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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 76/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,9 MB
Datum
05.03.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
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Inhalt der Datei

Familie,,Frauenund Infegration für Generationen, Vereinb?rungdes Ministeriums des LandesNordrheindes Finanzministeriums des LandesNordrhein-Westfalen, nach S 21 Nordrhein-Westfalen Westfalenund der KommunalenSpitzenverbände (KiBiz) Abs. 6 des Kinderbildungsgesetzes Präambel (KiBiz) wird auf der Grundlage der Nach S 19 Kinderbildungsgesetz und auf der im Rahmen der örtlichenJugendhilfeplanung Bedarfsfeststellung und den Eltern den Trägernder Kindertageseinrichtung Grundlageder anvischen geschlossenen welche zum 15.MärzeinesJahresentschieden, Betreuungsverträge entfallen.Relchendie Kindpauschalen auf die einzelnenKindertageseinrichtungen vom Land auf der Grundlageder in der Anlage zu $ 19 KiBiz vorgesehenen zn Mittel nicht aus, um den Finanzierungsbedarf Planungsdatenbereitgestellten eines zur Gewährleistung der Jugendämter decken,der sich aus den Festlegungen Angebotesergibt,ist in $ bedarfsgerechten den Vorgabendes KiBizentsprechenden das 21 Abs. 6 KiBiz vorgesehen,dass die Oberste Landesjugendbehörde, treffen. eineVereinbarung Finanzministerium und die Kommunalen $pitzenverbände Dieser Fall ist für das Kindergartenjahr2OA8l2AAgeingetreten. Nach den zum 15. März2008 ist die Feststellung verbindlichen Mitteilungen der Jugendämter eine deutliche Abweichung zu treffen, dass hinsichtlichder Betreuungszeiten gegenüber den im Gesetzgebungsverfahren und in der Haushaltsplanung zu Planungsdaten mit der Tendenzzu längerenBetreuungszeiten angenommenen verzeichnen ist. Dies gilt insbesonderefür unterdreijährigeKinder und fur Schulkinder. Das Ministerium für Generationön,Familie, Frauen und Integration, das des LandesNordrheinFinanzministerium und die KommunalenSpitzenverbände Westfalen schließen daher die nachfolgende Vereinbarung Verfahrensempfehlungenzur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit. Diese Vereinbarung über Bedarfsgerechtigkeitund bezieht die zuzeit im auf tsundesebene befindlichenAnderungenim SGB Vlll Gesetzgebungsverfahren und den Entschließungsantrag des Landtagszur Einführung einesRechtsarispruchs ab demzweitenLebensjahr nichtein. 1. Prüfungder tatsächlichen Anwesenheit der Kinder (1) Zur Vorbereitungder Durchführungder Jugendhilfeplanung für das prüfendie örtlichenTrägerder öffentlichenJugendhilfe Kindergartenjahr 2OA912010 zum Stichtag 31. August 2008 für das Kindergartenjahr2008/2009 die Betreuungsverträge differenziert nachden Gruppenformen der Anlagezu S 19Abs. 1 KiBizund meldendas Ergebnisder Prüfungden Landesjugendämtern bis zum 25. September2008(vgl.Erlassvom 14.04.2008). (2) Die monatlicheErfassungder Betreuungsverträge in einerKindertageseinrichtung nachS 19 Abs. 1 Satz4 KlBizerfolgtab 1. August2008,Für die MonateAugustbis November2008 ist für die Erfassungeine Erweiterung des Programms TAB-KiBizzu nutzen.DasMinisterium für Generationen, Familie,Frauenund Integration wirddiese Erweiterung zur Verfügungstellen.Ab Dezember2008erfolgtdie Erfassungüberdie AnwendungKiBiz-web.Die Ergebnissefür die MonateAugustbis November2008 sind nach Bereitstellungder Anwendung KiBiz-webin dieses Programmzu übertragen.Hiezu wird die Möglichkeiteiner automatisiertenDatenübernahme eingerichtet. (3) EinetransparenteDarstellung der tatsächlichen Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Betreuungszeitenist eine unverzichtbareGrundlage für die Bedarfsfeststellung im Rahmender zukünftigenJugendhilfeplanunglm November 2008 ermittelndaherdie örtlichenTrägerder offentlichen gemeinsammit Jugendhilfe den Einrichtungsträgerndie tatsächliche Anwesenheit der Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Weitere geeigneteMaßnahmenzur Feststellungder Inanspruchnahme könnenim Rahmender örtlichenJugendhilfeplanung entwickelt werden. 2. Jugendhilfeplanung sind die Betreuungsverträge (1) Eine Grundlage für die örtlicheJugendhilfeplanung ihrem zwischenTrägernund Eltern.Elternsollen bei der Wahl unterschiedlicher, gestärktwerden. Dazuwirken Betreuungszeiten tatsächlichenBedarfentsprechender alternativeBetreuungszeiten daraufhin, dassim Jugendamtsbezirk die Jugendämter werden,, Umfangbereitgehalten von 25,35 und 45 Stundenin bedarfsgerechtem der von 25 Stundendas Bildungsangebot wobei auch bei einer Betreuungszeit ist. durchzuführen ohnequalitativeEinschränkung Kindertageseinrichtung (2) Bei der Entscheidung Platzbedarfsind hinsichtlichder über den tatsächlichen des Kindes Anwesenheitszeiten regelmäßigen Betreuungs2eiten die zu er\rvartenden maßgeblich. (3) Die Jugendämter wirkendaraufhin, dassdie örtlicheJugendhilfeplanung als das nach dem KiBizentscheidende sicherstellt, dassalle Beteiligtenin Gestaltungsmittel den Entscheidungsprozess über den zu sicherndenBedarfund seine differenzierte Ausgestaltung einbezogen werden (4) Die örtlicheJugendhilfeplanung erfasst möglichstgenau die von den Eltern geäußertenBetreuungsbedarfe. Eine Ermittlungder Betreuungsbedarfe mittels Elternbefragungen oder anderergeeigneterMethodender Jugendhilfeplanung soll nach Möglichkeit regelmäßig erfolgen 3. Abrechnung Die Jugendämterführeneine Venrvendungsnachweisprüfung nach S 2OAbs. 4 KiBiz zeitnahnachAbschlussdes Kindergartenjahres 2008/2009durch. Der Ministerfür Generationen, Familie,Frauenund Integration Der Finanzminister StädtetagNordrhein-Westfalen Städte-undGemeindebund Nordrhein-Westfalen Landkreistag Nordrheinilüestfalen