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Anfrage (Anfrage bzgl. der Besetzung der Beigeordnetenstelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. der Besetzung der Beigeordnetenstelle)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Haupt- und Personalamt Holzdamm 10 Herr Elsen 0 22 35 / 409-214 10 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 07.08.2007 Rat Betrifft: F 407/2007 20.09.2007 Anfrage bzgl. der Besetzung der Beigeordnetenstelle Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Anfrage möchte ich gerne zusammenfassend beantworten. Zu 1. und 2. Die Frage der Wahl oder Wiederwahl eines/einer Beigeordneten richtet sich nach § 71 der GO . Die derzeit noch gültige Fassung der Gemeindordnung sieht vor, dass die Wahl oder Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen darf. Da die Wahlzeit des 1. Beigeordneten der Stadt Erftstadt am 31.12.2008 endet, ist folglich frühestens ab 01.07.2008 eine Wahl oder Wiederwahl zulässig. Der Beigeordnete ist allerdings nur verpflichtet seine Wiederwahl anzunehmen, wenn er spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit (30.09.2008) wiedergewählt wird. Ergänzend sei noch darauf hinzuweisen, dass die Ernennungsurkunde eines kommunalen Wahlbeamten nach § 10 LBG erst ausgehändigt werden darf, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung aufgrund der dafür vorgesehenen Vorschriften beanstandet worden ist. Insoweit müsste der Wahlvorgang bis spätestens Ende November 2008 abgeschlossen sein, damit die Ernennung zum 01.01.2009 wirksam werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Bösche)