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Beschlussvorlage (FNP-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße Aufstellungsbeschluss Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPIG Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (FNP-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim
Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPIG
Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (FNP-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim
Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPIG
Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (FNP-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim
Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPIG
Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (FNP-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim
Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPIG
Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 - kl/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 03.12.2008 ö. S. X Herr Klein (Verfasser/in) 159/2008 nö. S. TOP 8 17.11.2008 (Datum) BETREFF: FNP-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße Aufstellungsbeschluss Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPIG Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB die Aufstellung der Änderung Nr. 16.0 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße) 2. Ziel der Änderung ist es mit der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Sicherung der Flächen des „Nordpark Pulheim“ einzuleiten. Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 32 LPlG zu stellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. ERLÄUTERUNGEN: Im Jahr 2010 findet die Regionale in der Region Köln/Bonn statt. Im Rahmen der Regionale wurden umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Innerhalb der Projektebene Grün stellt „RegioGrün“ eines der Landschaftsprojekte der Regionale 2010 dar. Konzeptionelle Vorgabe für das Projekt „RegioGrün“ ist der “masterplan :grün“ der Region Köln/Bonn. Sein Ziel ist die Schaffung eines Kulturlandschaftnetzwerkes in der Region Köln/Bonn. Er bildet somit die planerische Leitperspektive für die künftige Freiraumentwicklung in der Region. Bestandteil von „RegioGrün“ ist unter anderem der linksrheinische Korridor nördlich von Köln. Der Betrachtungsraum steht wegen der lebhaften Topographie der Rhein-Mittelterrasse und der Altrheinschlingen unter dem Thema „Am alten Rhein“. Auf Empfehlung des Umwelt- und Planungsausschusses (28.02.2007, TOP I.2) beschloss der Rat der Stadt Pulheim zusammen mit den beteiligten Kooperationspartnern (Rhein-Erft-Kreis, Zweckverband Stöckheimer Hof) die Beauftragung einer qualifizierenden Untersuchung für den Grünkorridor „Am alten Rhein“. Das Büro WGF Landschaft aus Nürnberg hat sich in der im Februar 2008 fertig gestellten Studie mit den Qualitäten und Potentialen des Raumes auseinandergesetzt und eine landschaftliche Vision für das Gebiet entwickelt. Ziel des erstellten Freiraumnutzungskonzeptes ist nicht eine komplette Neu- bzw. Umgestaltung der Landschaft, sondern es soll im Gegenteil die Charakteristik der hiesigen Kulturlandschaft herausgestellt und weiter entwickelt werden. Das beinhaltet auch, dass die bisherige Landnutzung in Form der Landwirtschaft weiterhin eine wichtige Rolle spielen soll. Die für das Stadtgebiet Pulheim im Rahmen der Untersuchung entwickelten Projektfenster wurden dem Umwelt- und Planungsausschuss in einer Sondersitzung am 07.11.2007 vorgestellt. Es wurde beschlossen die Projektfenster und Maßnahmen weiter zu verfolgen. Ein Entwicklungsschwerpunkt für das Pulheimer Stadtgebiet ist das Projektfenster „Nordpark Pulheim“. -2- Im April 2008 wurde daher in Zusammenarbeit mit der Regionale 2010 Agentur ein beschränkter Wettbewerb ausgelobt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs wurden dem Rat der Stadt Pulheim und der Öffentlichkeit am 09.09.2008 vorgestellt. Der Rat hat sich einstimmig der Empfehlung des Preisgerichtes angeschlossen, die mit dem ersten Rang ausgezeichnete Arbeit zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen. Das Projektfenster „Nordpark Pulheim“ ist in seiner Komplexität und Einmaligkeit ein Entwicklungsziel, das durch seinen strukturellen Aufbau und die sukzessive Umsetzung weit über den zeitlichen Rahmen der Regionale 2010 hinausreicht. Es handelt sich um langfristige Zielsetzungen für die nächsten 20 bis 25 Jahre. Vor diesem Hintergrund wurde die jetzt weiterzuentwickelnde Arbeit der Preisträger von der Jury u.a. wie folgt beurteilt: „Die Arbeit besticht durch eine hohe Flexibilität sowohl der inneren Struktur als auch der Nutzung der Flächen, so dass eine schrittweise Entwicklung des Parks möglich ist. Auf selbstverständliche Weise können landwirtschaftlich genutzte Flächen integriert werden. Es kann somit eine sehr abwechslungsreiche und vielfältige innere Struktur entstehen, die Trends und Entwicklungen der nächsten 20 Jahre problemlos aufnehmen kann.“ Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung des Gesamtkonzeptes Nordpark Pulheim zu schaffen, ist in einem ersten Schritt auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Teilbereichsänderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Pulheim erforderlich. Da im Flächennutzungsplan die darzustellenden Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung sowohl ihrem Gegenstand als auch in ihrer räumlichen Ausdehnung eher grobmaschig dargestellt werden können, ist dies das geeignete Instrumentarium zur Einleitung des rechtlichen Verfahrens für ein derartig prozesshaftes Entwicklungsziel. Konkretisieren sich die Nutzungskonzepte, so können diese dann gegebenenfalls auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) mit genaueren Festsetzungen belegt werden. Gleichzeitig dient die FNP-Darstellung auch der Sicherung der Planung, da unter Bezug auf § 35 Abs. 3 BauGB ansonsten privilegierte Vorhaben (Landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe etc.) verhindert oder gesteuert werden können, soweit sie der Planung des Nordparks in der dargestellten Form widersprechen. Dies trifft dann zu, wenn z.B. Gewächshäuser, Hallen oder den Betrieben dienende Wohnhäuser beantragt würden. In der Sitzung am 22.10.2008 wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss ein Sachstandsbericht zum Regionale Projekt Nordpark Pulheim zur Kenntnis gegeben und das weiter Vorgehen dargelegt. U. a. wurde unter dem 1. Realisierungsabschnitt die vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit erläutert. Es ist vorgesehen im Frühjahr 2009 eine Informationsveranstaltung durchzuführen, in deren Rahmen der Bürgerschaft auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die Zielvorstellungen der Planung des Nordparks vorgestellt und erläutert werden. Diese Informationsveranstaltung sollte in das Flächenutzungsplanänderungsverfahren integriert werden, so dass diese Veranstaltung Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren wird. Die Flächennutzungsplanänderung „Nordpark Pulheim“ kann basierend auf dem Preisträgerentwurf durch Bereiche unterschiedlicher Nutzung dargestellt werden. Der innere, zum Siedlungsrand orientierte Bereich, kann die ihm zugewiesene Zweckbestimmung von Erholungs- und Freizeitnutzungen aufnehmen. Dieser Bereich wird von der Felderpromenade durchlaufen. An diesen Bereich schließt sich ein Freiraum, der zur feldgeprägten Erholungslandschaft entwickelt werden soll. Diese Flächen können im FNP mit der Zweckbestimmung „Feld, Wiese, Flur“ dargestellt werden. Die Darstellung schließt eine landwirtschaftliche Nutzung nicht aus. Dieser Bereich findet seinen Abschluss durch die Horizontallee, die den „Nordpark Pulheim“ gegenüber der freien Landschaft abgrenzt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird auf einen Flächennutzungsplanentwurf verzichtet, da derzeit das Wettbewerbsergebnis konkretisiert wird und die Darstellungen des FNP in Abstimmung mit dieser Überarbeitung erfolgen sollen. -3- Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung (Anlage 1) entspricht nicht vollständig der Fläche des Wettbewerbgebietes (Anlage 2). Im Nord-Westen, in Fortführung der Friedhofsfläche stellt der bestehende FNP eine Grünfläche dar. Teile dieser Grünfläche (Zweckbestimmung Friedhof) sind nicht Bestandteil des Parkkonzeptes und sollen in Fläche für die Landwirtschaft geändert werden. Des Weiteren ist der Bereich des Sportzentrums nicht Bestandteil dieser Teiländerung. Er liegt zwar innerhalb des Wettbewerbsgebietes, die Darstellungen des bestehenden FNP sollen hier aber keine Änderung erfahren. Dieser Bereich ist über Bebauungspläne planungsrechtlich geregelt. Sollte sich zukünftig durch die Entwicklung und Konkretisierung des Parkkonzeptes ein Änderungsbedarf ergeben, so sind im Bereich des Sportzentrums auf der Bebauungsplanebene Anpassungen durchzuführen. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser die Aufstellung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens beschließt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt. -4-