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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern Bereich: Wacholderweg Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 03.12.2008 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 123/2008 nö. S. TOP 13 04.11.2008 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern Bereich: Wacholderweg Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion, Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern (Bereich: Wacholderweg). Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Bolzplatzes. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss ERLÄUTERUNGEN: Im Juni 2006 ist von der SPD-Fraktion die Anlage eines Bolzplatzes für die Ortsteile Sinthern / Geyen / Manstedten angeregt worden. Durch die Verwaltung sind mehrere Standorte in Sinthern und Geyen im Hinblick auf eine solche Nutzung geprüft worden. Dabei waren Verfügbarkeit der Fläche, Erreichbarkeit, Lage im Stadtraum, zu erwartende Beeinträchtigungen umgebender (Wohn-)Nutzungen wesentliche Kriterien für die Auswahl der in Betracht kommenden Standorte. Im Juni 2008 ist ein Standort am Wacholderweg in Sinthern ausgewählt worden (siehe Anlage, Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern). Die Fläche erscheint aus planerischer Sicht geeignet für die Anlage eines Bolzplatzes. Sie grenzt nach Norden an einen Spielplatz an, nach Westen ist die Umgebungsnutzung durch eine Einfamilienhausbebauung, Kleingärten sowie einen Reiterhof geprägt. In östlicher und südlicher Richtung sind Ackerflächen vorhanden. Seitens des Jugendamtes ist mit Schreiben vom 10.09.2008 angeregt worden, dass neben dem Bolzplatz eine ca. 250 m² große Bitumenfläche für eine kleine Skateanlage sowie die Aufstellung eines Streetballständers vorgesehen werden sollte. Im Hinblick auf die Planung ist zu untersuchen, inwieweit die vorgesehenen Nutzungen zu nicht vertretbaren Beeinträchtigungen der bestehenden umgebenden Nutzungen führen können und inwieweit lärmmindernde Maßnahmen notwendig sein können. Hierzu ist mit Schreiben vom 04.11.2008 bei verschiedenen Ingenieurbüros die Abgabe eines Kostenangebots für eine gutachterliche Untersuchung zur Lärmsituation angefragt worden. Für das ca. 6000 m² umfassende Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt 'Fläche für die Landwirtschaft' dar. Ziel der Planung ist die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Bolzplatz'. -2- Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern soll die Änderung Nr. 15.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Ziel der Änderung der bisherigen Darstelllung in 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz' durchgeführt werden. Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern zu beschließen. -3-