Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 421/2007
Az.: 81 06-20
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 15.08.2007
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
12.09.2007
Rat
20.09.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für
das Geschäftsjahr 2008
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.08.2007
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2008 wird im Erfolgsplan mit einem
Ertrag einschließlich Zinsen in Höhe von
8.860.050,00 €
Aufwand einschließlich Steuern in Höhe von
8.860.600,00 €
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
2.306.400,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
2.500.000 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
1.500.000,00 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2008 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Betriebsleitung verfügt durch die frühzeitige Erstellung des Jahresabschlusses 2006 sowie die
aus der Buchhaltung stammenden Finanzdaten des laufenden Wirtschaftsjahres über
ausreichendes Zahlenmaterial für eine hinreichend genaue Schätzung des Finanzbedarfs des
Jahres 2008. Eine wesentlich exaktere Schätzung ist auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt des
Jahres zu erwarten, da die bestimmenden Größen wie Absatz, Grundpreis etc. auf der
Ertragsseite, sowie Erftverbandsbeitrag und schlussendliche Unterhaltungsgrößen auf der
Aufwandsseite im „Restjahr“ keinen größeren Schwankungen unterliegen dürften.
Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht
schlussabgestimmt, werden Erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch die Bauleitplanung und die
beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige Schwankungen bei den
Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine unterjährige Verschiebung von
Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der Vermögensplan wurde so aufgestellt,
dass insgesamt eine Deckung gegeben ist.
Die Betriebsleitung hat dafür zu sorgen, dass das Unternehmen nicht nur im laufenden Jahr den
Aufgaben zur Abwasserbeseitigung gerecht wird, sondern sie muss auch einen gesetzeskonformen Betrieb für die kommenden Jahre sicherstellen. Dazu ist es wichtig, den Eigenbetrieb strategisch so auszurichten, dass es möglichst nicht zu einem „Sanierungsstau“ und späteren krassen
Entgeltsteigerungen kommt. Denn anders als in den Jahren zuvor, wird seitens der Wirtschaftsprüfer eine Aktivierung von Sanierungen –sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch in der
Wasserversorgung- als äußerst kritisch gesehen. Demzufolge werden künftige Sanierungen nur
noch über direkte Deckung aus den Entgelten –und nicht wie bisher über den Vermögensplan- zu
finanzieren sein. Ausnahmen bleiben jedoch klassische hydraulische Sanierungen, also da wo
Leitungen durch größere ersetzt werden.
Innerhalb des Unternehmens wird daher derzeit an einem langfristigen Investitionsplan gearbeitet,
welcher die betriebswirtschaftlich und entsprechend netzbedingten Investitionen weitestgehend
aufeinander abstimmt. Der sicherlich nicht von heute auf morgen abzuschließende Prozess, sieht
in den Anfängen zunächst einmal die konkrete Erfassung der Leitungsdaten vor. (Abschreibung,
Alter, Hydraulik usw.). Mit den Erkenntnissen aus dieser Erhebung und den sich daraus
ableitenden Notwendigkeiten, soll langfristig Entgeltsprüngen sowie einer Überalterung des
Abwassernetzes vorgebeugt werden. Würde es gelingen, die Daten so sicher zu erfassen, dass
eine Verschneidung z.B. mit der Wasserversorgung und den Notwendigkeiten aus dem
Straßenbau erfolgen könnte, ließe sich hierüber, ein alle Belange berücksichtigender, „optimaler“
Reinvestitionszeitpunkt bestimmen.
Insgesamt weicht der Wirtschaftsplan 2008 nur unwesentlich von den Werten des Vorjahres ab.
Bedingt durch die Einführung eines Grundpreises sowie die erstmalig im Jahr 2007
vorgenommene Verzinsung des Anlagevermögens sind Verschiebungen im Bereich des
Zinsaufwandes nicht auszuschließen. Diese sollten sich jedoch spätestens mit dem
Jahresabschluss des Jahres 2008 insoweit festigen, dass für künftige Wirtschaftspläne die
prognostizierten Zahlen sicher festgelegt werden können.
-2-
Seitens der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2008 die Notwendigkeit einer
Entgelterhöhung nicht gesehen. Dennoch können evtl. Fehlbeträge infolge des sich
abzeichnenden Rückgangs des Absatzes bei unserem Großverbraucher nicht ausgeschlossen
werden.
Die Betriebsleitung geht davon aus, dass der vorliegende Wirtschaftsplan 2008 dazu geeignet ist,
den gesetzeskonformen und langfristig sicheren Betrieb der Abwasserbeseitigung zu gewährleisten.
(Bösche)
-3-