Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
03.12.2008
ö. S.
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
123/2008
nö. S. TOP
13
04.11.2008
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
SPD-Fraktion, Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern (Bereich: Wacholderweg).
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines
Bolzplatzes.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
ERLÄUTERUNGEN:
Im Juni 2006 ist von der SPD-Fraktion die Anlage eines Bolzplatzes für die Ortsteile Sinthern /
Geyen / Manstedten angeregt worden.
Durch die Verwaltung sind mehrere Standorte in Sinthern und Geyen im Hinblick auf eine solche
Nutzung geprüft worden.
Dabei waren Verfügbarkeit der Fläche, Erreichbarkeit, Lage im Stadtraum, zu erwartende Beeinträchtigungen umgebender (Wohn-)Nutzungen wesentliche Kriterien für die Auswahl der in Betracht kommenden Standorte.
Im Juni 2008 ist ein Standort am Wacholderweg in Sinthern ausgewählt worden (siehe Anlage,
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern).
Die Fläche erscheint aus planerischer Sicht geeignet für die Anlage eines Bolzplatzes. Sie grenzt
nach Norden an einen Spielplatz an, nach Westen ist die Umgebungsnutzung durch eine Einfamilienhausbebauung, Kleingärten sowie einen Reiterhof geprägt. In östlicher und südlicher Richtung
sind Ackerflächen vorhanden.
Seitens des Jugendamtes ist mit Schreiben vom 10.09.2008 angeregt worden, dass neben dem
Bolzplatz eine ca. 250 m² große Bitumenfläche für eine kleine Skateanlage sowie die Aufstellung
eines Streetballständers vorgesehen werden sollte.
Im Hinblick auf die Planung ist zu untersuchen, inwieweit die vorgesehenen Nutzungen zu nicht
vertretbaren Beeinträchtigungen der bestehenden umgebenden Nutzungen führen können und
inwieweit lärmmindernde Maßnahmen notwendig sein können.
Hierzu ist mit Schreiben vom 04.11.2008 bei verschiedenen Ingenieurbüros die Abgabe eines Kostenangebots für eine gutachterliche Untersuchung zur Lärmsituation angefragt worden.
Für das ca. 6000 m² umfassende Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt 'Fläche für die Landwirtschaft' dar.
Ziel der Planung ist die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Bolzplatz'.
-2-
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern soll die Änderung Nr. 15.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Ziel der Änderung der bisherigen Darstelllung in
'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz' durchgeführt werden.
Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern zu beschließen.
-3-