Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
05.03.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
0erEesuhaftsluhrer
Schnellbrief
Andie
Mitgliedsstädte
und-qemeinden
Fostfach
l0 3952.40030
ünsseldorf
Kaiserswerüer
Sraße
159-2[l
40474
[usseldsrf
Telefun
[211.4587-l
Telefax
0211.458?-2ll
[-l'|ail:info@kommunen-in-nrw.de
lnternet:
iwalrl.
kommunen-in-nrw.de
Akhnzeichen
; lll/ 77ll-2Ee/ Hu
Ansprrchpartrer:
üeschaffsfthrer
Eiesen
Hauptnferent
Gertrand
llurchwahl
0211.4587-233
21.
2[08
0ktober
EetreuungsundFinanzierungsbedarf
heidenKindertageseinrichtungen
Sehrgeehrte
Damen
undHeffen
Eürgermeisterinnen
undEürgermeister.
naEhg ZlAbs.ESatz3 KiBiztreffendiettbemtelandesjugsndhEhürde
dasFinanzministerium
unddiekummunalen
Spitzenverbende
eineYereinbarung
soferndievumlandar deninderAnlage
ar$ lg Abs.I KiEiz
enthaltenen
Planungsdaten
hereitgestelhen
l,littelnicht
ausruichen.
llieserFallistfur dasKindergartenjahr
Z[Uü/Z0U$
eingetreten.
llachdenverbindlichen
ltitteilungen
derJugendänrter
zrml5.ll3.Zll[8ist dieFeststellung
ar treffen,dasshinsichtgegenliher
lichderEetreuungszEiten
einedeutliche
Abweichung
denimEeset4gehungwerfalnen
undinderHaushaltsplanung
angenrmmensn
Planungsdaten
mitderTendenz
ar ltngerunBetreuungszeiten
arverzeichnen
ist.Dies
gihinsbesunder€
lilr unter3-iehrige
lünderundffir Schulkinder.
[)asMinisterium
fürßeneratinnen.
Familie.
Frauen
undIntegratinn.
dasFinanzministerium
unddiekommunalen
Spitzenverbendehahen
sichdaher
aufdiealsAnlage
beigefugte
Vereinbarung
überVerfahrsnsempfehlungen
zurSicherstellung
derEedarftgerechtigkeit
undWir{schaftlichkeit
verständigt
0ieseVereinbarung
bezielrt
diemitdemKinder{nrderungsgesetz
{KiFüE)
imEesetzgebungsver{ahrrn
aufBundesebene
heftndlichen
Anderungen
t|lllunddenEntschlieBungsartrag
imSEB
desLandtags
HRIT
zurEinführung
eines
Rechbanspruchs
abdem2.Lebensiahr
nichtein.Z.Zt.
befindet
sichdieYereinbanrng
imUnterschriftsverfahren.
besteht
Einigkeit
zwischen
denVer{ragspartnern.
dassdieVereinbarung
zu$ 2lAbs.6 KiBiz
keine
rechtlicheBindung
entfaltet,
sondern
dassessichhierüei
lediglich
umEmpfehlungen
andieJugendämter
handelt.
0ieLAE
derfreien
Wsfhffahrtsverbände
trägtdieInhalte
ebenfalls
mit
Eines
derzentralen
Elemente
füreineVerüesserung
derJugendhiffeplanung
istdieHenstellung
vonTransparunz
uberdie
Bedarftgerechtigkeit
desAngebotes
sichdie
unddietatsächliche
lnanspruuhnahme
derEetreuungsangebote.
Hierzu
haben
Vertinbarungspartner
aufeineEr{'assung
dertabächlichen
Anwesenheit
imRefurtnzmonat
November
inallenEinriuhtungen
verständigt
0asilEFFI
hatinzwischen
dieentsprechenden
Erfassungsbögen
unddenSpitzenverbändenlandesjugendämten
denübermitteft
gehend
Solhen
Einrichtung*tregrr
dasssiezueinerTeilnahme
machen
anderErhebung
nichtverpflichtm
seien.
ssistdies
unzuhefrend.
SieistTeilderJugendhilfeplanung.
dessen
Ver{ahrrnschritte
aufdieMaßnahmen
zurSachver
v.a.imHinblick
hahsermittlung
unzweifelhaft
durchdenörtfichen
Juqendhilfeträger
vorgegeben
werden
künnen.
Bebiligt
sicheinTreger
hieran
niuhtundverweigert
damitletztlich
einelransparenz
uberdieBeda*gerrchtiqkeit
seines
Angebotes.
wirddiesim
Rahmen
derJugendhilfeplanung
zuberucksichtigen
sein.
-7gegenüber
Ferner
informieren.
Spitzenverbände
mächten
wirSiedarüber
derkommunalen
der
dassdieArüeitsqemeinschaft
Vnrsitzenden
deslandtaqsausschusses
fürEeneratisnen,
undIntegration
zumEesetzentwurf
Familie.
Frauen
l'|ittedesMnnats
genommen.
zurlinderung
des
desErstnEeseües
zurAusfnhnrng
desKinderundJuqendhilfegesetzes
Sullung
Hintergrund
Eesstzentwur{s
derLandesregierung
istdaswmBundestag
indritterLesung
verabschiedete
KinderfnrdeEnde
Septemher
rungsgesetz,
welches
nunmehr
nochderlustirnmung
desEundesrates
InArtikel
istrichtigerweise
eine
bedar{.
I l{r.13KiftiE
l/lll)vorgesehen.
(SEE
Anderung
des$ E$
Jugendhilfe
durchLandesncht
undnichtmehr
nachderdieTreqer
dertiffentlichen
unmittelbar
dunhBundesrecht
bestimmt
werden.
l'|itdervorgeschlagenen
Anderung
desA8-KJ[|G
sollen
dielrägerder
äffentlichen
Jugendhilfe
durchLandesrucht
derBeibehaltung
derjetzigenTrägerstruhur
bestimmt
werden.
wasimErgebnis
gleichkommt.
keine
derAufgaben
Inunserer
Stellunqnahme
haben
wirdarauf
hinqewiesen,
dassdieFestlequng
derZuständiqkeit
Ausweitung
beinhaltet.
Vielmehr
desKinderfärderungsgesetzes
aufLandesebene
unter
wirdesnotwendig
sein,dieinhaltliche
Umsetzung
gesondert
Arnvendung
desKonnexitäbausfthrungsgesetzes
zuregeln.
wurde.
dassderEesetzentwurf
lediglich
Hervorgehsben
eineZuständigkeitsbestimmung
zumInhah
hat.aberkeine
beinhaltet.
[}iesändert
u.E.nichts
daran,
dass
ffiabenübertragung
dasLand
nachdengeltenden
inderfflichtstehtdiefurdieKnmmunen
durrhdas
Nordrtrein-Westfalen
Konnexitäbregelungen
- smmhlfur
Kinderftirderungsgesetz
nachdenerweiterten
ab2[[9
entstehenden
Belastungen
denAusbau
Bedarhkriterien
alsauch
eines
Rechtsanspruchs
ab2Ul3abdemersEnlebensjahr
auszugleichen.
furdieVeranhrung
[|itfreundlichen
Erußen
ErnstEiesen
)