Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
49 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
12.11.08, 06:28
Aktualisiert
12.11.08, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Von
An:
Datum:
Betreff:
Hartmut Knipprath
Brost, Wolfgang; Elsen, Juergen; Erner, Volker; Thanner, Alois
Do 28 Aug 200814:25
Wtrlt: Anfrage bzgl Nachbesetzung eines Aussschusses: hier Jugendhilfeauschuss
Anbei die Stellungnahme
von Frau Wellmann, Städte- und Gemeindebund
NRW
Stadtverwaltung Erftstadt
Ratsbüro
Hartmut Knipprath
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Tel: 02235 - 409263
EMail: hartmut.knipprath@erftstadt.de
»> "Anne Wellmann" <Anne.Wellmann@kommunen-in-nrw.de>
Sehr geehrter Herr Knipprath,
28.08.2008 14:14 >>>
der Jugendhilfeausschuss
ist ein besonderer Ausschuss, weil er Teil des Jugendamtes ist. Für seine
Besetzung gelten die besonderen Regelungen des § 4 AG KJHG. Die Mitglieder werden gemäß § 4 Abs.
2 Satz 1 für die Dauer der Wahlzeit gewählt. Das heißt eine Auflösung zwecks Neubesetzung ist nicht wie
bei anderen kommunalen Ausschüssen möglich. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 AG KJHG ist bei vorzeitigem
Ausscheiden eines Mitgliedes ein Ersatzmitglied auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene
Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen. Es kommt also allein darauf an, wer das Mitglied vorgeschlagen
hat. Die SPD hatte einen ihr zustehenden Sitz an die Grünen abgetreten. Der Besetzungsvorschlag
erfolgte demnach ursprünglich durch die Grünen und nicht durch die SPD. Damit sind die Grünen unserer
Auffassung nach auch jetzt wieder vorschlagsberechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Wellmann
Städte-und Gemeindebund NRW
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211-4587-226
Fax: 0211-4587-292
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
E-Mail: Anne.Wellmann@kommunen-in-nrw.de