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Beschlussvorlage (Antrag: Nachhaltiges Flächenmanagement im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 - ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 03.02.2009 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 19/2009 nö. S. TOP 12.01.2009 (Datum) BETREFF: Antrag: Nachhaltiges Flächenmanagement im Stadtgebiet VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: Nicht abgeschätzt € - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Bündnis 90/Die Grünen schlagen vor: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein nachhaltiges kommunales Flächenmanagementsystem für das Stadtgebiet einzuführen. Das KFMS beinhaltet dabei folgende Merkmale: • • • • • Verminderung der Flächeninanspruchnahme im Stadtgebiet zum Zwecke der nachhaltigen Ressourcenschonung Erarbeitung einer Aufbauorganisation, bestehend aus verschiedenen Fachressorts und Akteuren der Politik und Bürgerschaft Erarbeitung eines Orientierungsrahmens bzw. Zielkonzepts Konkretes Handlungsprogramm mit Maßnahmen und Zielvorgaben Indikatorengestütztes Controlling mit zyklischer Bestandsaufnahme und Berichterstattung -1- • Die angebotene Unterstützung des Landes NRW und der „Allianz für die Fläche“ ist dabei zu nutzen. Die Verwaltung schlägt vor: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt. ERLÄUTERUNGEN: Der Antrag stellt auf Inhalte ab, welche über § 1 BauGB regelmäßig in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Für die Art der Berücksichtigung sieht das BauGB selbst Instrumente vor, insbesondere den Flächennutzungsplan. Dieser stellt – basierend auf Stadtentwicklungskonzepten und Grundsatzbeschlüssen – den System-immanenten Orientierungsrahmen bzw. ein Zielkonzept für die Bauleitplanung dar. Wird ein Flächennutzungsplan partiell aktualisiert oder gar neu aufgestellt, gehört zur Grundlagenermittlung die fachübergreifende Arbeit ebenso wie die Einbindung der Bürger. Die Gremien, die im Ausfluss der kommunalen Planungshoheit Handlungsprogramme, Maßnahmen und Zielvorgaben bestimmen, sind in Form des Rates und der Fachausschüsse benannt. Begleitende Beschlüsse zur Umsetzung der darin zu formulierenden Ziele sind dort unter Berücksichtigung der Haushaltslage möglich. Der Antrag stellt darauf ab, für einzelne Belange der Bauleitplanung parallele Strukturen zu schaffen und ein eigenes Controlling aufzubauen. Dies würde – soweit ernsthaft betrieben – einen Personalaufwand erfordern, der entweder durch Neueinstellung zu decken wäre oder durch die Vernachlässigung anderer Aufgaben. Inhaltlich ist darüber hinaus die Frage zu stellen, wie die Ausgangslage in Pulheim zu beurteilen ist. Entwicklung ohne bzw. mit verminderter Nutzung von Außenbereichsflächen beruht entweder auf einer stärkeren Verdichtung neuer Baugebiete (z.B. in Form von Geschosswohnungsbau), hierzu kann auch ohne Controlling der Auftrag an die Planung erteilt werden, oder es handelt sich um die Aktivierung von Flächen im Innenbereich. Dies sind einerseits Konversionsflächen (Gewerbe, Militär, Brachen aller Art), andererseits Blockinnenbereiche mit Baulandpotential. Über beides verfügt Pulheim nur in geringem Umfang. Dort, wo die Konversion oder Wiedernutzung möglich ist, wird dies auch bisher vorgenommen; Beispiele sind aus jüngster Zeit das RWZ-Gelände in Stommeln, aber auch das Gärtnereigelände an der Stöckheimer Straße für Wohnnutzungen sowie das Gelände des Autokinos für Sondergebiet und Gewerbeflächen. Auch aufgegebene landwirtschaftliche Bausubstanz wird oftmals umgenutzt. Die Nachverdichtung von Blockinnenbereichen ist dagegen nur partiell möglich, da Pulheim das Instrument der Umlegung nicht anwendet. Ohne Umlegung ist jedoch eine den Erfordernissen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und entsprechende Planung in diesen Fällen oft nicht möglich, insbesondere innerhalb von Bereichen, die über § 34 BauGB zu beurteilen sind. Es ist nicht auszuschließen, dass in größeren Kommunen oder solchen mit größerem Nachverdichtungspotential ein verwaltungsinternes KFMS positive Steuerungseffekte erzielen kann; für Pulheim ist dies aus Sicht des Planungsamtes jedoch nicht erkennbar. Das heißt nicht, dass eine Ermittlung von Nachverdichtungspotentialen ausgeschlossen wird; dies sollte jedoch entweder im Rahmen einer FNP-Überarbeitung oder auf Basis eines expliziten Beschlusses geschehen; da Nachverdichtungen innerhalb von Baustrukturen regelmäßig einen hohen Planungsaufwand erzeugen und oft innerhalb der Bürgerschaft unterschiedlich bewertet werden. Im Rahmen der Demografie-Diskussion hat der Rat der Stadt Pulheim im Übrigen mit seinem Beschluss der strategischen Ziele für den Bereich Wohnungsmarkt, Baulandentwicklung und technische Infrastruktur einen Orientierungsrahmen bzw. ein Zielkonzept beschlossen, welches bereits die wesentlichen der im vorliegenden Antrag formulierten Punkte berücksichtigt. So wurde zwecks Verminderung der Flächeninanspruchnahme im Stadtgebiet als grundsätzliches Planungsziel be-2- schlossen, umfangreichere Neubaugebiete nur noch in den großen Ortsteilen als Abrundung der Ortsränder zu entwickeln. Darüber hinaus wird auch der im Antrag genannten Landesinitiative „Allianz für die Fläche“ bereits Rechnung getragen. Der dort geforderte Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung wird über das beschlossene Ziel der Förderung der zielgruppenorientierten und behutsamen Nachverdichtung vor allem in der Ortskernen berücksichtigt. Das ebenfalls im Rahmen des beantragten Flächenmanagementsystems geforderte konkrete Handlungsprogramm mit Maßnahmen und Zielvorgaben findet sich für den Bereich „Stadtentwicklung“ in dem zur Zeit laufenden Prozess der Maßnahmenentwicklung zur Umsetzung des Zielekataloges „Demografie“ wieder. Hier wird seitens der Planungsabteilung u.a. die oben bereits beschriebene Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als das wesentliche und effektive Instrument des kommunalen Flächenmanagements vorgeschlagen werden. -3-