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Beschlussvorlage (Ermittlung des Straßenzustandes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
20.11.08, 06:34
Aktualisiert
20.11.08, 06:34
Beschlussvorlage (Ermittlung des Straßenzustandes) Beschlussvorlage (Ermittlung des Straßenzustandes) Beschlussvorlage (Ermittlung des Straßenzustandes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 589/2008 Az.: 6631-01 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 10.11.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 02.12.2008 Bemerkungen Ermittlung des Straßenzustandes Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.11.2008 Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt den Eigenbetrieb Straßen eine Bestandsaufnahme des Straßenzustandes zu erstellen, um künftig den Mittelbedarf der Straßenunterhaltung mittelfristig besser feststellen zu können. Hierzu soll das Ingenieurbüro Fischer in den kommenden Jahren den Straßenzustand mittels einer Kamerabefahrung ermitteln, bzw. auszuwerten und in den vorliegenden Lageplänen darstellen. Begründung: Die Unterhaltung von Straßen bindet erhebliche Finanzmittel. Nicht nur um die Verkehrssicherheit von Straßen, Wegen und Nebenflächen sicherzustellen, auch die zunehmende Alterung der Straßen erfordert eine immense Anstrengung um einen befriedigenden Zustand zu erhalten. Eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung ergriffen werden, haben das gemeinsam Ziel, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des Straßennetzes langfristig zu bewahren. Werden die anstehenden Arbeiten aus Geldmangel aufgeschoben, so sind die später erforderlichen Reparaturen (bis hin zur vollständigen Erneuerung) erheblich aufwendiger. Daher ist es unerlässlich, dass der Finanzbedarf für die notwendige Straßenerhaltung bei geringer werdenden Mitteln nachvollziehbar offen gelegt wird und die benötigten Haushaltsmittel unter strikter Beachtung wirtschaftlicher Belange eingesetzt werden. Des weiteren führt eine mangelhafte Straßenerhaltung zu einem Kapitalverzehr in der Bilanz, die nur durch entsprechende Reinvestitionen ausgeglichen werden kann. Einem solchen Kapitalverzehr kann nur mit einer innovativen Vorgehensweise zur systematischen und vorausschauenden Straßenerhaltung begegnet werden. Im „Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden“ von 2004 der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen) Kommission Kommunaler Straßenbau wird auf die richtige Erhaltungsstrategie hingewiesen. Eine Herauszögerung von Sanierungsmaßnahmen bis zur Zerstörung des Straßenkörpers und damit einhergehend die Erreichung eines nicht mehr verantwortbaren Zustandes im Hinblick auf die Sicherheit muss aus verschiedenen Gründen begegnet werden. - Die Erfahrung zeigt, dass ca. 25 % höhere Kosten bezogen auf die Nutzungsdauer entstehen - Die Sanierungskosten für den Gesamtaufbau fallen nicht nur punktuell an und müssen daher in einem hohen Maße teilweise auf die Anlieger verteilt werden. - Der Zeitpunkt der endgültigen Zerstörung ist nicht kalkulierbar. Eine Strategie der regelmäßigen Instandsetzung hat wesentliche Vorteile. - Die durchschnittlichen Kosten der „normalen Unterhaltungsmaßnahmen“ sind geringer. - Die Kosten für die Erneuerung der Deckschichten bzw. Deck- und Binderschichten fallen zwar häufiger an, sind aber preiswerter und ergeben längerfristig einen besseren Zustand des Straßenkörpers. - Die Maßnahmen lassen sich zeitlich besser koordinieren und sind einfacher mit anderen Versorgungsträgen abzustimmen. - Die Anliegerbeiträge sind geringer und voraussehbarer. - Durch die Schadensklassifizierung der einzelnen Straßen und Straßenabschnitte kann Mithilfe der Daten leicht der Finanzbedarf über einen längeren Zeitraum erstellt werden. Gleichzeitig kann auch der Mehrbedarf genauer abgeschätzt werden, der zu einem späteren Zeitpunkt bei unterlassener Sanierung anfallen würde. Daher empfehle ich, längerfristig eine Strategie der kontinuierlichen Instandsetzung anzustreben. Hierzu gibt das o.g. Merkblatt eine Möglichkeit der Bedarfsermittlung an die Hand. Der Zustand der Straßen muss nach vorgegebenen Kriterien ermittelt und bewertet werden. Nach einem Bewertungskatalog ist eine Prioritätenliste zu erarbeiten.. Nur so ist eine vorausschauende Planung und Abschätzung der vorhandenen Ressourcen bzw. benötigten Finanzen möglich. Der Erfassung des Straßenzustandes kommt als Planungsgrundlage eine zentrale Bedeutung zu. Die Forschungsgesellschaft hat hierzu Empfehlungen erarbeitet und in der EEMI 2003 (Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen) und verschiedenen Arbeitspapieren veröffentlicht. Hierbei wird als Kennzahl des Straßenzustandes ein Wert aus verschiedenen Parametern wie z.B. Spurrinnen, Ebenheit, Rissen und Griffigkeit nach einer vorgegebenen Rechenvorschrift ermittelt um eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Werte zu erreichen. Grundvoraussetzung für Unterhaltungsstrategie ist die Zustandserfassung der Fahrbahnen. Das Ingenieurbüro Franz Fischer hatte bereits im BA Straßen am 15.11.2007 am Beispiel Gymnich eine entsprechende Datenerfassung vorgestellt. Mithilfe einer Befahrung durch ein spezielles, mit Kameras ausgestattetes Fahrzeug erfolgt eine Aufnahme alle Straßen.. Die Auswertung und Klassifizierung der Bilder wird dann in Übersichtplänen dargestellt. Hierzu liegt ein Angebot des Ingenieur -Büros vor, wonach die Befahrung über die nächsten 6 Jahre verteilt in verschiedenen Ortsteilen kalkuliert werden kann. Die Kosten betragen pro Jahr zwischen 8.000 € und 12.000 €, entsprechend der Straßenlängen der zu erfassenden Straßen. Es ergibt sich ein Wert von ca. 0,30 € pro Kilometer, im Vergleich zu der Kanalbefahrung mit etwa 3 €/km somit 1/10 des Wertes. Die Ausführung durch das Ingenieurbüro Fischer hat den Vorteil, dass fast alle Straßenkarten im Datenbestand bereits vorhanden sind und die noch nicht erfassten Straßen problemlos übernommen werden können. Außerdem verfügt das Büro über genügend Erfahrung. Auf der Grundlage dieser Zustandserfassung und –bewertung kann ich dann über den gesamten Straßenbestand Aussagen über künftigen Bedarf treffen. Mit diesen Daten ist eine Planung zu erstellen, die in einem dritten Schritt in ein Erhaltungsprogramm mündet. -2- Im „Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden“ wurden Durchschnittswerte für den Finanzbedarf der kommunalen Straßen, Wirtschaftswege und Nebenanlagen ermittelt. Mit diesen Vorgaben ergibt sich unter den angegebenen Voraussetzungen ein Finanzbedarf für das Stadtgebiet von Erftstadt von ca. 2,8 Mio € pro Jahr (hochgerechnet auf den Preisindex 2007) für die Unterhaltung der städt. Straßenverkehrsanlagen (Fahrbahnen, sonstige Verkehrsflächen und sonstige Anlagenteile) und ein Personalbedarf von 8 Mitarbeitern, alleine für die Sicherung der Qualitativ hochwertigen Ausführung der städtischen Baumaßnahmen und intensiven Überwachung der Fremdfirmen und Versorgungsträger. Dieses ist eine wesentliche Voraussetzung für die Langlebigkeit der Verkehrswege. Nach dem derzeitigen Stand der Finanzlage ist eine solche Erhöhung des Personalbestandes zur Zeit nicht möglich. Darum ist es umso dringlicher geboten, sich auf die Hilfe von kompetenten Partnern für die Planungen und Bauüberwachungen zu stützen um eine größtmögliche Effektivität zu erzielen. Durch die dargestellte „maschinelle“ und zeitlich gestreckte Grundlagenermittlung ist es möglich, die Kosten einer standardmäßigen Straßenunterhaltung kostengünstig, in einem überschaubaren Zeitraum und wirtschaftlich vernünftig vorauszuplanen. Im Rahmen der erforderlichen Verkehrssicherheit ist dann auch eine vorausschauende Maßnahmenplanung möglich. Ohne eine vorausschauende Planung der Straßenunterhaltung und die Unterstützung der politischen Gremien ist zu befürchten, dass die Substanz der Stadtstraßen in Zukunft erheblichen Schaden nimmt und sich ein Sanierungsstau größeren Ausmaßes ergeben wird. (Bösche) -3-