Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,9 MB
Datum
05.03.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Familie,,Frauenund Infegration
für Generationen,
Vereinb?rungdes Ministeriums
des LandesNordrheindes Finanzministeriums
des LandesNordrhein-Westfalen,
nach S 21
Nordrhein-Westfalen
Westfalenund der KommunalenSpitzenverbände
(KiBiz)
Abs. 6 des Kinderbildungsgesetzes
Präambel
(KiBiz) wird auf der Grundlage der
Nach S 19 Kinderbildungsgesetz
und auf der
im Rahmen der örtlichenJugendhilfeplanung
Bedarfsfeststellung
und den Eltern
den Trägernder Kindertageseinrichtung
Grundlageder anvischen
geschlossenen
welche
zum 15.MärzeinesJahresentschieden,
Betreuungsverträge
entfallen.Relchendie
Kindpauschalen
auf die einzelnenKindertageseinrichtungen
vom Land auf der Grundlageder in der Anlage zu $ 19 KiBiz vorgesehenen
zn
Mittel nicht aus, um den Finanzierungsbedarf
Planungsdatenbereitgestellten
eines
zur Gewährleistung
der Jugendämter
decken,der sich aus den Festlegungen
Angebotesergibt,ist in $
bedarfsgerechten
den Vorgabendes KiBizentsprechenden
das
21 Abs. 6 KiBiz vorgesehen,dass die Oberste Landesjugendbehörde,
treffen.
eineVereinbarung
Finanzministerium
und die Kommunalen
$pitzenverbände
Dieser Fall ist für das Kindergartenjahr2OA8l2AAgeingetreten. Nach den
zum 15. März2008 ist die Feststellung
verbindlichen
Mitteilungen
der Jugendämter
eine deutliche Abweichung
zu treffen, dass hinsichtlichder Betreuungszeiten
gegenüber den im Gesetzgebungsverfahren
und in der Haushaltsplanung
zu
Planungsdaten
mit der Tendenzzu längerenBetreuungszeiten
angenommenen
verzeichnen ist. Dies gilt insbesonderefür unterdreijährigeKinder und fur
Schulkinder.
Das Ministerium für Generationön,Familie, Frauen und Integration, das
des LandesNordrheinFinanzministerium
und die KommunalenSpitzenverbände
Westfalen
schließen
daher
die
nachfolgende Vereinbarung
Verfahrensempfehlungenzur Sicherstellung der
Wirtschaftlichkeit. Diese
Vereinbarung
über
Bedarfsgerechtigkeitund
bezieht
die
zuzeit
im
auf tsundesebene
befindlichenAnderungenim SGB Vlll
Gesetzgebungsverfahren
und den Entschließungsantrag
des Landtagszur Einführung
einesRechtsarispruchs
ab demzweitenLebensjahr
nichtein.
1. Prüfungder tatsächlichen
Anwesenheit
der Kinder
(1) Zur Vorbereitungder Durchführungder Jugendhilfeplanung
für das
prüfendie örtlichenTrägerder öffentlichenJugendhilfe
Kindergartenjahr
2OA912010
zum Stichtag 31. August 2008 für das Kindergartenjahr2008/2009 die
Betreuungsverträge
differenziert
nachden Gruppenformen
der Anlagezu S 19Abs. 1
KiBizund meldendas Ergebnisder Prüfungden Landesjugendämtern
bis zum 25.
September2008(vgl.Erlassvom 14.04.2008).
(2) Die monatlicheErfassungder Betreuungsverträge
in einerKindertageseinrichtung
nachS 19 Abs. 1 Satz4 KlBizerfolgtab 1. August2008,Für die MonateAugustbis
November2008 ist für die Erfassungeine Erweiterung
des Programms
TAB-KiBizzu
nutzen.DasMinisterium
für Generationen,
Familie,Frauenund Integration
wirddiese
Erweiterung
zur Verfügungstellen.Ab Dezember2008erfolgtdie Erfassungüberdie
AnwendungKiBiz-web.Die Ergebnissefür die MonateAugustbis November2008
sind nach Bereitstellungder Anwendung KiBiz-webin dieses Programmzu
übertragen.Hiezu wird die Möglichkeiteiner automatisiertenDatenübernahme
eingerichtet.
(3) EinetransparenteDarstellung
der tatsächlichen
Inanspruchnahme
der vertraglich
vereinbarten Betreuungszeitenist eine unverzichtbareGrundlage für die
Bedarfsfeststellung
im Rahmender zukünftigenJugendhilfeplanunglm November
2008 ermittelndaherdie örtlichenTrägerder offentlichen
gemeinsammit
Jugendhilfe
den Einrichtungsträgerndie tatsächliche Anwesenheit der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen.
Weitere geeigneteMaßnahmenzur Feststellungder
Inanspruchnahme
könnenim Rahmender örtlichenJugendhilfeplanung
entwickelt
werden.
2. Jugendhilfeplanung
sind die Betreuungsverträge
(1) Eine Grundlage
für die örtlicheJugendhilfeplanung
ihrem
zwischenTrägernund Eltern.Elternsollen bei der Wahl unterschiedlicher,
gestärktwerden. Dazuwirken
Betreuungszeiten
tatsächlichenBedarfentsprechender
alternativeBetreuungszeiten
daraufhin, dassim Jugendamtsbezirk
die Jugendämter
werden,,
Umfangbereitgehalten
von 25,35 und 45 Stundenin bedarfsgerechtem
der
von 25 Stundendas Bildungsangebot
wobei auch bei einer Betreuungszeit
ist.
durchzuführen
ohnequalitativeEinschränkung
Kindertageseinrichtung
(2) Bei der Entscheidung
Platzbedarfsind hinsichtlichder
über den tatsächlichen
des Kindes
Anwesenheitszeiten
regelmäßigen
Betreuungs2eiten
die zu er\rvartenden
maßgeblich.
(3) Die Jugendämter
wirkendaraufhin, dassdie örtlicheJugendhilfeplanung
als das
nach dem KiBizentscheidende
sicherstellt,
dassalle Beteiligtenin
Gestaltungsmittel
den Entscheidungsprozess
über den zu sicherndenBedarfund seine differenzierte
Ausgestaltung
einbezogen
werden
(4) Die örtlicheJugendhilfeplanung
erfasst möglichstgenau die von den Eltern
geäußertenBetreuungsbedarfe.
Eine Ermittlungder Betreuungsbedarfe
mittels
Elternbefragungen
oder anderergeeigneterMethodender Jugendhilfeplanung
soll
nach Möglichkeit
regelmäßig
erfolgen
3. Abrechnung
Die Jugendämterführeneine Venrvendungsnachweisprüfung
nach S 2OAbs. 4 KiBiz
zeitnahnachAbschlussdes Kindergartenjahres
2008/2009durch.
Der Ministerfür Generationen,
Familie,Frauenund Integration
Der Finanzminister
StädtetagNordrhein-Westfalen
Städte-undGemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Landkreistag
Nordrheinilüestfalen