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Beschlussvorlage (Bericht über das Luftschadstoff-Screening in Erftstadt-Köttingen und in Erftstadt-Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bericht über das Luftschadstoff-Screening in Erftstadt-Köttingen und in Erftstadt-Kierdorf) Beschlussvorlage (Bericht über das Luftschadstoff-Screening in Erftstadt-Köttingen und in Erftstadt-Kierdorf)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 398/2007 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.08.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.09.2007 Rat 20.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Bericht über das Luftschadstoff-Screening in Erftstadt-Köttingen und in ErftstadtKierdorf Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.08.2007 Beschlussentwurf: Die Ergebnisse des Luftschadstoff-Screening in Erftstadt-Köttingen und Erftstadt-Kierdorf werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die hohe Feinstaubbelastung durch die Kfz-Abgase in Großstädten oder an stark befahrenen Straßen führt nicht nur zur Umweltbelastung, sondern kann auch enorme Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Um der im Straßenverkehr aufgewirbelten, schädlichen Feinstaubkonzentration entgegen zu wirken, wurden in Europa mit der Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 Grenzwerte für Feinstaub (Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft) festgelegt. In deutsches Recht wurden diese Grenzwerte mit der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung vom 11. September 2002 (22. BImschV) umgesetzt. Danach betragen die Grenzwerte aktuell für Stickstoffdioxid (NO2) 40 μg/m³ als Jahresmittelwert, für Feinstaub (PM 10) 40μg/m³ als Jahresmittelwert bzw. 50 μg/m³ als Tagesmittelwert mit 35 zulässigen Überschreitungen und für Benzol 5μg/m³ als Jahresmittelwert. Die Stickstoffdioxid- und Benzolwerte sind ab 2010 einzuhalten. Ab dem 1. Januar 2010 darf der einzuhaltende Tagesmittelwert für PM10 bei 7 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr 50 µg/m³ betragen. Dabei ist vorgeschrieben, dass ab dem Jahr 2010 der Jahresmittelwert für PM10 nur 20 µg/m³ betragen darf. Um eine orientierende Beurteilung der Luftqualität zu erreichen und die Konzentration von Stickstoffdioxid und Feinstaub in einzelnen Straßenabschnitten bzw. an potentiellen Belastungsschwerpunkten rechnerisch zu ermitteln, stellte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Ende 2006 für die Städte und Kommunen das Computerprogramm IMMIS Luft zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit haben von 396 Gemeinden in NRW lediglich 42 Städte und Gemeinden Gebrauch gemacht und eine Berechnung im Rahmen eines InternetScreening durchgeführt. Für die Stadt Erftstadt hat das Umwelt- und Planungsamt mit dem o.a. Programm die Luftschadstoffbelastung in der Peter-May-Straße (L 163) in Erftstadt-Köttingen so- wie in der Friedrich-Ebert-Straße in Erftstadt-Kierdorf berechnet (s. A 620/2006, Ausschuss für Stadtentwicklung am 14.09.2006). Wie hoch die Immissionsbelastung in den einzelnen Straßenabschnitten ist, hängt grundsätzlich von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten wie der Randbebauungsstruktur, der Verkehrssituation, -zusammensetzung und dem Verkehrsaufkommen, den meteorologischen Gegebenheiten sowie der großräumigen Vorbelastung (z.B Autobahn, Gewerbegebiet) ab. Auf der Basis dieser Parameter ergaben die Berechnungsergebnisse sowohl für Erftstadt-Köttingen als auch für Erftstadt-Kierdorf (siehe Anlageplan, Untersuchungsraum mit Straßenabschnitten), dass es bei allen ermittelten Schadstoffen zu keiner Überschreitung der Grenzwerte nach der 22.BimschV kommt. Die höchsten Werte bei allen ermittelten Schadstoffen liegen dabei in Erftstadt-Köttingen im Straßenabschnitt 2 der Peter-May-Straße, insbesondere im Einfahrtsbereich der May-Werke. Insgesamt sind bei der Benzol- und Feinstaubmessung minimal höhere Werte in Erftstadt-Kierdorf als in Erftstadt-Köttingen zu verzeichnen. Die durchschnittlichen Werte liegen in beiden Stadtteilen für: Benzol PM 10 (Jahresmittelwert) PM 10 (Tagesmittelwert) NO2 (Jahresmittelwert) = 1,3 μg/m³ = 24 μg/m³ = 41 μg/m³ = 27 μg/m³ (höchster Wert = 1,6 μg/m³, Grenzwert = 5,0 μg/m³) (höchster Wert = 25,6 μg/m³, Grenzwert = 40,0 μg/m³) (höchster Wert = 44,3 μg/m³, Grenzwert = 50,0 μg/m³) (höchster Wert = 34,5 μg/m³, Grenzwert = 40,0 μg/m³) Eine Auflistung der Werte für die jeweiligen Parameter sind der Anlage (Ergebnistabelle) zu entnehmen. Eine ausführliche Präsentation erfolgt in der Ausschusssitzung. Zur Zeit erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse des Internet-Screening eine Prioritätenliste für die Planung von Messungen in NRW, welche vorrangig im Jahr 2008 durchgeführt werden sollen. Hierzu wird wie folgt vorgegangen: 1. Zunächst wird nach der NO2- und Feinstaub (PM10)-Belastung sortiert. 2. Gemeinde, in denen bisher noch keine Messungen durchgeführt wurden, werden in der Prioritätenliste bevorzugt behandelt. Dies betrifft im Besonderen die Gemenden, in denen noch kein Luftreinhalte- und/oder Aktionsplan erstellt wurde. 3. Die Straßenabschnitte müssen für eine Messung mit einem Container geeignet sein. Alternativ werden Messungen mit Passivsammlern durchgeführt. Im Herbst dieses Jahres soll die Prioritätenliste vorliegen, sodass noch keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob für die Stadt Erftstadt ein entsprechender Messstandort vorgesehen ist. (Bösche) Anlage Anlageplan Ergebnistabelle Dokumentation (an Fraktionen und sachkundige Einwohner) -2-