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Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
05.03.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II/510.2 (Amt/Aktenzeichen) Termin 05.03.2009 ö. S. X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 75/2009 nö. S. TOP 13.02.2009 (Datum) BETREFF: Änderung der Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Benutzungsordnung für die städtischenTageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim zum 01.08.2009 ERLÄUTERUNGEN: Eine Folge der KiBiz Gesetzgebung ist, dass seitens der Eltern von Kindergartenkindern auch eine 45-stündige Betreuungszeit gewünscht werden kann. Dies bedeutet gegenüber dem bisherigen Tagesstättenplatz nach GTK (mit mind. 42,5 Std. Betreuung) eine Erweiterung der Öffnungs/Betreuungszeit um 2,5 Stunden pro Woche. Nachdem über den Stellenplan 2009 eine verbesserte Personalausstattung erreicht wurde, kann das Erfordernis einer mind. 45-stündigen Öffnungszeit in den städt. Kindertageseinrichtungen realisiert werden. Hieraus ergibt sich die redaktionelle -1- Änderung der Benutzungsordnung, die hiermit dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird. -2-