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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2008) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2008) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2008)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 421/2007 Az.: 81 06-20 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 15.08.2007 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 12.09.2007 Rat 20.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2008 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.08.2007 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2008 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag einschließlich Zinsen in Höhe von 8.860.050,00 € Aufwand einschließlich Steuern in Höhe von 8.860.600,00 € und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2.306.400,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 2.500.000 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. 1.500.000,00 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2008 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Betriebsleitung verfügt durch die frühzeitige Erstellung des Jahresabschlusses 2006 sowie die aus der Buchhaltung stammenden Finanzdaten des laufenden Wirtschaftsjahres über ausreichendes Zahlenmaterial für eine hinreichend genaue Schätzung des Finanzbedarfs des Jahres 2008. Eine wesentlich exaktere Schätzung ist auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres zu erwarten, da die bestimmenden Größen wie Absatz, Grundpreis etc. auf der Ertragsseite, sowie Erftverbandsbeitrag und schlussendliche Unterhaltungsgrößen auf der Aufwandsseite im „Restjahr“ keinen größeren Schwankungen unterliegen dürften. Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht schlussabgestimmt, werden Erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch die Bauleitplanung und die beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige Schwankungen bei den Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine unterjährige Verschiebung von Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der Vermögensplan wurde so aufgestellt, dass insgesamt eine Deckung gegeben ist. Die Betriebsleitung hat dafür zu sorgen, dass das Unternehmen nicht nur im laufenden Jahr den Aufgaben zur Abwasserbeseitigung gerecht wird, sondern sie muss auch einen gesetzeskonformen Betrieb für die kommenden Jahre sicherstellen. Dazu ist es wichtig, den Eigenbetrieb strategisch so auszurichten, dass es möglichst nicht zu einem „Sanierungsstau“ und späteren krassen Entgeltsteigerungen kommt. Denn anders als in den Jahren zuvor, wird seitens der Wirtschaftsprüfer eine Aktivierung von Sanierungen –sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch in der Wasserversorgung- als äußerst kritisch gesehen. Demzufolge werden künftige Sanierungen nur noch über direkte Deckung aus den Entgelten –und nicht wie bisher über den Vermögensplan- zu finanzieren sein. Ausnahmen bleiben jedoch klassische hydraulische Sanierungen, also da wo Leitungen durch größere ersetzt werden. Innerhalb des Unternehmens wird daher derzeit an einem langfristigen Investitionsplan gearbeitet, welcher die betriebswirtschaftlich und entsprechend netzbedingten Investitionen weitestgehend aufeinander abstimmt. Der sicherlich nicht von heute auf morgen abzuschließende Prozess, sieht in den Anfängen zunächst einmal die konkrete Erfassung der Leitungsdaten vor. (Abschreibung, Alter, Hydraulik usw.). Mit den Erkenntnissen aus dieser Erhebung und den sich daraus ableitenden Notwendigkeiten, soll langfristig Entgeltsprüngen sowie einer Überalterung des Abwassernetzes vorgebeugt werden. Würde es gelingen, die Daten so sicher zu erfassen, dass eine Verschneidung z.B. mit der Wasserversorgung und den Notwendigkeiten aus dem Straßenbau erfolgen könnte, ließe sich hierüber, ein alle Belange berücksichtigender, „optimaler“ Reinvestitionszeitpunkt bestimmen. Insgesamt weicht der Wirtschaftsplan 2008 nur unwesentlich von den Werten des Vorjahres ab. Bedingt durch die Einführung eines Grundpreises sowie die erstmalig im Jahr 2007 vorgenommene Verzinsung des Anlagevermögens sind Verschiebungen im Bereich des Zinsaufwandes nicht auszuschließen. Diese sollten sich jedoch spätestens mit dem Jahresabschluss des Jahres 2008 insoweit festigen, dass für künftige Wirtschaftspläne die prognostizierten Zahlen sicher festgelegt werden können. -2- Seitens der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2008 die Notwendigkeit einer Entgelterhöhung nicht gesehen. Dennoch können evtl. Fehlbeträge infolge des sich abzeichnenden Rückgangs des Absatzes bei unserem Großverbraucher nicht ausgeschlossen werden. Die Betriebsleitung geht davon aus, dass der vorliegende Wirtschaftsplan 2008 dazu geeignet ist, den gesetzeskonformen und langfristig sicheren Betrieb der Abwasserbeseitigung zu gewährleisten. (Bösche) -3-