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Beschlussvorlage (Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGS-Bedarfen an der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGS-Bedarfen an 
der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr.) Beschlussvorlage (Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGS-Bedarfen an 
der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr.) Beschlussvorlage (Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGS-Bedarfen an 
der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr.)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat II / 40 11 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 31.03.2009 X Frau Brandt (Verfasser/in) 134/2009 nö. S. TOP 26.03.2009 (Datum) BETREFF: Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGS-Bedarfen an der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr. VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: ca. 660.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 660.000 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: 370.000 € aus dem Ansatz für die Generalsanierung an der KGS Stommeln, da über Konjunkturpaket II finanzierbar 180.000 € aus dem Ansatz für den Außenaufzug Altes Rathaus, Brauweiler, da auch über Konjunkturpaket II finanzierbar. 110.000 € Verschiebung von IT-Ausstattung nach 2010 und 2011 (in der ursprünglichen Vorlage 190/2009 ist die Verwaltung noch von einem höheren Betrag ausgegangen) -1- BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und Haupt- und Finanzausschuss 1) an der OGS Sinthern/Geyen an den derzeit für die OGS genutzten Pavillon ein weiteres Modul für eine zusätzliche dritte Gruppe anzubauen und das Gelände mit einer Drainage zu versehen. 2) am Hintereingang der EGS Auweiler Str. eine Erweiterung zur Schaffung von zwei OGSRäumen für zwei zusätzliche Gruppen zu errichten. 3) die zusätzlichen Gruppen wie die in den unter Punkt 1 der Vorlage 190/2008 genannten Schulen mit jeweils 15.000 € auszustatten. ERLÄUTERUNGEN: Mit Vorlage Nr. 190/2008 hat die Verwaltung den Rat über den Bedarf von zusätzlichen OGSBedarfen an den Pulheimer Schulen informiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die GGS Sinthern/Geyen und für die EGS Auweilerstr. die in den Erläuterungen genannten Prüfungen vorzunehmen, konkret die Schaffung von Raum an der GGS Sinthern/Geyen für eine und an der EGS Auweiler Str. für zwei zusätzliche Gruppen. Das Immobilienmanagement hat zu den genannten Vorhaben Kostenschätzungen (Anlage 1) vorgenommen. Demnach ergibt sich für die kostengünstigste Variante an der OGS Sinthern/Geyen ein zusätzlicher Investitionsbedarf i.H.v. 240.500 € und für die EGS Auweilerstr. i.H.v. 370.000 €, sowie insgesamt 45.000 € für die Ausstattung von drei zusätzlichen Gruppen. Diese Kostenschätzungen beinhalten, insbesondere für die Maßnahme an der EGS Auweiler Str., das übliche Schätzungsrisiko vor Ausschreibung. In Sinthern/Geyen umfasst die Maßnahme die Trockenlegung des Außenbereiches der „OGS Wasserburg“ auf dem Gelände am Familienzentrum und die Errichtung eines zusätzlichen Gruppenraumes durch Ansetzen eines weiteren Moduls am Pavillon. An der EGS Auweilerstr. werden im Bereich des Hintereinganges (in Richtung Lehrerparkplätze) zwei neue Räume durch eine Erweiterung geschaffen. Nach derzeitiger Rechtslage können Mittel aus dem Konjunkturpaket II dafür zunächst nicht in Aussicht gestellt werden, da die Förderfähigkeit von Maßnahmen aufgrund des Art. 104 b Grundgesetz abhängig ist von einem herstellbaren Bezug zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 70 ff Grundgesetz). Dies ist bei Investitionen im Schulbereich nicht gegeben (der Artikel ist nach Abwicklung des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“des Bundes (IZBB), das eine Förderung von OGS-Maßnahmen aus Bundesmitteln gewollt und zugelassen hat, in das Grundgesetz aufgenommen worden). -2- Zwar hat die Föderalismuskommission II einen Vorschlag zur Änderung / Lockerung des Art. 104 b Grundgesetz auf den Weg gebracht, bei dessen Realisierung die Förderfähigkeit der Maßnahmen gegeben sein würde, da aber eine parlamentarische Mehrheit für dieses Vorhaben zum einen nicht gesichert ist und zum anderen selbst bei Eintreten vom Zeitablauf deutlich zu spät Planungssicherheit geben würde, werden alternativ die genannten Vorschläge zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfes unterbereitet. Die Entscheidungen zu den Fördermöglichkeiten durch das Konjunkturpaket II können im Falle der OGS-Maßnahmen aus folgenden Gründen nicht abgewartet werden: Nach Bewilligung der Durchführung der Maßnahmen durch die Bezirksregierung muss unbedingt unmittelbar Planungssicherheit bestehen, weil für die Provisorien, in denen die zusätzlichen Gruppen vorübergehend – bis zur Fertigstellung der Räume - untergebracht werden müssten, schulintern noch Lösungen zu suchen wären, außerdem vom Trägerverein Ganztag in Pulheim (GiP e.V.) unverzüglich die Vorarbeiten für die Einstellung des erforderlichen Personals betrieben werden müssten (Ausschreibung, Vorstellungsgespräche in Koordination mit den Schulen etc.) und von der Schulverwaltung die Ausstattung mit Möbeln und sonstigem Material zu beschaffen wäre. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten der OGSKinder, die diese zusätzlichen Gruppen besuchen könnten, ebenfalls darauf angewiesen sind, so schnell wie möglich Gewissheit darüber zu erhalten, ob ihre Kinder im neuen Schuljahr ganztägig versorgt werden können. Es handelt sich besonders im Zentralort Pulheim ausschließlich um Kinder, die auf der Prioritätenliste an erste Stelle, d. h. mit äußerst dringendem Bedarf aufgrund der Familiensituation geführt werden. Die Maßnahmen einer Generalsanierung der KGS Stommeln aus energetischen Gründen sowie die Anlage eines Außenaufzuges für das Alte Rathaus Brauweiler zur Verbesserung der Barrierefreiheit können dagegen über die Mittel des Konjunkturpaketes II realisiert werden. Die Kämmerei teilt hierzu mit, dass eine Umverteilung der Mittel daher möglich ist. Die Verwaltung ist gemeinsam mit der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus, Brauweiler bemüht, weitere Drittmittel förderunschädlich einzuwerben. Die endgültige Realisierung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der zusätzlichen Gruppen durch die Bezirksregierung. Eine Zwischennachricht kann in den Wochen nach Ratsentscheid bei der Bezirksregierung erfragt werden. -3-