Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Haupt- und Personalamt
Holzdamm 10
Herr Elsen
0 22 35 / 409-214
10
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 07.08.2007
Rat
Betrifft:
F 407/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl. der Besetzung der Beigeordnetenstelle
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Anfrage möchte ich gerne zusammenfassend beantworten.
Zu 1. und 2.
Die Frage der Wahl oder Wiederwahl eines/einer Beigeordneten richtet sich nach § 71 der GO .
Die derzeit noch gültige Fassung der Gemeindordnung sieht vor, dass die Wahl oder Wiederwahl
frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen darf. Da die Wahlzeit des
1. Beigeordneten der Stadt Erftstadt am 31.12.2008 endet, ist folglich frühestens ab 01.07.2008
eine Wahl oder Wiederwahl zulässig.
Der Beigeordnete ist allerdings nur verpflichtet seine Wiederwahl anzunehmen, wenn er
spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit (30.09.2008) wiedergewählt wird.
Ergänzend sei noch darauf hinzuweisen, dass die Ernennungsurkunde eines kommunalen
Wahlbeamten nach § 10 LBG erst ausgehändigt werden darf, wenn die Wahl nicht innerhalb eines
Monats nach ihrer Durchführung aufgrund der dafür vorgesehenen Vorschriften beanstandet
worden ist.
Insoweit müsste der Wahlvorgang bis spätestens Ende November 2008 abgeschlossen sein,
damit die Ernennung zum 01.01.2009 wirksam werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)