Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
12.11.08, 06:28
Aktualisiert
12.11.08, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Von
An:
Datum:
Betreff:
Hartmut Knipprath
Thanner, Alois
Di 16 Sep 2008 8:03
Wtrlt: Anfrage bzgl Nachbesetzung
eines Aussschusses:
hier Jugendhilfeauschuss
Stadtverwaltung Erftstadt
Ratsbüro
Hartmut Knipprath
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Tel: 02235 - 409263
EMail: hartmut.knipprath@erftstadt.de
>>> Hartmut Knipprath 20.08.2008 15:34 >>>
Sehr geehrte Frau Wellmann,
folgende rechtliche Unsicherheit bei der Nachbesetzung
unseres Jugendhilfeauschusses
besteht zur Zeit:
Die Stadt Erftstadt ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben ein eigenes Jugendamt eingerichtet. ( § 69 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)
Die Aufgaben des Jugendamts werden gem. § 70 (1) KJHG durch den Jugendhilfeausschuß
und durch
die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen.
Die Zusammensetzung des Jundehilfeausschuss ist in § 71 KJHG geregelt. Dementsprechend sind nach
§ 71 (1) Nr. 1 KJHG u.a. 3/5 des Ausschusses stimmberechtigte Mitglieder der Vertretungskörperschaft
des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger) oder von ihr gewählte
Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
[§ 71 (1) Nr 2 KJHG ist für diese Problematik unrelevant und wird außer Acht gelassen; weitere
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses]
Gem. unserer Jugendamtssatzung gehören dem Jugendhilfeausschuss
15 stimmberechtigte
Mitglieder
einschließlich dem Vorsitzenden an, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 (1) Nr 1 KJHG
beläuft sich demnach bei 9 Mitgliedern. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein persönlicher
Stellvertreter zu wählen (gebundene Vertretung)
Die Ausschussbesetzung
erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Die Fraktionszusammensetzung
im Rat der Stadt Erftstadt sieht folgendermaßen aus:
CDU
20 Sitze
FDP
6 Sitze
CDU und FDP Listenverbindung, zusammen 26 Sitze
SPD
20 Sitze
Grüne
4 Sitze
SPD und Grüne Listenverbindung
SPD
20 Sitze
Grüne
3 Sitze
Fraktionslos
bis Mai/2008, bis dahin also 24 Sitze, danach
1 Sitz
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
nach § 71 (1) Nr. 1 hätte nach dem
Höchstzahlverfahren
(§ 58 GO) bei 9 zu verteilenden Ausschussitzen folgende Sitzverteilung
ergeben:
CDU
FDP
4 Sitze
1 Sitz
SPD
Grüne
4 Sitze
o Sitze
Jedoch hat die SPD aufgrund ihrer Listenverbindung mit den Grünen einen ihrer zustehenden
Sitze an die Grünen abgetreten, so dass die folgende Sitzverteilung zum Tragen kam:
CDU
FDP
4 Sitze
1 Sitz
SPD
Grüne
3 Sitze
1 Sitz
Mit Datum vom 14.05.2008 reichte das gewählte ordentliche Mitglied der Grünen die Mitteilung seiner
Mandatsniederlegung in diesem Ausschuss dem Bürgermeister ein. Aufgrund kontroverser Auffassungen
in verschiedenen Angelegenheiten wurde zeitgleich auch die Listenverbindung zwischen SPD und den
Grünen aufgekündigt.
Für die Nachbesetzung
in diesem Ausschuss stellen sich nun folgende Fragen:
1.
Gem. den Bestimmungen der GO schlägt bei einem Ausscheiden eines Rats/ Ausschussmitgliedes
immer die entsendene Fraktion /Gruppe ein neues Mitglied vor.
Nach unserer Auffassung müßte dies die SPD Fraktion sein. Sie hat nach Anwendung des
Höchstzahlverfahrens Anspruch auf 4 Ausschussitze, wovon sie jedoch seinerzeit den Grünen einen Sitz
abgetreten hat. Aufgrund der Kündigung der Listenverbindung und der Mandatsniederlegung des
Mitgliedes der Grünen steht den Grünen nunmehr kein Sitz mehr zu und das ordentliche Mitglied sowie
das stellvertretende Mitglied müßte von der SPD-Fraktion vorgeschlagen werden. Dies muss in einer
Ratssitzung erfolgen denn nur der Rat ist gem § 58 (1) GO berechtigt, die Zusammensetzung der
Ausschüsse vorzunehmen. Dies ist auch in der Jugendamtssatzung der Stadt Erftstadt festgelegt.
Frage: Wie beurteilen sie die Ausssage, dass das neue Mitglied des Jugendhilfeausschusses
SPD-Fraktion zu benennen ist?
2.
Gem. den Richtlinien der Jugendamtssatzung der Stadt Erftstadt ist für jedes stimmberechtigte
ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.
Bis zur Neubesetzung des Ausschusses durch den Rat hat somit das bisherige stellvertretende
der Grünen ein Anrecht, an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
teilzunehmen.
Frage: Ist diese Auffassung
richtig? Oder bleibt der Ausschussitz
bis zur Neubenennung
aus der
Mitglied
Mitglied
unbesetzt?
Für eine Beantwortung der Fragen in absehbarer Zeit, vor allem zu frage 2, währe ich sehr dankbar, da
der Ausschuss in Kürze tagen wird.
Eine Antwort kann auch per Email unterhartmut.knipprath@erftstadt.de