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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 76/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
05.03.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
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Inhalt der Datei

0erEesuhaftsluhrer Schnellbrief Andie Mitgliedsstädte und-qemeinden Fostfach l0 3952.40030 ünsseldorf Kaiserswerüer Sraße 159-2[l 40474 [usseldsrf Telefun [211.4587-l Telefax 0211.458?-2ll [-l'|ail:info@kommunen-in-nrw.de lnternet: iwalrl. kommunen-in-nrw.de Akhnzeichen ; lll/ 77ll-2Ee/ Hu Ansprrchpartrer: üeschaffsfthrer Eiesen Hauptnferent Gertrand llurchwahl 0211.4587-233 21. 2[08 0ktober EetreuungsundFinanzierungsbedarf heidenKindertageseinrichtungen Sehrgeehrte Damen undHeffen Eürgermeisterinnen undEürgermeister. naEhg ZlAbs.ESatz3 KiBiztreffendiettbemtelandesjugsndhEhürde dasFinanzministerium unddiekummunalen Spitzenverbende eineYereinbarung soferndievumlandar deninderAnlage ar$ lg Abs.I KiEiz enthaltenen Planungsdaten hereitgestelhen l,littelnicht ausruichen. llieserFallistfur dasKindergartenjahr Z[Uü/Z0U$ eingetreten. llachdenverbindlichen ltitteilungen derJugendänrter zrml5.ll3.Zll[8ist dieFeststellung ar treffen,dasshinsichtgegenliher lichderEetreuungszEiten einedeutliche Abweichung denimEeset4gehungwerfalnen undinderHaushaltsplanung angenrmmensn Planungsdaten mitderTendenz ar ltngerunBetreuungszeiten arverzeichnen ist.Dies gihinsbesunder€ lilr unter3-iehrige lünderundffir Schulkinder. [)asMinisterium fürßeneratinnen. Familie. Frauen undIntegratinn. dasFinanzministerium unddiekommunalen Spitzenverbendehahen sichdaher aufdiealsAnlage beigefugte Vereinbarung überVerfahrsnsempfehlungen zurSicherstellung derEedarftgerechtigkeit undWir{schaftlichkeit verständigt 0ieseVereinbarung bezielrt diemitdemKinder{nrderungsgesetz {KiFüE) imEesetzgebungsver{ahrrn aufBundesebene heftndlichen Anderungen t|lllunddenEntschlieBungsartrag imSEB desLandtags HRIT zurEinführung eines Rechbanspruchs abdem2.Lebensiahr nichtein.Z.Zt. befindet sichdieYereinbanrng imUnterschriftsverfahren. besteht Einigkeit zwischen denVer{ragspartnern. dassdieVereinbarung zu$ 2lAbs.6 KiBiz keine rechtlicheBindung entfaltet, sondern dassessichhierüei lediglich umEmpfehlungen andieJugendämter handelt. 0ieLAE derfreien Wsfhffahrtsverbände trägtdieInhalte ebenfalls mit Eines derzentralen Elemente füreineVerüesserung derJugendhiffeplanung istdieHenstellung vonTransparunz uberdie Bedarftgerechtigkeit desAngebotes sichdie unddietatsächliche lnanspruuhnahme derEetreuungsangebote. Hierzu haben Vertinbarungspartner aufeineEr{'assung dertabächlichen Anwesenheit imRefurtnzmonat November inallenEinriuhtungen verständigt 0asilEFFI hatinzwischen dieentsprechenden Erfassungsbögen unddenSpitzenverbändenlandesjugendämten denübermitteft gehend Solhen Einrichtung*tregrr dasssiezueinerTeilnahme machen anderErhebung nichtverpflichtm seien. ssistdies unzuhefrend. SieistTeilderJugendhilfeplanung. dessen Ver{ahrrnschritte aufdieMaßnahmen zurSachver v.a.imHinblick hahsermittlung unzweifelhaft durchdenörtfichen Juqendhilfeträger vorgegeben werden künnen. Bebiligt sicheinTreger hieran niuhtundverweigert damitletztlich einelransparenz uberdieBeda*gerrchtiqkeit seines Angebotes. wirddiesim Rahmen derJugendhilfeplanung zuberucksichtigen sein. -7gegenüber Ferner informieren. Spitzenverbände mächten wirSiedarüber derkommunalen der dassdieArüeitsqemeinschaft Vnrsitzenden deslandtaqsausschusses fürEeneratisnen, undIntegration zumEesetzentwurf Familie. Frauen l'|ittedesMnnats genommen. zurlinderung des desErstnEeseües zurAusfnhnrng desKinderundJuqendhilfegesetzes Sullung Hintergrund Eesstzentwur{s derLandesregierung istdaswmBundestag indritterLesung verabschiedete KinderfnrdeEnde Septemher rungsgesetz, welches nunmehr nochderlustirnmung desEundesrates InArtikel istrichtigerweise eine bedar{. I l{r.13KiftiE l/lll)vorgesehen. (SEE Anderung des$ E$ Jugendhilfe durchLandesncht undnichtmehr nachderdieTreqer dertiffentlichen unmittelbar dunhBundesrecht bestimmt werden. l'|itdervorgeschlagenen Anderung desA8-KJ[|G sollen dielrägerder äffentlichen Jugendhilfe durchLandesrucht derBeibehaltung derjetzigenTrägerstruhur bestimmt werden. wasimErgebnis gleichkommt. keine derAufgaben Inunserer Stellunqnahme haben wirdarauf hinqewiesen, dassdieFestlequng derZuständiqkeit Ausweitung beinhaltet. Vielmehr desKinderfärderungsgesetzes aufLandesebene unter wirdesnotwendig sein,dieinhaltliche Umsetzung gesondert Arnvendung desKonnexitäbausfthrungsgesetzes zuregeln. wurde. dassderEesetzentwurf lediglich Hervorgehsben eineZuständigkeitsbestimmung zumInhah hat.aberkeine beinhaltet. [}iesändert u.E.nichts daran, dass ffiabenübertragung dasLand nachdengeltenden inderfflichtstehtdiefurdieKnmmunen durrhdas Nordrtrein-Westfalen Konnexitäbregelungen - smmhlfur Kinderftirderungsgesetz nachdenerweiterten ab2[[9 entstehenden Belastungen denAusbau Bedarhkriterien alsauch eines Rechtsanspruchs ab2Ul3abdemersEnlebensjahr auszugleichen. furdieVeranhrung [|itfreundlichen Erußen ErnstEiesen )