Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 398/2007
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.08.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.09.2007
Rat
20.09.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Bericht über das Luftschadstoff-Screening in Erftstadt-Köttingen und in ErftstadtKierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.08.2007
Beschlussentwurf:
Die Ergebnisse des Luftschadstoff-Screening in Erftstadt-Köttingen und Erftstadt-Kierdorf werden
zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die hohe Feinstaubbelastung durch die Kfz-Abgase in Großstädten oder an stark befahrenen
Straßen führt nicht nur zur Umweltbelastung, sondern kann auch enorme Auswirkungen auf die
Gesundheit haben. Um der im Straßenverkehr aufgewirbelten, schädlichen Feinstaubkonzentration entgegen zu wirken, wurden in Europa mit der Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/EG des Rates
vom 22. April 1999 Grenzwerte für Feinstaub (Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide,
Partikel und Blei in der Luft) festgelegt. In deutsches Recht wurden diese Grenzwerte mit der 22.
Bundes-Immissionsschutzverordnung vom 11. September 2002 (22. BImschV) umgesetzt. Danach
betragen die Grenzwerte aktuell für Stickstoffdioxid (NO2) 40 μg/m³ als Jahresmittelwert, für
Feinstaub (PM 10) 40μg/m³ als Jahresmittelwert bzw. 50 μg/m³ als Tagesmittelwert mit 35 zulässigen Überschreitungen und für Benzol 5μg/m³ als Jahresmittelwert. Die Stickstoffdioxid- und Benzolwerte sind ab 2010 einzuhalten. Ab dem 1. Januar 2010 darf der einzuhaltende Tagesmittelwert
für PM10 bei 7 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr 50 µg/m³ betragen. Dabei ist vorgeschrieben, dass ab dem Jahr 2010 der Jahresmittelwert für PM10 nur 20 µg/m³ betragen darf.
Um eine orientierende Beurteilung der Luftqualität zu erreichen und die Konzentration von
Stickstoffdioxid und Feinstaub in einzelnen Straßenabschnitten bzw. an potentiellen Belastungsschwerpunkten rechnerisch zu ermitteln, stellte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz NRW Ende 2006 für die Städte und Kommunen das Computerprogramm
IMMIS Luft zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit haben von 396 Gemeinden in NRW lediglich 42
Städte und Gemeinden Gebrauch gemacht und eine Berechnung im Rahmen eines InternetScreening durchgeführt. Für die Stadt Erftstadt hat das Umwelt- und Planungsamt mit dem o.a.
Programm die Luftschadstoffbelastung in der Peter-May-Straße (L 163) in Erftstadt-Köttingen so-
wie in der Friedrich-Ebert-Straße in Erftstadt-Kierdorf berechnet (s. A 620/2006, Ausschuss für
Stadtentwicklung am 14.09.2006).
Wie hoch die Immissionsbelastung in den einzelnen Straßenabschnitten ist, hängt grundsätzlich
von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten wie der Randbebauungsstruktur, der Verkehrssituation, -zusammensetzung und dem Verkehrsaufkommen, den meteorologischen Gegebenheiten
sowie der großräumigen Vorbelastung (z.B Autobahn, Gewerbegebiet) ab. Auf der Basis dieser
Parameter ergaben die Berechnungsergebnisse sowohl für Erftstadt-Köttingen als auch für Erftstadt-Kierdorf (siehe Anlageplan, Untersuchungsraum mit Straßenabschnitten), dass es bei allen
ermittelten Schadstoffen zu keiner Überschreitung der Grenzwerte nach der 22.BimschV kommt.
Die höchsten Werte bei allen ermittelten Schadstoffen liegen dabei in Erftstadt-Köttingen im Straßenabschnitt 2 der Peter-May-Straße, insbesondere im Einfahrtsbereich der May-Werke. Insgesamt sind bei der Benzol- und Feinstaubmessung minimal höhere Werte in Erftstadt-Kierdorf als in
Erftstadt-Köttingen zu verzeichnen. Die durchschnittlichen Werte liegen in beiden Stadtteilen für:
Benzol
PM 10 (Jahresmittelwert)
PM 10 (Tagesmittelwert)
NO2 (Jahresmittelwert)
= 1,3 μg/m³
= 24 μg/m³
= 41 μg/m³
= 27 μg/m³
(höchster Wert = 1,6 μg/m³, Grenzwert = 5,0 μg/m³)
(höchster Wert = 25,6 μg/m³, Grenzwert = 40,0 μg/m³)
(höchster Wert = 44,3 μg/m³, Grenzwert = 50,0 μg/m³)
(höchster Wert = 34,5 μg/m³, Grenzwert = 40,0 μg/m³)
Eine Auflistung der Werte für die jeweiligen Parameter sind der Anlage (Ergebnistabelle) zu entnehmen. Eine ausführliche Präsentation erfolgt in der Ausschusssitzung.
Zur Zeit erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV) auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse des Internet-Screening eine Prioritätenliste für die Planung von Messungen in NRW, welche vorrangig im Jahr 2008 durchgeführt werden
sollen. Hierzu wird wie folgt vorgegangen:
1. Zunächst wird nach der NO2- und Feinstaub (PM10)-Belastung sortiert.
2. Gemeinde, in denen bisher noch keine Messungen durchgeführt wurden, werden in der
Prioritätenliste bevorzugt behandelt. Dies betrifft im Besonderen die Gemenden, in denen
noch kein Luftreinhalte- und/oder Aktionsplan erstellt wurde.
3. Die Straßenabschnitte müssen für eine Messung mit einem Container geeignet sein.
Alternativ werden Messungen mit Passivsammlern durchgeführt.
Im Herbst dieses Jahres soll die Prioritätenliste vorliegen, sodass noch keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob für die Stadt Erftstadt ein entsprechender Messstandort vorgesehen ist.
(Bösche)
Anlage
Anlageplan
Ergebnistabelle
Dokumentation (an Fraktionen und sachkundige Einwohner)
-2-