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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Lechenich-Süd, Pestalozzistr. 31)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
18.11.08, 08:59
Aktualisiert
18.11.08, 08:59
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte 
E.-Lechenich-Süd, Pestalozzistr. 31)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 569/2008 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.11.2008 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 19.11.2008 Finanz- und Personalausschuss 25.11.2008 Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Lechenich-Süd, Pestalozzistr. 31 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.11.2008 Beschlussentwurf: Zwecks Einstellung einer Fachkraft zur Einzelfallbetreuung eines behinderten Kindes wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Der Arbeitsvertrag wird bis zum 31.07.2009 befristet. Es handelt sich um eine Tätigkeit mit 23 Std. wöchentlicher Arbeitszeit. Begründung: Im Rahmen der Einzelfallhilfe muss ein behindertes Kind intensiv im Gruppenalltag der integrativen Kindertagestättengruppe in Lechenich-Süd unterstützt werden. Der jugendärztliche Dienst attestiert die Notwendigkeit, eine Fachkraft mit 23 Std. wöchentlicher Arbeitszeit zusätzlich zum Regelpersonal einzusetzen. Der Arbeitsvertrag der bisher eingesetzten Einzelfallhelferin wurde in beiderseitigem Einvernehmen kurzfristig zum 01.11.08 aufgehoben. Eine Nachbesetzung ist erforderlich. Die Personalkosten werden zu 100% im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte vom Rhein-Erft-Kreis übernommen. In Vertretung (Erner)