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Beschlussvorlage (Anlage 4)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
49 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
12.11.08, 06:28
Aktualisiert
12.11.08, 06:28
Beschlussvorlage (Anlage 4)

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Inhalt der Datei

Von An: Datum: Betreff: Hartmut Knipprath Brost, Wolfgang; Elsen, Juergen; Erner, Volker; Thanner, Alois Do 28 Aug 200814:25 Wtrlt: Anfrage bzgl Nachbesetzung eines Aussschusses: hier Jugendhilfeauschuss Anbei die Stellungnahme von Frau Wellmann, Städte- und Gemeindebund NRW Stadtverwaltung Erftstadt Ratsbüro Hartmut Knipprath Holzdamm 10 50374 Erftstadt Tel: 02235 - 409263 EMail: hartmut.knipprath@erftstadt.de »> "Anne Wellmann" <Anne.Wellmann@kommunen-in-nrw.de> Sehr geehrter Herr Knipprath, 28.08.2008 14:14 >>> der Jugendhilfeausschuss ist ein besonderer Ausschuss, weil er Teil des Jugendamtes ist. Für seine Besetzung gelten die besonderen Regelungen des § 4 AG KJHG. Die Mitglieder werden gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 für die Dauer der Wahlzeit gewählt. Das heißt eine Auflösung zwecks Neubesetzung ist nicht wie bei anderen kommunalen Ausschüssen möglich. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 AG KJHG ist bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes ein Ersatzmitglied auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen. Es kommt also allein darauf an, wer das Mitglied vorgeschlagen hat. Die SPD hatte einen ihr zustehenden Sitz an die Grünen abgetreten. Der Besetzungsvorschlag erfolgte demnach ursprünglich durch die Grünen und nicht durch die SPD. Damit sind die Grünen unserer Auffassung nach auch jetzt wieder vorschlagsberechtigt. Mit freundlichen Grüßen Anne Wellmann Städte-und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Tel.: 0211-4587-226 Fax: 0211-4587-292 Internet: www.kommunen-in-nrw.de E-Mail: Anne.Wellmann@kommunen-in-nrw.de