Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
05.03.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
II/510.2
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
05.03.2009
ö. S.
X
Friedhelm Seibel
(Verfasser/in)
75/2009
nö. S. TOP
13.02.2009
(Datum)
BETREFF:
Änderung der Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Benutzungsordnung für die städtischenTageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim zum 01.08.2009
ERLÄUTERUNGEN:
Eine Folge der KiBiz Gesetzgebung ist, dass seitens der Eltern von Kindergartenkindern auch eine
45-stündige Betreuungszeit gewünscht werden kann. Dies bedeutet gegenüber dem bisherigen
Tagesstättenplatz nach GTK (mit mind. 42,5 Std. Betreuung) eine Erweiterung der Öffnungs/Betreuungszeit um 2,5 Stunden pro Woche. Nachdem über den Stellenplan 2009 eine verbesserte Personalausstattung erreicht wurde, kann das Erfordernis einer mind. 45-stündigen Öffnungszeit in den städt. Kindertageseinrichtungen realisiert werden. Hieraus ergibt sich die redaktionelle
-1-
Änderung der Benutzungsordnung, die hiermit dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt
wird.
-2-