Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
20.11.08, 06:34
Aktualisiert
20.11.08, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 589/2008
Az.: 6631-01
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 10.11.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
02.12.2008
Bemerkungen
Ermittlung des Straßenzustandes
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.11.2008
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beauftragt den Eigenbetrieb Straßen eine Bestandsaufnahme des
Straßenzustandes zu erstellen, um künftig den Mittelbedarf der Straßenunterhaltung mittelfristig
besser feststellen zu können. Hierzu soll das Ingenieurbüro Fischer in den kommenden Jahren
den Straßenzustand mittels einer Kamerabefahrung ermitteln, bzw. auszuwerten und in den
vorliegenden Lageplänen darstellen.
Begründung:
Die Unterhaltung von Straßen bindet erhebliche Finanzmittel. Nicht nur um die Verkehrssicherheit
von Straßen, Wegen und Nebenflächen sicherzustellen, auch die zunehmende Alterung der
Straßen erfordert eine immense Anstrengung um einen befriedigenden Zustand zu erhalten.
Eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung ergriffen
werden, haben das gemeinsam Ziel, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des
Straßennetzes langfristig zu bewahren. Werden die anstehenden Arbeiten aus Geldmangel
aufgeschoben, so sind die später erforderlichen Reparaturen (bis hin zur vollständigen
Erneuerung) erheblich aufwendiger.
Daher ist es unerlässlich, dass der Finanzbedarf für die notwendige Straßenerhaltung bei
geringer werdenden Mitteln nachvollziehbar offen gelegt wird und die benötigten Haushaltsmittel
unter strikter Beachtung wirtschaftlicher Belange eingesetzt werden.
Des weiteren führt eine mangelhafte Straßenerhaltung zu einem Kapitalverzehr in der Bilanz, die
nur durch entsprechende Reinvestitionen ausgeglichen werden kann.
Einem solchen Kapitalverzehr kann nur mit einer innovativen Vorgehensweise zur systematischen
und vorausschauenden Straßenerhaltung begegnet werden.
Im „Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden“ von 2004 der FGSV
(Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen) Kommission Kommunaler Straßenbau
wird auf die richtige Erhaltungsstrategie hingewiesen. Eine Herauszögerung von
Sanierungsmaßnahmen bis zur Zerstörung des Straßenkörpers und damit einhergehend die
Erreichung eines nicht mehr verantwortbaren Zustandes im Hinblick auf die Sicherheit muss aus
verschiedenen Gründen begegnet werden.
- Die Erfahrung zeigt, dass ca. 25 % höhere Kosten bezogen auf die Nutzungsdauer
entstehen
- Die Sanierungskosten für den Gesamtaufbau fallen nicht nur punktuell an und müssen
daher in einem hohen Maße teilweise auf die Anlieger verteilt werden.
- Der Zeitpunkt der endgültigen Zerstörung ist nicht kalkulierbar.
Eine Strategie der regelmäßigen Instandsetzung hat wesentliche Vorteile.
- Die durchschnittlichen Kosten der „normalen Unterhaltungsmaßnahmen“ sind geringer.
- Die Kosten für die Erneuerung der Deckschichten bzw. Deck- und Binderschichten fallen
zwar häufiger an, sind aber preiswerter und ergeben längerfristig einen besseren Zustand
des Straßenkörpers.
- Die Maßnahmen lassen sich zeitlich besser koordinieren und sind einfacher mit anderen
Versorgungsträgen abzustimmen.
- Die Anliegerbeiträge sind geringer und voraussehbarer.
- Durch die Schadensklassifizierung der einzelnen Straßen und Straßenabschnitte kann
Mithilfe der Daten leicht der Finanzbedarf über einen längeren Zeitraum erstellt werden.
Gleichzeitig kann auch der Mehrbedarf genauer abgeschätzt werden, der zu einem
späteren Zeitpunkt bei unterlassener Sanierung anfallen würde.
Daher empfehle ich, längerfristig eine Strategie der kontinuierlichen Instandsetzung anzustreben.
Hierzu gibt das o.g. Merkblatt eine Möglichkeit der Bedarfsermittlung an die Hand. Der Zustand der
Straßen muss nach vorgegebenen Kriterien ermittelt und bewertet werden. Nach einem
Bewertungskatalog ist eine Prioritätenliste zu erarbeiten.. Nur so ist eine vorausschauende
Planung und Abschätzung der vorhandenen Ressourcen bzw. benötigten Finanzen möglich.
Der Erfassung des Straßenzustandes kommt als Planungsgrundlage eine zentrale Bedeutung zu.
Die Forschungsgesellschaft hat hierzu Empfehlungen erarbeitet und in der EEMI 2003
(Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen) und verschiedenen
Arbeitspapieren veröffentlicht. Hierbei wird als Kennzahl des Straßenzustandes ein Wert aus
verschiedenen Parametern wie z.B. Spurrinnen, Ebenheit, Rissen und Griffigkeit nach einer
vorgegebenen Rechenvorschrift ermittelt um eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Werte zu
erreichen.
Grundvoraussetzung für Unterhaltungsstrategie ist die Zustandserfassung der Fahrbahnen. Das
Ingenieurbüro Franz Fischer hatte bereits im BA Straßen am 15.11.2007 am Beispiel Gymnich
eine entsprechende Datenerfassung vorgestellt.
Mithilfe einer Befahrung durch ein spezielles, mit Kameras ausgestattetes Fahrzeug erfolgt eine
Aufnahme alle Straßen.. Die Auswertung und Klassifizierung der Bilder wird dann in
Übersichtplänen dargestellt.
Hierzu liegt ein Angebot des Ingenieur -Büros vor, wonach die Befahrung über die nächsten 6
Jahre verteilt in verschiedenen Ortsteilen kalkuliert werden kann. Die Kosten betragen pro Jahr
zwischen 8.000 € und 12.000 €, entsprechend der Straßenlängen der zu erfassenden Straßen.
Es ergibt sich ein Wert von ca. 0,30 € pro Kilometer, im Vergleich zu der Kanalbefahrung mit etwa
3 €/km somit 1/10 des Wertes.
Die Ausführung durch das Ingenieurbüro Fischer hat den Vorteil, dass fast alle Straßenkarten im
Datenbestand bereits vorhanden sind und die noch nicht erfassten Straßen problemlos
übernommen werden können. Außerdem verfügt das Büro über genügend Erfahrung.
Auf der Grundlage dieser Zustandserfassung und –bewertung kann ich dann über den gesamten
Straßenbestand Aussagen über künftigen Bedarf treffen.
Mit diesen Daten ist eine Planung zu erstellen, die in einem dritten Schritt in ein
Erhaltungsprogramm mündet.
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Im „Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden“ wurden
Durchschnittswerte für den Finanzbedarf der kommunalen Straßen, Wirtschaftswege und
Nebenanlagen ermittelt.
Mit diesen Vorgaben ergibt sich unter den angegebenen Voraussetzungen ein Finanzbedarf für
das Stadtgebiet von Erftstadt von ca. 2,8 Mio € pro Jahr (hochgerechnet auf den Preisindex 2007)
für die Unterhaltung der städt. Straßenverkehrsanlagen (Fahrbahnen, sonstige Verkehrsflächen
und sonstige Anlagenteile) und ein Personalbedarf von 8 Mitarbeitern, alleine für die Sicherung der
Qualitativ hochwertigen Ausführung der städtischen Baumaßnahmen und intensiven Überwachung
der Fremdfirmen und Versorgungsträger. Dieses ist eine wesentliche Voraussetzung für die
Langlebigkeit der Verkehrswege. Nach dem derzeitigen Stand der Finanzlage ist eine solche
Erhöhung des Personalbestandes zur Zeit nicht möglich. Darum ist es umso dringlicher geboten,
sich auf die Hilfe von kompetenten Partnern für die Planungen und Bauüberwachungen zu stützen
um eine größtmögliche Effektivität zu erzielen.
Durch die dargestellte „maschinelle“ und zeitlich gestreckte Grundlagenermittlung ist es möglich,
die Kosten einer standardmäßigen Straßenunterhaltung kostengünstig, in einem überschaubaren
Zeitraum und wirtschaftlich vernünftig vorauszuplanen. Im Rahmen der erforderlichen
Verkehrssicherheit ist dann auch eine vorausschauende Maßnahmenplanung möglich.
Ohne eine vorausschauende Planung der Straßenunterhaltung und die Unterstützung der
politischen Gremien ist zu befürchten, dass die Substanz der Stadtstraßen in Zukunft erheblichen
Schaden nimmt und sich ein Sanierungsstau größeren Ausmaßes ergeben wird.
(Bösche)
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