch für den Ortsteil Pulheim ein Lageplan mit besonders überlastetem Bereich erstellt.
Zwischenzeitlich ist eine Kanalsanierungsmaßnahme, ein Entlastungssammler in der Schubertstraße und Mozartstraße, der den Kanal in der Escherstraße entlastet und die Vorflut für weitere
Kanalsanierungsmaßnahmen schafft, umgesetzt worden. Im Zuge dieser Maßnahme ist das
Pumpwerk Jägerstraße entfallen, da das Abwasser nun im Freigefälle abfließen kann. Obwohl
diese Maßnahme zur Reduzierung der Überstauhäufigkeit beiträgt, breitet sich der Wasserspiegel
systembedingt nun auch bei kleineren und mittleren Regen im Netz der „Fordsiedlung“ aus und
führt bei fehlenden oder mangelhaften Rückstausicherungen zum Wassereintritt in den Kellern.
Die aufgrund dieser Problematik im Investitionsplan der Stadt Pulheim geplanten, zuletzt vorgezogenen Maßnahmen sollen zur Reduzierung der Häufigkeit des Einstaus führen.
Um die Entwässerungssituation in der Fordsiedlung nicht zu verschärfen gelten nunmehr auch für
dieses Gebiet die Einleitungsbeschränkung der „roten Straßen“ (s. Anlage 1).
Die Regelung einer Abwasserüberlassungspflicht in § 53 Abs. 1 c LWG NRW stellt sicher, dass
sich Grundstückseigentümer nicht aus Gründen der reinen Einsparung von Abwassergebühren mit
der Regenwasserbeseitigung von dem Kanalnetz der Gemeinde abkoppeln oder sich nicht anschließen. Nach § 53 Abs. 3 a Satz 2 LWG NRW bleibt die Möglichkeit der Gemeinde unberührt,
auf die Überlassung des Niederschlagswassers zu verzichten, wenn die Übernahme bereits erfolgt
ist und eine ordnungsgemäße, Beseitigung und eine ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers durch den Nutzungsberechtigten sichergestellt ist.
Abweichend von der grundsätzlich restriktiven Haltung wird die Verwaltung im Bereich der roten
Straßen, auf die Überlassungspflicht verzichten und folglich neue Versickerungsanlagen oder Abkopplungen von Regenwasser ermöglichen, sofern alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt
sind.
Die hydrodynamische Berechnung für das Kanalnetz des Ortsteils Stommeln und die daraus resultierenden Sanierungsmaßnahmen wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am
27.03.2001 vorgestellt. In diesem Ortsteil ist die hydraulische Überlastung so stark und flächendeckend gewesen, dass für den ganzen Ortsteil die vorgenannten Einschränkungen eingeführt werden mussten.
Der in 2008 durchgeführte Neubau des Regenüberlaufbeckens in der Nettegasse, die Kanalsanierungen in der Nettegasse und der Gartenstraße sowie die Vermaschung des Kanalnetzes in der
Venloerstraße/Nettegasse/Hauptstraße entlasteten etwa 1/3 des Einzugsgebietes in Stommeln.
Somit sind seit dem Abschluss der Maßnahmen auch für diese Gebiete die Einleitungsbeschränkungen aufgehoben. Der noch verbleibende Bereich der „roten Straßen“ ist in der Anlage 2 abgebildet.
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