Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
130 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zum B 318/2008
Anregung bzgl. verkehrs beruhigender Maßnahmen auf der Peter-May-Straße in
E.-Köttingen
In seiner Stellungnahme vom 28.08.2008 zum o.g. Bürgerantrag hat der Landesbetrieb
Straßenbau NR W die vorgescWagene Änderung der Verkehrsführung auf der L 163
(peter-May-Straße) am nördlichen Ortseingang von Köttingen abgelehnt. Die Begründung
liegt in der bereits vorhandenen Verkehrsberuhigung und in der angespannten Lage des
Landeshaushaltes. Die vorgeschlagene Begrünung am Ortseingang wird u.a. wegen des
erhöhten Unterhaltungs aufwandes nicht befürwortet.
Um den Kfz-Fahrer auf die geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Peter-MayStraße im Abschnitt zwischen Villenweg und Waldstraße aufmerksam zu machen, habe ich
dem Landesbetrieb in Ergänzung zu der vorhandenen Beschilderung am O.g. Ortseingang die
Markierung einer ,,30 iger"- Ziffer angeordnet.
/
Lanclr:sbetrieb
Straßenbau
RePuJalederIamuIJ
Postfach
Regionalniederlassung
Nordrbein-W...aJen
Ville-Eifel
VD1e-Eifei
120161 . 53874 EusIörthen
KontaI...1:: Herr Eisbrüggen
Eigenbetrieb Straßen
z.Hd. Herrn Coenders
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Telefon:
02251/796-184
Fax:
02171/ 39951-254
E-Mail:
thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de
Zeichen:
21000/40100 0501L 163
(Bei Antworten bitte angeben.)
Datwn:
28.08.2008
L 163 Peter-May-Straße in Elftstadt-Köttingen, Änderung der Verkehrsführung am Ortseingang
hier: Ihr Schreiben vom 19.08.2008; AZ.: 66 19-3137
Sehr geehrter Herr Coenders,
zu den Vorschlägen aus dem Bürgerantrag
wie folgt Stellung genommen:
des Herrn Dieter Laufenberg
vom 17.06.2008
wird
Durch den Straßenbaulastträger der L 163 ist der Ortseingangsbereich von Köttingen mit zwei
seitlich am Fahrbahnrarid liegenden Einbauten und einer Mittelinsel als Maßnahme zur Geschwindigkeitsdämpfung versehen worden. Diese Maßnahme wurde seinerzeit im Rahmen einer
Umgestaltung des überbreiten Straßenquerschnittes der L 163 zwischen den Orstlagen Kierdorf
und Köttingen durchgeführt, dabei wurden die Mehrzweckstreifen zu Radverkehrsanlagen umgebaut.
Sicherlich wird es bei den Verkehrsteilnehmern im Laufe der Zeit zu einem Gewöhnungseffekt
gekommen sein, eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung hat der Einbau aber noch heute.
Ein weiterer Umbau des Ortseingangsbereiches zu einer einspurigen Engstelle, welche das Befahren nur mit einer Gegenverkehrsregelung nach VZ 208 I VZ 308 zulässt, wirkt sich nicht unbedingt günstiger auf ein niedrigeres Geschwindigkeitsniveau aus. Wenn kein Gegenverkehr
vorhanden ist, können die beiden Inseln dort genauso zügig umfahren werden, wie es bei den
heutigen Einbauen schon geschieht.
Da die Einbauten auch von größeren Fahrzeugen ( landwirtschaftliche Zugfahrzeuge mit zwei
Anhängern, Erntege räte, Gelenkbusse usw. ) befahren werden müssen, ist für' den "sportlich ambitionierten" Pkw-Fahrer ein Durchfahren der Einbauten jenseits der gewünschten Höchstgeschwindigkeit möglich. Tatsache ist auch, dass gewisse Gruppen der Kraftfahrzeuglenker weder
für Maßnahmen der Verkehrslenkung ( Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote etc. )
noch für bauliche Maßnahmen zugänglich sind.
-2Straßen.NRW-Betriebssitz.
Postfach 10 1653. 45816 Gelsenkirchen
Telefon: 0209ß808.()
. E-Mail: konta1.1:@strassen.nrw.de
Internet: www.strassen.nrw.de
WestLB
DUssel dorf . BlZ 30050000,
Steuernummer:
319/5972/0701
Konto-Nr
4005815
.
Regionalniederlassung
Villt-Eifel
Jülicber Ring 101 -103
. 53879
Euskirchen
Postfach 120161 . 53874 Euskirchen
Telefon: 02251n96-O
- 2Auf Grund der angespannten Lage im Bereich des Landeshaushaltes kann von hier dem Wunsch
zu einem erneuten Umbau des Ortseinganges Köttingen nicht entsprochen werden, zumal hier
die Möglichkeit einer Verbesserung der vorhandenen Situation durch ein deutlich abgesenktes
Geschwindigkeitsniveau gegenüber dem Ist-Zustand nicht gesehen wird.
Die gewünschte Bepflanzung des Ortseingangsbereiches mit Stauchwerk und Hochstämmen ist
auf Grund des schmalen Bankettes so ohne weiteres nicht möglich. Anpflanzungen von Gehölzen sollen gemäß RA5.-LP 2 bei Neuanpflanzungen außerorts eine Abstand von 3,00 zum befestigten Fahrbahnrand aufweisen, selbst bei beengten Verhältnissen soll ein Abstand von unter
1,00 m zur Grenze nicht unterschritten werden. Bei Bäumen ist sogar ein Abstand von 4,50 m
zum befestigten Fahrbahnrand einzuhalten.
Die Anpflanzung von Strauchwerk erfordert bei unzureichendem Platzangebot einen dauerhaften
Unterhaltungsaufwand, zum einen muß das Lichtraumprofil zum Rad-Gehweg freigehalten werden, zum anderen unterliegen die rückseitigen Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung. Bewuchs, welcher von der Feldseite gepflegt werden muß, ist mit einem hohen Aufwand verbunden,
da die Großgeräte der Meisterei nicht immer die Feldflächen befahren können oder dürfen.
Ich bedauere Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichem Gruß,
im Auftrag
,
..
T~';;a~brÜggen
..,