Daten
Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 - kl/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
03.12.2008
ö. S.
X
Herr Klein
(Verfasser/in)
159/2008
nö. S. TOP
8
17.11.2008
(Datum)
BETREFF:
FNP-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim
Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer
Straße
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPIG
Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB
die Aufstellung der Änderung Nr. 16.0 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich:
nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße)
2. Ziel der Änderung ist es mit der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Sicherung der Flächen des „Nordpark Pulheim“ einzuleiten.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß
§ 32 LPlG zu stellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 (1) und
4 (1) BauGB durchzuführen.
ERLÄUTERUNGEN:
Im Jahr 2010 findet die Regionale in der Region Köln/Bonn statt. Im Rahmen der Regionale wurden umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Innerhalb der Projektebene Grün stellt „RegioGrün“ eines
der Landschaftsprojekte der Regionale 2010 dar. Konzeptionelle Vorgabe für das Projekt
„RegioGrün“ ist der “masterplan :grün“ der Region Köln/Bonn. Sein Ziel ist die Schaffung eines
Kulturlandschaftnetzwerkes in der Region Köln/Bonn. Er bildet somit die planerische Leitperspektive für die künftige Freiraumentwicklung in der Region.
Bestandteil von „RegioGrün“ ist unter anderem der linksrheinische Korridor nördlich von Köln. Der
Betrachtungsraum steht wegen der lebhaften Topographie der Rhein-Mittelterrasse und der Altrheinschlingen unter dem Thema „Am alten Rhein“.
Auf Empfehlung des Umwelt- und Planungsausschusses (28.02.2007, TOP I.2) beschloss der Rat
der Stadt Pulheim zusammen mit den beteiligten Kooperationspartnern (Rhein-Erft-Kreis, Zweckverband Stöckheimer Hof) die Beauftragung einer qualifizierenden Untersuchung für den Grünkorridor „Am alten Rhein“. Das Büro WGF Landschaft aus Nürnberg hat sich in der im Februar 2008
fertig gestellten Studie mit den Qualitäten und Potentialen des Raumes auseinandergesetzt und
eine landschaftliche Vision für das Gebiet entwickelt.
Ziel des erstellten Freiraumnutzungskonzeptes ist nicht eine komplette Neu- bzw. Umgestaltung
der Landschaft, sondern es soll im Gegenteil die Charakteristik der hiesigen Kulturlandschaft herausgestellt und weiter entwickelt werden. Das beinhaltet auch, dass die bisherige Landnutzung in
Form der Landwirtschaft weiterhin eine wichtige Rolle spielen soll. Die für das Stadtgebiet Pulheim
im Rahmen der Untersuchung entwickelten Projektfenster wurden dem Umwelt- und Planungsausschuss in einer Sondersitzung am 07.11.2007 vorgestellt. Es wurde beschlossen die Projektfenster
und Maßnahmen weiter zu verfolgen. Ein Entwicklungsschwerpunkt für das Pulheimer Stadtgebiet
ist das Projektfenster „Nordpark Pulheim“.
-2-
Im April 2008 wurde daher in Zusammenarbeit mit der Regionale 2010 Agentur ein beschränkter
Wettbewerb ausgelobt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs wurden dem Rat der Stadt Pulheim und
der Öffentlichkeit am 09.09.2008 vorgestellt. Der Rat hat sich einstimmig der Empfehlung des
Preisgerichtes angeschlossen, die mit dem ersten Rang ausgezeichnete Arbeit zur Grundlage der
weiteren Bearbeitung zu wählen.
Das Projektfenster „Nordpark Pulheim“ ist in seiner Komplexität und Einmaligkeit ein Entwicklungsziel, das durch seinen strukturellen Aufbau und die sukzessive Umsetzung weit über den
zeitlichen Rahmen der Regionale 2010 hinausreicht. Es handelt sich um langfristige Zielsetzungen
für die nächsten 20 bis 25 Jahre. Vor diesem Hintergrund wurde die jetzt weiterzuentwickelnde
Arbeit der Preisträger von der Jury u.a. wie folgt beurteilt:
„Die Arbeit besticht durch eine hohe Flexibilität sowohl der inneren Struktur als auch der Nutzung
der Flächen, so dass eine schrittweise Entwicklung des Parks möglich ist. Auf selbstverständliche
Weise können landwirtschaftlich genutzte Flächen integriert werden. Es kann somit eine sehr abwechslungsreiche und vielfältige innere Struktur entstehen, die Trends und Entwicklungen der
nächsten 20 Jahre problemlos aufnehmen kann.“
Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung des Gesamtkonzeptes Nordpark Pulheim zu schaffen, ist in einem ersten Schritt auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die
Teilbereichsänderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Pulheim erforderlich.
Da im Flächennutzungsplan die darzustellenden Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung sowohl ihrem Gegenstand als auch in ihrer räumlichen Ausdehnung eher grobmaschig dargestellt werden können, ist dies das geeignete Instrumentarium zur Einleitung des rechtlichen Verfahrens für ein derartig prozesshaftes Entwicklungsziel. Konkretisieren sich die Nutzungskonzepte, so können diese dann gegebenenfalls auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) mit genaueren Festsetzungen belegt werden.
Gleichzeitig dient die FNP-Darstellung auch der Sicherung der Planung, da unter Bezug auf § 35
Abs. 3 BauGB ansonsten privilegierte Vorhaben (Landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe
etc.) verhindert oder gesteuert werden können, soweit sie der Planung des Nordparks in der dargestellten Form widersprechen. Dies trifft dann zu, wenn z.B. Gewächshäuser, Hallen oder den
Betrieben dienende Wohnhäuser beantragt würden.
In der Sitzung am 22.10.2008 wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss ein Sachstandsbericht
zum Regionale Projekt Nordpark Pulheim zur Kenntnis gegeben und das weiter Vorgehen dargelegt. U. a. wurde unter dem 1. Realisierungsabschnitt die vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit erläutert. Es ist vorgesehen im Frühjahr 2009 eine Informationsveranstaltung durchzuführen,
in deren Rahmen der Bürgerschaft auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die Zielvorstellungen der Planung des Nordparks vorgestellt und erläutert werden. Diese Informationsveranstaltung sollte in das Flächenutzungsplanänderungsverfahren integriert werden, so dass diese Veranstaltung Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren wird.
Die Flächennutzungsplanänderung „Nordpark Pulheim“ kann basierend auf dem Preisträgerentwurf durch Bereiche unterschiedlicher Nutzung dargestellt werden. Der innere, zum Siedlungsrand
orientierte Bereich, kann die ihm zugewiesene Zweckbestimmung von Erholungs- und Freizeitnutzungen aufnehmen. Dieser Bereich wird von der Felderpromenade durchlaufen. An diesen Bereich
schließt sich ein Freiraum, der zur feldgeprägten Erholungslandschaft entwickelt werden soll. Diese Flächen können im FNP mit der Zweckbestimmung „Feld, Wiese, Flur“ dargestellt werden. Die
Darstellung schließt eine landwirtschaftliche Nutzung nicht aus. Dieser Bereich findet seinen Abschluss durch die Horizontallee, die den „Nordpark Pulheim“ gegenüber der freien Landschaft abgrenzt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird auf einen Flächennutzungsplanentwurf verzichtet, da derzeit
das Wettbewerbsergebnis konkretisiert wird und die Darstellungen des FNP in Abstimmung mit
dieser Überarbeitung erfolgen sollen.
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Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung (Anlage 1) entspricht nicht vollständig der Fläche des
Wettbewerbgebietes (Anlage 2). Im Nord-Westen, in Fortführung der Friedhofsfläche stellt der bestehende FNP eine Grünfläche dar. Teile dieser Grünfläche (Zweckbestimmung Friedhof) sind
nicht Bestandteil des Parkkonzeptes und sollen in Fläche für die Landwirtschaft geändert werden.
Des Weiteren ist der Bereich des Sportzentrums nicht Bestandteil dieser Teiländerung. Er liegt
zwar innerhalb des Wettbewerbsgebietes, die Darstellungen des bestehenden FNP sollen hier
aber keine Änderung erfahren. Dieser Bereich ist über Bebauungspläne planungsrechtlich geregelt. Sollte sich zukünftig durch die Entwicklung und Konkretisierung des Parkkonzeptes ein Änderungsbedarf ergeben, so sind im Bereich des Sportzentrums auf der Bebauungsplanebene Anpassungen durchzuführen.
Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser die Aufstellung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens beschließt und die Verwaltung
mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.
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