Daten
Kommune
Pulheim
Größe
460 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
17.03.09, 21:36
Aktualisiert
17.03.09, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
WernerKauth
50259 Pulheim, den04.02-2009
im
Bund der SteuerzahlerNRW
Sinnersdorf
Mitglied
Per
August-Imhoff-Sh.4
Tel./Fax 02238-7694
Wemer.kauth@t-online.de
Mail
Herm Bürgermeister
Dr. Karl-August Morisse
und
die Damen und Herren
des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
5A259 Pulheim
Anregung gemäss $24 GO NW
hier:
FIFA-Sitzun g am 27 .0I .2009
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Morisse,
sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1.11.2007 ist das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau in Kraft getreten. Danach ist gemtiß $6
Abs.l Satz I AG VwGO NRW insbesondere bei Abgabebescheiden ein Vorverfahren abweichend von
g68 Abs.1 Satz I VWGO nicht mehr erforderlich. Durch die Abschaffirng des Widerspruchsverfahrens
sind die Bürgerinnen und Bürger gezwungen, sofort den Rechtsweg zu beschreiten, falls der Bescheid
aus ihrer Sicht rechtsfehlerhaft ist. Dieser Zwangzur Klage ist fiir beide Seiten, für den Adressaten des
Bescheides und für die Stadt Pulheim gleichermaßen, mit unnötigen Kosten verbunden.
Vor diesem Hintergrund
REGE ICH GEMASS $24 GO NW AN:
Die Stadt Pulheim möge ein Verfahren anbieten, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
eröftret, aus ihrer Sicht bestehende Einwändungen gegen den Bescheid mit der Verwaltung
außergerichtlich zu klären, ohne dass das Klagerecht verloren geht.
Entsprechende Lösungsvorschläge sind
2008164 ff) diskutiert worden.
Mit freundlichem Gruss
gez. Werner Kauth
in der Kommunalrechtlichen Literatur (vgl. u.a. KSTZ