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Beschlussvorlage (Anlage 3 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
12.11.08, 06:28
Aktualisiert
12.11.08, 06:28
Beschlussvorlage (Anlage 3  ) Beschlussvorlage (Anlage 3  )

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Inhalt der Datei

Von An: Datum: Betreff: Hartmut Knipprath Thanner, Alois Di 16 Sep 2008 8:03 Wtrlt: Anfrage bzgl Nachbesetzung eines Aussschusses: hier Jugendhilfeauschuss Stadtverwaltung Erftstadt Ratsbüro Hartmut Knipprath Holzdamm 10 50374 Erftstadt Tel: 02235 - 409263 EMail: hartmut.knipprath@erftstadt.de >>> Hartmut Knipprath 20.08.2008 15:34 >>> Sehr geehrte Frau Wellmann, folgende rechtliche Unsicherheit bei der Nachbesetzung unseres Jugendhilfeauschusses besteht zur Zeit: Die Stadt Erftstadt ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein eigenes Jugendamt eingerichtet. ( § 69 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) Die Aufgaben des Jugendamts werden gem. § 70 (1) KJHG durch den Jugendhilfeausschuß und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen. Die Zusammensetzung des Jundehilfeausschuss ist in § 71 KJHG geregelt. Dementsprechend sind nach § 71 (1) Nr. 1 KJHG u.a. 3/5 des Ausschusses stimmberechtigte Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger) oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. [§ 71 (1) Nr 2 KJHG ist für diese Problematik unrelevant und wird außer Acht gelassen; weitere Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses] Gem. unserer Jugendamtssatzung gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich dem Vorsitzenden an, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 (1) Nr 1 KJHG beläuft sich demnach bei 9 Mitgliedern. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen (gebundene Vertretung) Die Ausschussbesetzung erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Fraktionszusammensetzung im Rat der Stadt Erftstadt sieht folgendermaßen aus: CDU 20 Sitze FDP 6 Sitze CDU und FDP Listenverbindung, zusammen 26 Sitze SPD 20 Sitze Grüne 4 Sitze SPD und Grüne Listenverbindung SPD 20 Sitze Grüne 3 Sitze Fraktionslos bis Mai/2008, bis dahin also 24 Sitze, danach 1 Sitz Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 71 (1) Nr. 1 hätte nach dem Höchstzahlverfahren (§ 58 GO) bei 9 zu verteilenden Ausschussitzen folgende Sitzverteilung ergeben: CDU FDP 4 Sitze 1 Sitz SPD Grüne 4 Sitze o Sitze Jedoch hat die SPD aufgrund ihrer Listenverbindung mit den Grünen einen ihrer zustehenden Sitze an die Grünen abgetreten, so dass die folgende Sitzverteilung zum Tragen kam: CDU FDP 4 Sitze 1 Sitz SPD Grüne 3 Sitze 1 Sitz Mit Datum vom 14.05.2008 reichte das gewählte ordentliche Mitglied der Grünen die Mitteilung seiner Mandatsniederlegung in diesem Ausschuss dem Bürgermeister ein. Aufgrund kontroverser Auffassungen in verschiedenen Angelegenheiten wurde zeitgleich auch die Listenverbindung zwischen SPD und den Grünen aufgekündigt. Für die Nachbesetzung in diesem Ausschuss stellen sich nun folgende Fragen: 1. Gem. den Bestimmungen der GO schlägt bei einem Ausscheiden eines Rats/ Ausschussmitgliedes immer die entsendene Fraktion /Gruppe ein neues Mitglied vor. Nach unserer Auffassung müßte dies die SPD Fraktion sein. Sie hat nach Anwendung des Höchstzahlverfahrens Anspruch auf 4 Ausschussitze, wovon sie jedoch seinerzeit den Grünen einen Sitz abgetreten hat. Aufgrund der Kündigung der Listenverbindung und der Mandatsniederlegung des Mitgliedes der Grünen steht den Grünen nunmehr kein Sitz mehr zu und das ordentliche Mitglied sowie das stellvertretende Mitglied müßte von der SPD-Fraktion vorgeschlagen werden. Dies muss in einer Ratssitzung erfolgen denn nur der Rat ist gem § 58 (1) GO berechtigt, die Zusammensetzung der Ausschüsse vorzunehmen. Dies ist auch in der Jugendamtssatzung der Stadt Erftstadt festgelegt. Frage: Wie beurteilen sie die Ausssage, dass das neue Mitglied des Jugendhilfeausschusses SPD-Fraktion zu benennen ist? 2. Gem. den Richtlinien der Jugendamtssatzung der Stadt Erftstadt ist für jedes stimmberechtigte ein persönlicher Stellvertreter zu wählen. Bis zur Neubesetzung des Ausschusses durch den Rat hat somit das bisherige stellvertretende der Grünen ein Anrecht, an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilzunehmen. Frage: Ist diese Auffassung richtig? Oder bleibt der Ausschussitz bis zur Neubenennung aus der Mitglied Mitglied unbesetzt? Für eine Beantwortung der Fragen in absehbarer Zeit, vor allem zu frage 2, währe ich sehr dankbar, da der Ausschuss in Kürze tagen wird. Eine Antwort kann auch per Email unterhartmut.knipprath@erftstadt.de