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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
460 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
17.03.09, 21:36
Aktualisiert
17.03.09, 21:36
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2009)

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Inhalt der Datei

WernerKauth 50259 Pulheim, den04.02-2009 im Bund der SteuerzahlerNRW Sinnersdorf Mitglied Per August-Imhoff-Sh.4 Tel./Fax 02238-7694 Wemer.kauth@t-online.de Mail Herm Bürgermeister Dr. Karl-August Morisse und die Damen und Herren des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 5A259 Pulheim Anregung gemäss $24 GO NW hier: FIFA-Sitzun g am 27 .0I .2009 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Morisse, sehr geehrte Damen und Herren, zum 1.11.2007 ist das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau in Kraft getreten. Danach ist gemtiß $6 Abs.l Satz I AG VwGO NRW insbesondere bei Abgabebescheiden ein Vorverfahren abweichend von g68 Abs.1 Satz I VWGO nicht mehr erforderlich. Durch die Abschaffirng des Widerspruchsverfahrens sind die Bürgerinnen und Bürger gezwungen, sofort den Rechtsweg zu beschreiten, falls der Bescheid aus ihrer Sicht rechtsfehlerhaft ist. Dieser Zwangzur Klage ist fiir beide Seiten, für den Adressaten des Bescheides und für die Stadt Pulheim gleichermaßen, mit unnötigen Kosten verbunden. Vor diesem Hintergrund REGE ICH GEMASS $24 GO NW AN: Die Stadt Pulheim möge ein Verfahren anbieten, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröftret, aus ihrer Sicht bestehende Einwändungen gegen den Bescheid mit der Verwaltung außergerichtlich zu klären, ohne dass das Klagerecht verloren geht. Entsprechende Lösungsvorschläge sind 2008164 ff) diskutiert worden. Mit freundlichem Gruss gez. Werner Kauth in der Kommunalrechtlichen Literatur (vgl. u.a. KSTZ